1883 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Finanzausschusses


über den Antrag 715/A(E) der Abgeordneten Helmut Peter und Genossen betreffend Bekämpfung der Schattenwirtschaft durch Einführung einer Mehrwertsteuerrückver­gütung für private Bauherren


Der gegenständliche, am 25. März 1998 eingebrachte Entschließungsantrag ist wie folgt begründet:

Auch 1998 wird sich, wie schon in den vergangenen Jahren, das Volumen der Schattenwirtschaft weiter erhöhen (so wird Prof. Schneider von der Universität Linz in einem Kurierartikel vom 7. Februar 1998 zitiert): Um rund 6% oder 13 Milliarden Schilling (auf eine Gesamtwertschöpfung “im Pfusch” von 233 Milliarden Schilling) soll die Schwarzarbeit heuer zulegen. Damit werden 1998 bereits rund 9,1% des Bruttoinlandsproduktes schattenwirtschaftlich erbracht. Dem Staat entgehen dadurch Steuern und Abgaben von über 70 Milliarden Schilling. Die Sozialversicherungspflicht für geringfügig Beschäftigte ab 1. Jänner 1998 wird diese Entwicklung vermutlich noch verschärfen.

“Registrierte Selbständige” sind vier Determinanten ausgesetzt, die die Leistungserbringung verteuern bzw. den Unternehmer erheblich benachteiligen:

–   Arbeitskosten (insbesondere Lohnnebenkosten);

–   Bürokratiekosten (Gewerbeordnung, Ladenöffnungszeitengesetz, Betriebsruhegesetz, Arbeitnehmer­Innenschutzgesetz, Lohnverrechnung, ÖSTAT-Erhebungen usw.);

–   Mehrwertsteuerregelung;

–   sozial- und steuerrechtliche Schlechterstellung der Selbständigen gegenüber den unselbständig Erwerbstätigen (Mindestbeitrag zur Sozialversicherung, 13. und 14. Gehalt, Arbeitslosenversicherung, Karenzregelung usw.).

Diese Rahmenbedingungen bilden den allzu fruchtbaren Nährboden für “unregistrierte Selbständigkeit”. Schwarz erbrachte Leistungen müssen auch und vor allem als eine Flucht vor den oben skizzierten nachteiligen Umständen begriffen werden.

Traditionell am stärksten von der Schattenwirtschaft betroffen ist die Baubranche, in welcher bereits geschätzte 80 Milliarden Schilling schattenwirtschaftlich erbracht werden. Die illegalen Wettbewerbs­vorteile der Schwarzarbeit machen der Baubranche schwer zu schaffen. Es wird geschätzt, daß etwa 10% Rückgang der Schattenwirtschaft in diesem Bereich ungefähr 10 000 bis 15 000 zusätzlichen Arbeits­plätzen entspräche. Auch wenn Berechnungen solcher Art mit Vorsicht zu begegnen ist, bleibt doch die schwer zu widerlegende Vermutung positiver Impulse auf die Beschäftigungssituation in Österreich.

Dem unerwünschten Phänomen der Schattenwirtschaft ist wirkungsvoll durch ein Modell zu begegnen, welches auch privaten Bauherrn eine Mehrwertsteuerrückvergütung ermöglicht, wenn und soweit diese den zuständigen Behörden Rechnungen im Sinne des § 11 UStG der Lieferanten und Leistungserbringer vorlegen. Berechnungen haben ergeben, daß eine Rückerstattung von 13% der umsatzsteuerrechtlichen Bemessungsgrundlage im Ergebnis zu keinerlei Belastungen für den Staatshaushalt führen würden. Dies ist um so wesentlicher, da dem Ziel der Budgetkonsolidierung auch aus liberaler Sicht absolute Priorität im politischen Handeln einzuräumen ist.

Dem Staat durch die Mehrwertsteuerrückvergütung entgehende Einnahmen würden durch einen geringeren Anteil an “schwarz” erbrachten Leistungen und vor allem durch höhere Einnahmen bei der Einkommensbesteuerung sowie durch Entlastung des sozialen Netzes kompensiert. Im Interesse der Bauwirtschaft würde die mit illegalen Wettbewerbsvorteilen ausgestattete schattenwirtschaftliche Konkurrenz zumindest teilweise zurückgedrängt. Für die Konsumenten käme es durch den Verzicht auf “schwarz” erbrachte Leistungen zu einer Entlastung durch den Genuß der gerade beim Hausbau besonders wichtigen vollen Gewährleistungsrechte. Die zu erwartenden positiven Impulse auf den Arbeitsmarkt wurden schon erwähnt. Auch in diesem Bereich sind nennenswerte Einsparungen (Arbeitslosenver­sicherung) zu erwarten. Ein weiterer wesentlicher Vorteil ist in dem Umstand zu erblicken, daß die Leistungserbringer am Bau sozialversicherungsrechtlich abgesichert arbeiten. Auch kommt es durch regulär erbrachte Leistungen zum erwünschten Effekt, daß das Beitragsvolumen zur Sozialversicherung steigt.


Da sich die österreichische Baubranche (nicht zuletzt auch durch verminderte öffentliche Investitions­tätigkeit) ohnedies in einer schwierigen Situation befindet und noch weitere negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt zu befürchten sind, stellen die unterzeichneten Abgeordneten daher diesen Entschließungsantrag.

Der Finanzausschuß hat den Antrag 715/A(E) erstmals in seiner Sitzung am 18. November und nach Vertagung erneut in seiner Sitzung am 2. Dezember 1998 in Verhandlung genommen.

Nach Wortmeldungen der Abgeordneten Mag. Helmut Peter, Hermann Böhacker, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll, Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch, Marianne Hagenhofer, Dr. Kurt Heindl, Mag. Dr. Josef Höchtl, Kurt Eder und Mag. Herbert Kaufmann sowie des Bundesministers für Finanzen Rudolf Edlinger beschloß der Ausschuß, die Vorbehandlung dieses Antrages dem am 21. November 1996 zur Vorbehandlung der Anträge 46/A(E), 48/A(E) und 277/A eingesetzten Unterausschuß zu übertragen (siehe dazu den Ausschußbericht 1860 der Beilagen).

In der Unterausschußsitzung am 1. Juni 1999 konnte über den Antrag 715/A(E) kein Einvernehmen erzielt werden.

Der Finanzausschuß hat in seiner Sitzung am 2. Juni 1999 den vom Obmann des Unterausschusses Abgeordneten Dr. Ewald Nowotny erstatteten Bericht des Unterausschusses entgegengenommen.

Bei der Abstimmung fand der Antrag 715/A(E) nicht die Mehrheit des Ausschusses.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 06 02

                           Marianne Hagenhofer                                                          Dr. Ewald Nowotny

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann