1699 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Umweltausschusses


über den Entschließungsantrag 680/A(E) der Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer und Genossen betreffend Reduzierung der CO2-Emission bei gleichzeitiger Schaffung von Arbeitsplätzen durch die Förderung erneuerbarer Energieträger


Die Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann und Genossen haben den gegenständlichen Antrag am 22. Jänner 1998 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

”Im Bereich Umwelt können sowohl kurz- als auch mittel- und langfristig Arbeitsplätze geschaffen werden. Allein das auf dem Sektor der erneuerbaren Energie vorhandene Arbeitsplatzpotential ist bisher nicht einmal ansatzweise genutzt, geschweige denn ausgeschöpft worden.

Daß die im Bereich erneuerbare Energie vorhandenen Chancen für Arbeitsmarkt und Umwelt nicht bzw. viel zu wenig ergriffen wurden, untermauert nicht nur die Aussage des Vorstandsvorsitzenden des AMS: ,Eine neue umfassende Initiative zur Schaffung von Arbeitsplätzen auf dem Gebiet der erneuerbaren Energie (…) kann klarerweise dem Arbeitsmarktservice neue Möglichkeiten zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit eröffnen.‘

Einer Studie mit dem Titel ,Arbeitslosigkeit und Umweltproblem:  Gibt es eine gemeinsame Lösung?‘ zufolge können alleine auf dem Sektor erneuerbare Energie kurzfristig in den Bereichen Wärme­dämmung, Solarenergie, Biomasse und Biogas rund 42 000, innerhalb der nächsten sieben Jahre zirka 51 000 Arbeitsplätze geschaffen werden. Dazu bedürfe es laut der Studie von Prof. Schneider von der Johannes-Kepler-Universität Linz eines finanziellen Startimpulses.

Im Rahmen einer sogenannten Arbeitsstiftung sollen Arbeitslose für den Bereich erneuerbare Energie ausgebildet werden. Des weiteren soll die Nachfrage nach Produkten und Leistungen im Bereich der erneuerbaren Energie durch ein gezieltes Förderungsprogramm stimuliert werden.

Den Kosten, die sich für die erforderlichen Maßnahmen wie Ausbildung Arbeitsloser, Umsetzung des Nachfrageförderungsprogrammes usw. ergeben, stehen enorme Einsparungen gegenüber.

So können allein im ersten Jahr des Bestehens der Arbeitsstiftung und der damit zusammenhängenden Maßnahmen pro Arbeitslosen rund 280 000 S an direkten und indirekten Kosten eingespart werden.

Die Deviseneinsparung durch die Reduktion des Importes fossiler Brennstoffe wird von Prof. Schneider mit 1,2 Milliarden Schilling beziffert.

Prof. Schneider empfiehlt, mittels einer zeitlich befristeten CO2-Lenkungsabgabe in der Höhe von 125 S pro Tonne CO2 den verbleibenden Finanzierungsaufwand für dieses Programm sicherzustellen.

Bei einer jährlichen Emission von derzeit rund 60 Millionen Tonnen CO2 würde dies zu Einnahmen in der Höhe von etwa 7,5 Milliarden Schilling führen.

Unberücksichtigt blieben bei diesem Finanzierungsvorschlag die beträchtlichen Einsparungsmöglich­keiten, die sich bei der Substitution fossiler durch erneuerbare Energieträger auf Grund der Reduktion der CO2-Emission ergeben.

Wie aus einer wissenschaftlichen Untersuchung des Fraunhofer Institutes in Freiburg hervorgeht, verursacht jede emittierte Tonne CO2 ökologische Folgekosten in der Höhe von mindestens 6 000 S.

Durch eine Verminderung des CO2-Ausstoßes um 1,4 Millionen Tonnen wird die Höhe der Folgekosten durch die CO2-Emission allein im ersten Jahr um 8,4 Milliarden, im siebten Jahr um 40,8 Milliarden reduziert.

Die von Prof. Schneider geforderte neuerliche Belastung von 7,5 Milliarden Schilling Lenkungsabgabe ist nicht erforderlich und daher abzulehnen, da die enormen Kosten, die dem Staat jedes Jahr durch die CO2-Emission entstehen, in der Studie nicht berücksichtigt sind.

Der Umstieg auf erneuerbare Energieträger kann allein durch die Kostenersparnis in den angeführten Bereichen Arbeitsmarkt, Devisen und CO2-Emissionen finanziert werden.”

Der Umweltausschuß hat den vorliegenden Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 19. März 1999 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuß war der Abgeordnete Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Georg Oberhaidinger, Dipl.-Ing. Maximilian Hof­mann, Mag. Thomas Barmüller, Josef Schrefel und Ing. Monika Langthaler sowie der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein.

Die Abgeordneten Karlheinz Kopf und Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller brachten einen Ent­schließungsantrag ein, der wie folgt begründet war:

”Das Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie förderte 1998 den Bereich der erneuerbaren Energieträger sowie Maßnahmen zur Einsparung von Energie mit zirka 220 Millionen Schilling pro Jahr, wobei in den letzten Jahren eine Verstärkung dieser Förderungsbereiche erreicht wurde. Für 1999 gehen wir von einem Gesamtförderungsvolumen für diesen Sektor in der Höhe von zumindest 275 Millionen Schilling aus.

Förderungsschwerpunkt

Planung 1998

Ergebnis 1998

Biogas

0

  1 000 000

Biomasse (Ökoenergiefonds)

 75 000 000

102 500 000

Biomassekleinanlagen

 10 000 000

  8 000 000

Deponiegas

  5 000 000

0

Geothermie

 30 000 000

 10 500 000

Kleinwasserkraftwerke

 35 000 000

 31 000 000

Photovoltaikanlagen

  5 000 000

0

Solaranlagen

 10 000 000

 13 000 000

Windkraftanlagen

 30 000 000

 30 000 000

Summe

200 000 000

196 000 000

Die direkten Arbeitsmarkteffekte dieser ökologischen Wachstumsbranchen sind durch zahlreiche Studien belegt. Das Industriewirtschaftliche Institut (IWI) bilanzierte beispielsweise für 1997 rund 22 000 Ar­beitsplätze, die dem Einsatz von Biomasse, der damit verbundenen Anlagenproduktion und Beratung sowie dem dadurch induzierten Konsum zuzuordnen sind. Der Bioenergiesektor umfaßt in Österreich aktuell rund 900 Unternehmen, die Wertschöpfung beläuft sich auf zirka 10,2 Milliarden Schilling. Weiters wird prognostiziert, daß sich unter geeigneten Rahmenbedingungen Wertschöpfung und Arbeitsplätze im Bioenergiesektor bis zum Jahr 2008 verdoppeln könnten.

Das Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie strebt an, die Förderung für erneuerbare Energieträger weiter aufzustocken. In Kooperation mit den Bundesministerien für Land- und Forstwirtschaft, für wirtschaftliche Angelegenheiten sowie für Wissenschaft und Forschung sollen ua. bessere Rahmenbedingungen für die Betriebe im Biomassesektor geschaffen werden. Zu diesem Zweck haben die vier genannten Ministerien in einer Grundlagenstudie die Möglichkeit einer Clusterbildung im Bereich der Biomasse erhoben und die Gründung eines derartigen Clusters aktiv unterstützt, der seine Arbeit bereits aufgenommen hat.”

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer und
Genossen nicht die Zustimmung der Ausschußmehrheit. Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Karlheinz Kopf und Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.

Zum Berichterstatter für das Haus wurde Abgeordneter Franz Stampler gewählt.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle

        1.   diesen Bericht zur Kenntnis nehmen;

        2.   die beigedruckte Entschließung annehmen.

Wien, 1999 03 19

                                 Franz Stampler                                                            Mag. Karl Schweitzer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann

Anlage

Entschließung

Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie, der Bundesminister für Land-und Forstwirtschaft, der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten, der Bundesminister für Finanzen sowie der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung werden ersucht, aufbauend auf ihre bisherigen Aktivitäten zur Förderung erneuerbarer Energieträger durch Verbesserung der Rahmenbedingungen weitere Impulse zur Steigerung der Beschäftigung und der Wertschöpfung zu setzen, um damit weiters den österreichischen umwelt- und klimapolitischen Zielsetzungen Rechnung zu tragen.