191 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Verkehrsausschusses


über die Regierungsvorlage (39 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Hochleistungsstreckengesetz geändert wird


Bei der Auslegung des Hochleistungsstreckengesetzes ergaben sich immer wieder Unklarheiten dahin gehend, ob neben den Österreichischen Bundesbahnen und der Eisenbahn-Hochleistungsstrecken-Aktiengesellschaft auch Dritte Hochleistungsstrecken errichten können. Da die budgetäre Situation Österreichs auch die Errichtung und somit auch die Finanzierung von Hochleistungsstrecken durch Dritte notwendig macht, sollte überhaupt kein Zweifel darüber auftauchen, ob diese Dritten auf Grund des Hochleistungsstreckengesetzes überhaupt Hochleistungsstrecken errichten dürfen. Dieses Ziel kann durch eine geringfügige Novellierung des § 7 erster Satz durch die Verankerung Dritter in dieser Bestimmung erreicht werden.

Der Verkehrsausschuß hat die Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 19. Juni 1996 der Vorbehandlung unterzogen. Nach einer Debatte, an der sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Peter     Rosenstingl und Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch sowie der Bundesminister für Wissenschaft, Verkehr und Kunst Dr. Rudolf Scholten beteiligten, hat der Ausschuß den in der Regierungsvorlage enthaltenen Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzenwurf (39 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 1996 06 19

                                     Robert Sigl                                                                   Rudolf Parnigoni

                                   Berichterstatter                                                                          Obmann