1700 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Umweltausschusses


über den Bericht des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie über die Vollziehung des Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G) (III-171 der Beilagen und Zu III-171 der Beilagen)


Der gegenständliche Bericht wurde am 11. Jänner 1999 im Nationalrat eingebracht.

Gemäß § 44 UVP-G hat der/die Bundesminister/in für Umwelt, Jugend und Familie dem Nationalrat alle drei Jahre, erstmals 1998, über die Vollziehung dieses Bundesgesetzes zu berichten.

In nunmehr vier Jahren seit Inkrafttreten konnten Erfahrungen mit dem neuen Gesetz gesammelt werden, wenngleich die Zahl der erwarteten UVP-Verfahren zunächst hinter den Erwartungen zurückblieb.

Ziel dieses Berichtes ist es im wesentlichen, einen Überblick über die bisher abgeschlossenen und laufenden UVP- und Bürgerbeteiligungsverfahren, ihre Zahl und Dauer sowie die wesentlichen Erfahrungen aus Sicht des Bundesministeriums für Umwelt, Jugend und Familie zu bieten. Der Bericht beleuchtet weiters die Tätigkeit der mit UVP befaßten Bundesorgane und einige mit dem Vollzug des UVP-G verbundenen Probleme sowie die Tätigkeit des Umweltrates.

Der Umweltausschuß hat den vorliegenden Bericht in seiner Sitzung am 19. März 1999 in Verhandlung genommen.

Vor Eingang in die Debatte beschloß der Ausschuß mit Stimmeneinhelligkeit gemäß § 28b Abs. 4 GOG, diesen Bericht nicht endzuerledigen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Ing. Monika Langthaler, Karlheinz Kopf, Dipl.-Ing. Werner Kummerer, Mag. Thomas Barmüller und Mag. Karl Schweitzer sowie der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegen­ständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie über die Vollziehung des Umwelt­verträglichkeitsprüfungsgesetzes (UVP-G) (III-171 der Beilagen und Zu III-171 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 03 19

                                  Josef Schrefel                                                             Mag. Karl Schweitzer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann