1704 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Umweltausschusses


über den Entschließungsantrag 709/A(E) der Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann und Genossen betreffend Atomenergie und Osterweiterung


Die Abgeordneten Mag. Karl Schweitzer, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann und Genossen haben den gegenständlichen Antrag am 13. März 1998 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Die österreichische Politik hat sich in den letzten Jahren in Form von Regierungserklärungen und parlamentarischen Entschließungen für eine aktive Abkehr von der energetischen Nutzung der Kernenergie in Europa ausgesprochen und Maßnahmen zur Umsetzung dieses Zieles gefordert.

Ziele dieser Bemühungen sind der dauerhafte Schutz von Leben und Gesundheit aller Europäer, insbesondere der österreichischen Bevölkerung, und die Bewahrung der Umwelt vor irreparablen Schäden als Folgen einer verfehlten Energiepolitik.

Spätestens seit dem Reaktorunfall von Tschernobyl sollte allgemein bekannt sein, daß die energetische Nutzung der Kernenergie im Katastrophenfalle unermeßliche Schäden an Mensch und Umwelt anrichtet. Jüngste Störfälle (etwa das ukrainische AKW Riwne, das russische AKW Kursk betreffend) zeigen den vorhandenen dringenden Handlungsbedarf der Abhilfe.

In einer Zeit steigender Sensibilität, mit der man sich des Atomthemas annimmt (beispielsweise entschied sich das Kernenergieland Frankreich zum Superphenix-Stopp), sollte sich die Bundesregierung ihrer wiederholten Versprechen erinnern und effizient eine Antiatomlinie vertreten. Was bietet sich dazu besser an als die bevorstehende EU-Osterweiterung? Auf Grund der jedem Mitgliedsland eingeräumten Vetomöglichkeit könnte Österreich seine Zustimmung zum Beitritt der mitgliedswilligen Staaten an folgende Forderungen knüpfen:

           1. die beitrittwilligen Staaten haben zu Beginn konkreter Aufnahmegespräche verbindliche Atomausstiegskonzepte vorzulegen;

           2. spätestens zum Beitrittszeitpunkt haben diese Staaten nachzuweisen, daß der Atomausstieg vollzogen ist;

           3. Schaffung von Finanzierungsinstrumenten in den zuständigen EU-Organen zur Mithilfe in der Umsetzung der Ausstiegskonzepte.

Die Bundesregierung soll weiters darauf hinwirken, daß die EU nach dem Vorbild der Weltbank keine Kredite für den Ausbau der Kernenergie vergibt und generell keine finanziellen Mittel dafür einsetzt. Hingegen sind die erneuerbaren Energieformen aus Umwelt-, Wirtschafts- und Arbeitsplatzgründen zu forcieren.

Die österreichische Regierung hat insbesondere für Kernkraftwerke sowjetischer Bauart die sofortige Stillegungsoption zu verfolgen. Das gilt insbesondere für die AKW Dukovany, Temelin, Paks, Bohunice, Mochovce  und Kozloduy. Aber auch bei anderen AKW ist die ehestmögliche Stillegung anzustreben (etwa Krsko).

Das Atommüllendlager Dukovany muß verhindert werden, es stellt in Verbindung mit dem AKW nach Aussagen internationaler Experten ein ,extremes Gefahrenpotential‘ dar. Das Atommüllager verfügt nicht einmal über die primitivsten Sicherheitsvorkehrungen, soll aber 2 000 Tonnen Atommüll an unserer Grenze lagern.

Nachdem die Koalition im Umweltausschuß den Atombereich durch mehrmaliges Vertagen gegen die Stimmen der Opposition hinausschiebt und auf EU-Ebene manch fragwürdiges Abstimmungsverhalten zeigt, könnte die Bundesregierung bei den Beitrittsverhandlungen ihre Versprechen einlösen und so die Vermutung widerlegen, daß diese Aussagen bloße Leerformeln darstellen.”


Der Umweltausschuß hat den vorliegenden Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 19. März 1999 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuß war der Abgeordnete Mag. Karl Schweitzer.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Thomas Barmüller, Georg Oberhaidinger, Mag. Karl Schweitzer, Ing. Monika Langthaler, Karlheinz Kopf, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann und Matthias Ellmauer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Zum Berichterstatter für das Haus wurde Abgeordneter Franz Stampler gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 03 19

                                 Franz Stampler                                                            Mag. Karl Schweitzer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann