182 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über die Regierungsvorlage (119 und Zu 119 der Beilagen): Kündigung des zwischen der Republik Österreich und der Ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien weiterangewendeten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über Soziale Sicherheit


Die zur Budgetkonsolidierung erforderlichen Maßnahmen sehen unter anderem vor, daß an Anspruchsberechtigte, deren Kinder ständig im Ausland wohnhaft sind, keine österreichische Familienbei­hilfe zu gewähren ist. Da das auf die Beziehungen zu Mazedonien weiterangewendete bilaterale Sozialversicherungsabkommen mit der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien einer solchen Regelung entgegensteht, sieht die vorliegende Regierungsvorlage eine Kündigung des erwähnten Abkommens vor.

Den Erläuterungen der Regierungsvorlage ist weiters zu entnehmen, daß die oberwähnte Einsparungsmaßnahme im Verhältnis zur Ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien 22 Millionen Schilling jährlich beträgt und bereits für das zweite Halbjahr 1996 budgetiert ist.

Bei einem Außerkrafttreten des Abkommens sind bereits laufende österreichische Pensionen jedenfalls weiter zu gewähren. Im Fall eines vertragslosen Zustandes wären gewisse Interessen österreichischer Staatsbürger betroffen. Es sind dies insbesondere:

         –   Entfall des Krankenschutzes (Sachleistungen durch öffentliche Gesundheitseinrichtungen bzw. ,,Kassenärzte“) bei vorübergehendem Aufenthalt in Mazedonien;

         –   Entfall der Verpflichtung des Partnerstaates zur Überweisung von Pensionen nach Österreich;

         –   Nichtberücksichtigung der im Partnerstaat erworbenen Versicherungszeiten zur Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für eine österreichische Pension (insbesondere Wartezeit).

Die Bundesregierung hat am 29. Mai 1996 gemäß § 25 GOG Änderungen zur obgenannten Regierungsvorlage beschlossen (siehe Zu 119 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates).

Das betreffende Abkommen steht innerstaatlich auf der Stufe eines gesetzändernden Staatsvertrages, der gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG vom Nationalrat zu genehmigen war, weshalb zu dessen Kündigung gleichfalls die Genehmigung des Nationalrates erforderlich ist.

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 11. Juni 1996 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuß war der Abgeordnete Johann Schuster. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Karl Öllinger, Dr. Volker Kier, Edith Haller, Dr. Gottfried Feurstein, Mag. Herbert Haupt, Dr. Ilse Mertel und die Obfrau Annemarie Reitsamer sowie der Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Hums.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung der Kündigung dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Die Kündigung des zwischen der Republik Österreich und der Ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien weiterangewendeten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über Soziale Sicherheit (119 und Zu 119 der Beilagen) wird genehmigt.


Wien, 1996 06 11

                          Dr. Gottfried Feurstein                                                     Annemarie Reitsamer

                                   Berichterstatter                                                                           Obfrau