168 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Gesundheitsausschusses


über den Entschließungsantrag 62/A(E) der Abgeordneten Theresia Haidlmayr und Genossen betreffend Einführung einer PatientInnen- und Pharmaversicherung nach dem Prinzip einer verschuldensunabhängigen Haftung


Die Abgeordneten Theresia Haidlmayr und Genossen haben diesen Entschließungsantrag am 31. Jänner 1996 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

,,Nach internationalen Studien verlassen fast vier Prozent aller PatientInnen die Krankenhäuser mit einem Leiden, welches sie beim Betreten der Anstalt noch nicht hatten. Nur jeder zehnte Geschädigte geht in Österreich den Weg, vor Gericht Schadenersatz zu fordern. Der Rechtsweg ist für die PatientInnen mit beträchtlichem finanziellen Aufwand verbunden, da der Nachweis eines rechtswidrigen und schuldhaften Verhaltens des Arztes schwer zu erbringen ist und diese Prozesse meist jahrelang dauern.

Eine Lösung dieses Problems wäre die Einführung einer PatientInnenversicherung nach dem Prinzip der ,verschuldensunabhängigen Haftung‘. Auch für ÄrztInnen wäre dies sehr begrüßenswert, da sie psychisch und fachlich entlastet würden.

In Skandinavien bewährt sich diese Einrichtung bereits seit 1975.

Analog zur PatientInnenversicherung gibt es dort auch eine Pharmaversicherung, deren Notwendigkeit durch mehrere schwerwiegende Anlaßfälle entstand. Ein Patient, der durch Medikamente zu Schaden kommt, soll bei seinem Anspruch auf Schadenersatz nicht wesentlich anders behandelt werden, als ein Patient, der beispielsweise durch einen ,Kunstfehler‘ geschädigt wird.“

Der Gesundheitsausschuß hat den gegenständlichen Entschließungsantrag [62/A(E)] in seiner Sitzung am 30. Mai 1996 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuß war Theresia Haidlmayr.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Alois Pumberger, Dr. Volker Kier, Dr. Günther Leiner, Mag. Walter Guggenberger, Mag. Johann Maier, Theresia Haidlmayr, Dr. Elisabeth Pittermann, Karl Donabauer sowie die Bundesministerin für Gesundheit und Konsumentenschutz Dr. Christa Krammer.

Ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Theresia Haidlmayr fand nicht die Zustimmung der Ausschußmehrheit.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1996 05 30

                               Manfred Lackner                                                           Dr. Alois Pumberger

                                   Berichterstatter                                                                          Obmann