1922 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Gleichbehandlungsausschusses


über den Antrag 147/A der Abgeordneten Mag. Doris Kammerlander und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird


Die Abgeordneten Mag. Doris Kammerlander und Genossen haben den Initiativantrag 147/A am 20. März 1996 im Nationalrat eingebracht. Dieser Antrag war wie folgt begründet:

“Die Antragsteller/innen haben einen Initiativantrag zur Förderung der Beteiligung von Frauen am politischen Leben eingebracht (Antrag der Abgeordneten Madeleine Petrovic, Mag. Doris Kammerlander sowie Freundinnen und Freunde betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz, das Geschäfts­ordnungsgesetz des Nationalrates, das Klubfinanzierungsgesetz 1985, das Bundesgesetz über die Förderung politischer Bildungsarbeit und Publizistik 1984 und die Nationalratswahlordnung 1992 geändert werden). Eine der Ursachen für die geringe Präsenz der Frauen im Nationalrat ist die Tatsache, daß sie im Unterschied zu den Vätern die Betreuung ihrer Kinder übernehmen. Ohne diese ungleiche Aufgabenteilung zementieren zu wollen, sind Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Politik daher zweifelsohne geeignet, den Frauenanteil in der Politik zu erhöhen. In diesem Zusammenhang soll es Abgeordneten ermöglicht werden, aus Anlaß der Geburt eines Kindes das Mandat zeitweilig zurück­zulegen. Derzeit ist eine Wiederkehr in das Parlament davon abhängig, ob der/die Nachrücker/in freiwillig aus dem Nationalrat ausscheidet. Die Einbeziehung von Vätern in diese Regelung soll einerseits zur Aufweichung der angeführten Rollenzuschreibungen beitragen, andererseits aber auch schlicht das männliche Politikerleben familienfreundlicher machen. Die Beschränkung auf sechs Monate wurde gewählt, um einen realistischen Rahmen abzugrenzen. Nach einer Erprobungsphase könnte diese Beschränkung unter Umständen auf jenen Zeitraum erweitert werden, der dem Anspruchszeitraum auf Karenzurlaubsgeld entspricht. Technisch umgesetzt wurde dieses Anliegen durch die Anlehnung an das Modell der zeitweiligen Zurücklegung des Mandats durch Abgeordnete, die ein Ministeramt übernehmen und beim Ausscheiden aus diesem das Recht auf Rückkehr in den Nationalrat haben. Die dafür geschaffenen Regelungen sollen im Fall der zeitweiligen Zurücklegung des Mandats aus Anlaß einer Geburt sinngemäß anzuwenden sein.”

Der Gleichbehandlungsausschuß hat den Antrag 147/A erstmals in seiner Sitzung am 25. Oktober 1996 in Verhandlung genommen.

Nach Berichterstattung durch die Abgeordnete Mag. Doris Kammerlander wurde einstimmig die Ein­setzung eines Unterausschusses zur Vorbehandlung des gegenständlichen Initiativantrages beschlossen.

Diesem Unterausschuß gehörten seitens der sozialdemokratischen Parlamentsfraktion die Abgeordneten Sophie Bauer, Hannelore Buder, Brunhilde Fuchs, Dr. Elisabeth Hlavac, Inge Jäger und Heidrun Silhavy, seitens des Parlamentsklubs der Österreichischen Volkspartei die Abgeordenten Werner Amon, Rosemarie Bauer, Dr. Gertrude Brinek, Edeltraud Gatterer und Dr. Michael Spindelegger, seitens des Klubs der Freiheitlichen Partei Österreichs die Abgeordneten Anna Elisabeth Aumayr, Edith Haller, Elfriede Madl, Dr. Brigitte Povysil, seitens des Parlamentsklubs Liberales Forum die Abgeordnete Maria Schaffenrath und seitens des Grünen Klubs die Abgeordnete Mag. Doris Kammerlander an.

Zur Obfrau des Unterausschusses wurde die Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac, zur Obfraustellvertreterin die Abgeordnete Rosemarie Bauer und zur Schriftführerin die Abgeordnete Elfriede Madl gewählt. Anstelle der Abgeordneten Hannelore Buder trat die Abgeordnete Mag. Gisela Wurm als Mitglied des Unterausschusses ein.

Der Unterausschuß hielt am 5. Dezember 1996, am 3. Juli 1997 und am 9. Juni 1999 je eine Arbeits­sitzung ab.


An der Debatte am 5. Dezember 1996 beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Doris Kammerlander, Rosemarie Bauer, Elfriede Madl, Dr. Elisabeth Hlavac, Maria Schaffenrath, Dr. Martin Graf, Anna Elisabeth Aumayr, Inge Jäger, Mag. Gisela Wurm, Edeltraud Gatterer, Dr. Gertrude Brinek, Sophie Bauer und Heidrun Silhavy sowie die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucher­schutz Mag. Barbara Prammer.

Bei der Debatte am 3. Juli 1997 ergriffen die Abgeordneten Dr. Michael Spindelegger, Edeltraud Gatterer, Rosemarie Bauer, Dr. Elisabeth Hlavac, Maria Schaffenrath, Edith Haller, Elfriede Madl, Dr. Gertrude Brinek, Mag. Doris Kammerlander und Mag. Gisela Wurm sowie die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz Mag. Barbara Prammer das Wort. Als Expertinnen wurden  Dr. Eliane Vogel-Polsky, Brigitte Lohnecker und Dr. Anna Sporrer gehört.

Bei der Sitzung des Unterausschusses am 9. Juni 1999 beteiligten sich an der Debatte die Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Elfriede Madl, Dr. Gertrude Brinek, Maria Schaffenrath, Rosemarie Bauer, Heidrun Silhavy, Inge Jäger sowie die Vorsitzende des Unterausschusses Dr. Elisabeth Hlavac.

Im Unterausschuß wurde kein Einvernehmen über den Antrag 147/A der Abgeordneten Mag. Doris Kammerlander und Genossen erzielt.

Bei der Sitzung des Gleichbehandlungsausschusses am 9. Juni 1999 wurde der Antrag 147/A neuerlich in Verhandlung genommen.

Die Obfrau des Unterausschusses, Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac, berichtete über das Ergebnis der Unterausschußberatungen.

Bei der sich daran anschließenden Debatte im Ausschuß ergriff die Abgeordnete Dr. Gabriela Moser das Wort. Im Anschluß daran beschloß der Gleichbehandlungsausschuß auf Antrag der Vorsitzenden des Gleichbehandlungsausschusses Dr. Elisabeth Hlavac einstimmig, dem Präsidenten des Nationalrates die Zuweisung dieser Vorlage an den Verfassungsausschuß zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 06 09

                           Katharina Horngacher                                                       Dr. Elisabeth Hlavac

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau