176 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Rechnungshofausschusses


über den Bericht des Rechnungshofes über das Ergebnis seiner Erhebungen betreffend die durchschnittlichen Einkommen sowie die zusätzlichen Leistungen für Pensionen bei Unternehmungen und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes in den Jahren 1993 und 1994 (III-19 der Beilagen)

Der Rechnungshof hat dem Nationalrat gemäß Art. 121 Abs. 4 B-VG und § 14a RHG über das Ergebnis seiner Erhebung der Durchschnittseinkommen – einschließlich aller Sozial- und Sachleistungen – sowie der zusätzlichen Leistungen für Pensionen von Mitgliedern der Aufsichts- und Leitungsorgane sowie von Mitarbeitern bei jenen Unternehmungen und Einrichtungen, die der Zuständigkeit des Rechnungshofes zur Gebarungsüberprüfung und seiner Berichtspflicht an den Nationalrat unterliegen, berichtet.

Der vorliegende Bericht schließt formal an den Bericht des Rechnungshofes über Einkommensverhältnisse in den Jahren 1991 und 1992 (III-161 der Beilagen XVIII GP) an und erfaßt all jene Unternehmungen, auf welche die Begriffsbestimmung des Art. 126b Abs. 2 B-VG zutrifft, ausgenommen jene, die der Bund selbst betreibt (Bundesbetriebe und betriebsähnliche Einrichtungen), und die daher die Bezüge budgetmäßig veranschlagen und verrechnen. Darüber hinaus wurden auch die Einkommensverhältnisse bei jenen vom Bund verschiedenen Rechtsträgern erhoben, die, ohne Unternehmungen zu sein, der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, so vor allem bei Stiftungen, Anstalten, Fonds und öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder Personengemeinschaften im Sinne des Art. 126b Abs. 1 und 3 B-VG sowie bei den Trägern der Sozialversicherung (Art. 126c B-VG) und beim ORF (§ 31a des Rundfunkgesetzes). Im einzelnen sind im gegenständlichen Bericht tabellarische Aufstellungen über die Beschäftigungszahl und Durchschnittseinkommen enthalten aus dem Bereich der Unternehmungen des Erzbergbaues und des Hüttenwesens sowie des Handels mit einschlägigen Produkten, des Kohlenbergbaues und des Handels mit einschlägigen Produkten, der Eisen-, Stahl- und Metallverarbeitung und des Handels mit einschlägigen Produkten, der Elektroindustrie und des Handels mit einschlägigen Produkten, der Erdöl- und Gasgewinnung sowie der Weiterverarbeitung und des Handels mit einschlägigen Produkten, der Chemiewirtschaft und des Handels mit einschlägigen Produkten, der Papier- und Zellstofferzeugung und des Handels mit einschlägigen Produkten, der Bauwirtschaft, der Elektrizitäts- und Wärmewirtschaft, der Verkehrswirtschaft, des Fremdenverkehrs, der Filmwirtschaft und der Nachrichtenübermittlung, der Geld- und Kreditwirtschaft, sonstige Unternehmungen und aus dem Bereich der Gemeinnützigen Wohnbauträger, der Sozialversicherungsträger, der Einrichtungen künstlerischer Art, sonstige Einrichtungen und Unternehmungen der Informationsverarbeitung.

Der Rechnungshof hat den gegenständlichen Bericht erstmals in seiner Sitzung am 25. April 1996 in Verhandlung genommen. In einer weiteren Sitzung vom 4. Juni 1994 wurde dieser Bericht neuerlich in Verhandlung gezogen und nach Wortmeldungen der Abgeordneten Dr. Sonja Moser, Josef Edler, Mag. Herbert Haupt, Ute Apfelbeck sowie des Rechnungshofpräsidenten Dr. Franz Fiedler und Bundesminister Dr. Viktor Klima mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des vorliegenden Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshof somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Rechnungshofes über das Ergebnis seiner Erhebungen betreffend die durchschnitt­lichen Einkommen sowie die zusätzlichen Leistungen für Pensionen bei Unternehmungen und Einrichtungen im Bereich der öffentlichen Wirtschaft des Bundes in den Jahren 1993 und 1994 (III-19 der Beilagen) wird zur Kenntnis genommen.


Wien, 1996 06 04

                                   Othmar Brix                                                                     Andreas Wabl

                                   Berichterstatter                                                                          Obmann