1627 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Justizausschusses


über den Antrag der Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer und Genossen betreffend wirksame Maßnahmen gegen Kindesmißbrauch und Kinderpornographie [860/A(E)]


In der 137. Sitzung des Nationalrates am 17. Juli 1998 haben die Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer und Genossen einen Dringlichen Antrag gemäß § 74a Abs. 1 des GOG-NR eingebracht und wie folgt begründet:

“Die Freiheitliche Parlamentsfraktion hat schon seit Jahren intensive Bemühungen gesetzt, um eine massive und wirksame Bekämpfung sowohl des Kindesmißbrauchs als auch der Kinderpornographie zu erreichen. Leider konnten bislang nur geringe Verbesserungen erreicht werden (zu nennen ist hier vor allem der auf Grund einer parlamentarischen Initiative entstandene § 207a StGB und die am heutigen Tage vor der Beschlußfassung stehenden einschlägigen Punkte des StRÄG 1998 wie Verlängerung der Verjährungsfrist, Einbeziehung der beischlafähnlichen Handlungen in die höhere Strafdrohung nach § 206 StGB, Entschlagungsrecht in der Hauptverhandlung nach kontradiktorischer Vernehmung, Ausweitung des Anwendungsbereiches der schonenden Vernehmung im Vorverfahren und in der Hauptverhandlung). Die Freiheitlichen sind aber der Meinung, daß diese Maßnahmen nur erste Schritte darstellen können, die angesichts der in den letzten Jahren bekanntgewordenen entsetzlichen Fälle und einer deutlich steigenden Zahl angezeigter Delikte bedeutend zu kurz greifen. Es ist dringend erforderlich, alle weiteren Möglichkeiten zu nutzen, um die frühzeitige Aufdeckung der Straftaten an Kindern und Jugendlichen zu erleichtern, adäquate Reaktionen des Rechtsstaates sicherzustellen, das Rückfallsrisiko zu verringern, die Opfer bestmöglich zu schützen und eine wirksame Prävention zu ermöglichen. Dies umso mehr, als immer mehr von den Freiheitichen erhobene Forderungen auch von anderer Seite Unterstützung finden oder ausländische Vorbilder schon verwirklicht sind. Zu nennen ist hier beispielsweise die Forderung, die Anzeigeverpflichtungen deutlich auszudehnen, die auch vom Oberlandesgericht Innsbruck erhoben wird. Die Forderung, Vergewaltigung und schweren sexuellen Mißbrauch von Unmündigen mit Todesfolge auch mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu bedrohen, wird auch von der Ständigen Konferenz der Kinder- und Jugendanwälte Österreichs und dem Jugendgerichtshof Wien erhoben. Die Forderung einer lebenslangen Führungsaufsicht für Sexualstraftäter, die in Großbritannien schon umgesetzt wurde, wurde erst vor wenigen Tagen auch vom Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie geteilt.

Um jegliche Behauptung der Bundesregierung wirksam hintanzuhalten, ihre Versprechen und die Wünsche der Bevölkerung zur Bekämpfung von Kindesmißbrauch und Kinderpornographie seien mit den heutigen Beschlüssen schon erfüllt, wird dieser Antrag gestellt.”

Da dieser Dringliche Antrag in der 137. Sitzung des Nationalrates nicht mehr zur Behandlung und Abstimmung gelangte, wurde er in der Folge dem Justizausschuß zur Behandlung als selbständiger Entschließungsantrag zugewiesen.

Der Justizausschuß hat den Antrag 860/A(E) in seiner Sitzung am 2. Dezember 1998 erstmals in Verhandlung genommen. Nach der Berichterstattung durch den Abgeordneten Dipl.-Kfm Holger Bauer beteiligten sich an der folgenden Debatte die Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim, Dipl.-Kfm. Holger Bauer, Mag. Thomas Barmüller und Rosemarie Bauer.

Der Justizausschuß beschäftigte sich in seiner Sitzung am 16. Februar 1999 abermals mit dem gegenständlichen Entschließungsantrag.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Martin Graf, Dr. Johannes Jarolim, Mag. Dr. Heide Schmidt, Dipl.-Kfm. Holger Bauer, Mag. Terezija Stoisits sowie der Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek.

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 860/A(E) keine Mehrheit.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuß den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 02 16

                          Dr. Walter Schwimmer                                            Mag. Dr. Maria Theresia Fekter

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau