1692 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Umweltausschusses


über die Regierungsvorlage (1389 der Beilagen): Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Burgenland zur Erhaltung und Weiterentwicklung des Nationalparks Neu­siedler See-Seewinkel


Gegenstand der Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Burgenland ist die Erhaltung und Weiterentwicklung des Nationalparks Neusiedler See-Seewinkel.

Auf Grund der besonderen ökologischen Gegebenheiten und der internationalen Bedeutung des Gebietes Neusiedler See-Seewinkel bestanden seit vielen Jahren Bestrebungen zur Errichtung eines Nationalparks Neusiedler See-Seewinkel. Das Gebiet des Neusiedler Sees, mit 230 ha der größte Steppensee Europas, mit einer typischen Steppen- und Pußtalandschaft, ist Lebensraum für eine besonders mannigfaltige Tier- und Pflanzenwelt. So sind über 300 Vogelarten hier vertreten, von denen zirka die Hälfte auch hier brütet. Viele von ihnen stehen auf den Roten Listen der gefährdeten Arten.

1977 wurde der österreichische Teil des Neusiedler Sees von der UNESCO (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization) mit dem Status “Biosphere Reserve” ausgezeichnet. 1983 wurde das Gebiet von Österreich “als ein Feuchtgebiet, insbesondere als Lebensraum für Wasser- und Watvögel von internationaler Bedeutung” im Rahmen des Ramsarer Abkommens (BGBl. Nr. 225/1983) ausgewiesen.

Am 10. September 1993 wurde eine Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Burgenland zur Errichtung und Erhaltung eines Nationalparks Neusiedler See-Seewinkel unterzeichnet. Seit seiner Gründung hat sich der Nationalpark vorbildhaft für weitere österreichische Nationalparkprojekte entwickelt und war der erste und bis 1996 der einzige Nationalpark Österreichs, dem die internationale Anerkennung zuteil wurde.

Nach der Eröffnung des Nationalparks standen in den ersten Jahren vor allem die Schwerpunkte Infrastruktur, Flächensicherung, Aufbau der Nationalparkgesellschaft, Vertiefung der Akzeptanz in der Bevölkerung, Öffentlichkeitsarbeit und Forschung im Vordergrund. Aufbauend auf den bisherigen Leistungen werden die Schwerpunkte für die nächsten fünf bis zehn Jahre vor allem die Flächensicherung bzw. Abrundung der Naturzone, die Besucherbetreuung und bestimmte Bereiche der Öffentlichkeits-arbeit sein.

Eine nach fünf Jahren durchgeführte Evaluierung der bisherigen Entwicklung des Nationalparks durch eine Bund-Land-Expertengruppe ergab, daß auf Grund der geänderten Ausgangslage Vertragsanpassun­gen notwendig sind, welche durch diese Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG erfolgen.

Der Umweltausschuß hat die Artikel-15a-Vereinbarung in seiner Sitzung am 19. März 1999 in Verhand­lung genommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Ing. Erwin Kaipel, Dr. Stefan Salzl, Mag. Thomas Barmüller, Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller und Dipl.-Ing. Werner Kummerer sowie der Bundes­minister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein.

Der Umweltausschuß hat einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses der Vereinbarung gemäß Art. 15a zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Abschluß der Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Burgenland zur Erhaltung und Weiterentwicklung des Nationalparks Neusiedler See-Seewinkel (1389 der Beilagen) zu genehmigen.

Wien, 1999 03 19

                               Matthias Ellmauer                                                          Mag. Karl Schweitzer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann