1730 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft


über den Entschließungsantrag 900/A(E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Genossen betreffend Sicherung des Waldes als Erholungsgebiet

Die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 7. Oktober 1998 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Das Forstgesetz bestimmt im § 33 Abs. 1, daß jedermann den Wald zu Erholungszwecken betreten und sich darin aufhalten darf (Waldöffnung).

Während der letzten Jahre war eine rasante Zunahme von Wildschutz- und Jagdsperrgebieten zu verzeichnen. So wurden im Bundesland Salzburg 13% der Landesfläche jagdlicherseits für sogenannte Habitatschutzgebiete vorgeschlagen. Die Ausweisung von wildbiologischen Habitatschutzgebieten ist mit zwingenden Weggeboten für Erholungssuchende in wichtigen Einstands- und Äsungsgebieten des Wildes verbunden.

Der Bevölkerung wird damit zunehmend der Zugang zu den Erholungsräumen im Wald und zu den alpinen Flächen oberhalb der Waldgrenze erschwert.

Durch die Bestimmungen der Landesjagdgesetze wird die gesetzlich garantierte Wegefreiheit im Bergland und im Wald zu einem Weggebot verkürzt. Die forstgesetzlichen Betretungsverbote und Sperr­ermächtigungen werden im § 33 und § 34 des Forstgesetzes von 1975 taxativ aufgezählt – die Gründe für befristete und dauernde forstliche Sperren sind begrenzt, die zulässige Größe der gesperrten Flächen wird bewußt gering gehalten. Die Ausweisung einer immer größeren Fläche von jagdlichen Sperrgebieten nach den Landesjagdgesetzen macht die Bestimmungen des Bundesgesetzes von 1975 über die Waldöffnung mehr und mehr unwirksam.”

Der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 13. April 1999 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Stefan Salzl, Karl Smolle, Georg Schwarzen­berger, Jakob Auer, Heinz Gradwohl, Gabriele Binder, Sophie Bauer und Rudolf Schwarzböck sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag ebenso wie ein Antrag des Abgeordneten Karl Smolle auf Stellung eines Selbständigen Antrages gemäß §27 Abs. 1 GOG nicht die Zustimmung der Ausschußmehrheit.

Zum Berichterstatter für das Haus wurde der Abgeordnete Franz Kampichler gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 04 13

                               Franz Kampichler                                                       Georg Schwarzenberger

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann