1918 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Gleichbehandlungsausschusses


über den Antrag 920/A(E) der Abgeordneten Dr. Volker Kier und Genossen betreffend geschlechtergerechten Sprachgebrauch in Verordnungen


Die Abgeordneten Dr. Volker Kier und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 4. November 1998 im Nationalrat eingebracht.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

“Anläßlich der Kundmachung von Ausbildungsordnungen auf Grund der Berufsausbildungsgesetz-Novelle BGBl. I Nr. 100/1998 wurde besonders transparent, daß der geschlechtergerechte Sprachge­brauch in Verordnungen keinen Niederschlag findet. In den Ausbildungsordnungen wurden für neue Lehrberufe ausschließlich männliche Berufsbezeichnungen gewählt.

Dies erscheint gerade im Hinblick auf die bestehenden Ungleichgewichte am Teilarbeitsmarkt der weiblichen Lehrlinge besonders gravierend. Noch immer wählen 80% der Mädchen, die eine Lehre beginnen, einen von zehn Lehrberufen. Ein Teil der notwendigen Bewußtseinsänderung sollte daher in der Vermittlung der Gleichstellung der Frauen im Bezug auf die Ausbildung bestehen. Dies kann und soll auch durch die Sprache – insbesondere auch in Verordnungen – ausgedrückt werden, da ein Wandel der Sprache auf das Bewußtsein wirkt und mittelbar die soziale Welt verändert.

Da davon auszugehen ist, daß die zitierten Ausbildungsverordnungen nur einen besonders evidenten Fall von sprachlicher Diskriminierung darstellen und der geschlechtergerechte Sprachgebrauch auch in anderen Verordnungen nicht ausreichend beachtet wird, stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgenden Entschließungsantrag.”

Der Gleichbehandlungsausschuß hat den Entschließungsantrag 920/A(E) in seiner Sitzung am 10. Februar und am 9. Juni 1999 in Verhandlung genommen.

An der Debatte am 10. Februar 1999 beteiligten sich die Abgeordneten Maria Rauch-Kallat, Dr. Elisa­beth Hlavac und Rosemarie Bauer sowie die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Ver­braucherschutz Mag. Barbara Prammer.

Bei der Debatte am 9. Juni 1999 ergriffen die Abgeordnete Maria Schaffenrath sowie die Bundes­ministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz Mag. Barbara Prammer das Wort.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 06 09

                                      Inge Jäger                                                                  Dr. Elisabeth Hlavac

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau