1771 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Verfassungsausschusses


über die Regierungsvorlage (1630 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Staats­druckereigesetz 1996 geändert wird (Staatsdruckereigesetz-Novelle 1999)

Mit dem Staatsdruckereigesetz 1996, BGBl. I Nr. 1/1997, in der durch das Privatisierungsgesetz, BGBl. I Nr. 79/1997, novellierten Fassung wurde die Umwandlung des Wirtschaftskörpers “Österreichische Staatsdruckerei” in eine Aktiengesellschaft per 1. Jänner 1997 angeordnet und der Übergang der Anteilsrechte an der Österreichische Staatsdruckerei AG (ÖSD) in das Eigentum der ÖIAG zum Zweck der Privatisierung nach Rechtswirksamkeit der Abspaltung der Wiener Zeitung geregelt; die Abspaltung der Wiener Zeitung wurde am 9. Juli 1998 im Firmenbuch eingetragen, mit diesem Tag sind die Anteilsrechte an der ÖSD in das Eigentum der ÖIAG übergegangen.

Außerdem wurde festgelegt, daß die Bestimmungen des ÖIAG-Gesetzes über die Privatisierung der der ÖIAG unmittelbar gehörenden Beteiligungen an industriellen Unternehmungen auf die Anteilsrechte an der ÖSD anzuwenden sind. Dies bedeutet in sinngemäßer Anwendung des ÖIAG-Gesetzes, daß die ÖIAG gesetzlich beauftragt ist, die Anteilsrechte an der ÖSD in angemessener Frist mehrheitlich abzugeben.

Nach der derzeit geltenden Rechtslage hat die ÖSD im öffentlichen Interesse jedenfalls den Sicherheits­druck sowie Druck und Vertrieb des Bundesgesetzblattes und der Stenographischen Protokolle des Nationalrates und des Bundesrates sowie Druck und Vertrieb der amtlichen Verlautbarungsblätter der Bundesdienststellen wahrzunehmen; sie ist nur ermächtigt, diese Aufgaben auch durch Tochtergesell­schaften in der Rechtsform von Gesellschaften mbH wahrnehmen zu lassen.

Die Prüfung zur Vorbereitung der Privatisierung hat unter anderem ergeben, daß es zwecks Verringerung der Refundierungsverpflichtung des Bundes gemäß ÖIAG-Finanzierungsgesetz 1991 vorteilhaft wäre, den Wert- und Sicherheitsdruck in eine Schwestergesellschaft der ÖSD abzuspalten, die direkt im Eigentum der ÖIAG steht, und diese Gesellschaft dann getrennt von der ÖSD zu privatisieren; in diesem Fall würde das Privatisierungsverfahren von der ÖIAG durchzuführen sein und der Erlös direkt der ÖIAG zugute kommen.

Durch das vorliegende Bundesgesetz sollen nun die rechtlichen Voraussetzungen für die Abspaltung des Wert- und Sicherheitsdruckes in eine Schwestergesellschaft der ÖSD geschaffen werden.

Der Verfassungsausschuß hat die erwähnte Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 4. Mai 1999 in Verhandlung genommen.

In der Debatte ergriffen außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Dr. Martin Graf, Dr. Irmtraut Karlsson, Dr. Volker Kier, Dr. Andreas Khol, Peter Schieder, Dr. Michael Krüger und Mag. Terezija Stoisits sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Wolfgang Ruttenstorfer das Wort.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1630 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 1999 05 04

                            Dr. Günther Kräuter                                                          Dr. Peter Kostelka

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann