1874 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Finanzausschusses


über den Antrag 83/A(E) der Abgeordneten Hermann Böhacker und Genossen betreffend Abschaffung der 13. USt-Vorauszahlung

Dem gegenständlichen, am 31. Jänner 1996 eingebrachten, Antrag war folgende Begründung beigegeben:

Die Einführung des 13.-USt-Termins stellt für die Unternehmer eine immense Belastung dar, während sie für den Staat und das Budget einzig der einmaligen Defizitreduzierung bzw. der Defizitverschleierung dient. Eine derartige Besteuerung eines Fiktivumsatzes wurde anläßlich der Beschwerde eines italienischen Unternehmers, der in Italien eine vergleichbare Umsatzsteuervorauszahlung entrichten mußte, vom EUGH als nicht EU-konform erkannt (EUGH 20. 10. 1993, C-10/92). Aus diesen Gründen ist der 13.-USt-Termin abzulehnen.

Der Finanzausschuß hat den Antrag 83/A(E) in seiner Sitzung am 10. März 1998 in Verhandlung gezogen.

Der Ausschuß beschloß, die Vorbehandlung dieses Antrages dem am 21. November 1996 zur Vorbe­handlung der Anträge 46/A(E), 48/A(E) und 277/A eingesetzten Unterausschuß zu übertragen (siehe dazu den Ausschußbericht 1860 der Beilagen).

In der Unterausschußsitzung am 1. Juni 1999 konnte über den Antrag 83/A(E) kein Einvernehmen erzielt werden.

Der Finanzausschuß hat in seiner Sitzung am 2. Juni 1999 den vom Obmann des Unterausschusses Abgeordneten Dr. Ewald Nowotny erstatteten Bericht des Unterausschusses entgegengenommen.

Bei der Abstimmung fand der Antrag 83/A(E) nicht die Mehrheit des Ausschusses.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 06 02

                           Marianne Hagenhofer                                                          Dr. Ewald Nowotny

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann