1620 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Familienausschusses


über den Antrag 382/A(E) der Abgeordneten Edith Haller und Genossen betreffend Einrichtung einer zentralen Notrufstelle zur Prävention gegen Kindesmißhandlung

Die Abgeordneten Edith Haller und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 22. Jänner 1997 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

”Als eine der schlimmsten Bedrohungen für ein Kind in unserer Gesellschaft ist sowohl dessen körperliche als auch psychische Mißhandlung zu zählen. Statistisch gesehen werden in Österreich jährlich zirka 125 000 Kinder körperlich und/oder sexuell mißbraucht, obwohl sich Experten darüber einig sind, daß die Dunkelziffer solcher Gewaltanwendungen wesentlich höher liegt. Die Ursachen dafür sind häufig – aber nicht ausschließlich – in der Biographie der Eltern zu suchen, die selbst Opfer von Gewalt in der Familie waren und diesen Umgang an ihren eigenen Kindern in Form von Mißhandlungen weiterleben. Weitere Gründe resultieren auch aus einer sozialen Überforderung und aus zunehmenden existentiellen Problemen und Ängsten der Eltern.

Nicht zuletzt hat der tragische Tod eines zweieinhalbjährigen Buben in Wien – wie auch vorangegangene ähnliche bedauernswerte Fälle – die Gewalt gegen Kinder wiederum in die Schlagzeilen gebracht. Neuerlich entsteht der Eindruck, daß die Umwelt einer Kindesmißhandlung, sei es aus mangelnder Sensibilität, mangelndem Verantwortungsbewußtsein oder nichterfolgter Koordination der verantwort­lichen Stellen hilflos und untätig gegenübersteht, so daß im Ernstfall ein rasches Eingreifen nicht möglich ist. Gerade der gegenständliche Fall läßt darauf schließen, daß innerhalb der in Österreich bereits bestehenden Jugendwohlfahrt und weiterer Einrichtungen zum Schutz von Kindern, die häufig isoliert, bürokratisch und unkoordiniert vorgehen, eine zentrale und jederzeit erreichbare Anlaufstelle in allen Bundesländern – analog zu den derzeitigen Modellprojekten der Interventionsstellen zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen – zur sofortigen Behandlung von Fällen oder bloßen Verdachtmomenten von Kindesmißhandlung unverzüglich eingerichtet werden muß.”

Der Familienausschuß hat diesen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 4. Dezember 1997 und 11. Februar 1999 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuß war der Abgeordnete Matthias Ellmauer.

An der Debatte beteiligten sich neben der Ausschußobfrau die Abgeordneten Edith Haller, Klara Motter, Dr. Sonja Moser-Starrach, Brigitte Tegischer, Katharina Horngacher, Sigisbert Dolinschek, Karl Öllinger, Franz Riepl, Elfriede Madl, Johann Schuster sowie der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschuß­mehrheit.

Der Ausschuß stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 02 11

                                    Edith Haller                                                                      Dr. Ilse Mertel

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau