194 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Verkehrsausschusses


über die Regierungsvorlage (175 der Beilagen): Bundesgesetz zur Erfüllung internationaler Seeschiffahrtsübereinkommen (Seeschiffahrts-Erfüllungsgesetz – SSEG)

Österreich ist in den Jahren 1972 bis 1996 folgenden internationalen Übereinkommen der International Maritime Organization (IMO) beigetreten:

         –   Internationales Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See und Protokoll von 1978 zu dem Internationalen Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See samt Anlage (SOLAS-Übereinkommen),

         –   Protokoll von 1978 zu dem Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe samt dem Internationalen Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe mit Protokollen I und II und Anlagen zu dem Protokoll von 1978 und dem Internationalen Übereinkommen von 1973 (MARPOL-Überein­kommen),

         –   Übereinkommen von 1972 über die Internationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See samt Anlagen (COLREG-Übereinkommen),

         –   Internationales Freibord-Übereinkommen von 1966 (LOAD LINE-Übereinkommen) und

         –   Internationales Übereinkommen von 1978 über Normen für die Ausbildung, die Erteilung von Befähigungszeugnissen und den Wachdienst von Seeleuten (STCW-Übereinkommen; Beitritt erfolgt noch heuer).

Weiters wurden im Jahre 1994 folgende EU-Richtlinien auf dem Gebiet des Seeschiffahrtsrechtes erlassen:

         –   Richtlinie 94/58/EG des Rates vom 22. November 1994 über Mindestanforderungen für die Ausbildung von Seeleuten (STCW-Richtlinie) und

         –   Richtlinie 94/57/EG des Rates vom 22. November 1994 über gemeinsame Vorschriften für Schiffsüberprüfungs- und -besichtigungsorganisationen und die einschlägigen Maßnahmen der Seebehörden (Klassen-Richtlinie).

Die genannten Übereinkommen enthalten zahlreiche Bestimmungen, die noch innerstaatlich zu erfüllen sind. Die Richtlinien sind als solche ebenfalls in innerstaatliches Recht umzusetzen. Größtenteils kann auf den Text des „Erfüllungsgesetzes“ BGBl. Nr. 382/1972 idF BGBl. Nr. 174/1981 zurückgegriffen werden, mit dem das SOLAS 1960-, das COLREG- und das LOAD LINE-Übereinkommen erfüllt werden und in dem einige Bestimmungen der Klassen-Richtlinie vorweggenommen sind:

         –   COLREG- und LOAD LINE-Übereinkommen:

              Diese Übereinkommen wurden bereits mit dem „Erfüllungsgesetz“ BGBl. Nr. 382/1972 erfüllt, dessen diesbezügliche Bestimmungen daher unverändert in das SSEG übernommen werden.

         –   SOLAS-Übereinkommen:

              Bei der Erfüllung dieses Übereinkommens wird im SSEG auf die Änderungen Bedacht genommen, die sich auf Grund der Unterschiede zwischen dem „alten“ SOLAS 1960-Übereinkommen und dem nunmehr geltenden SOLAS-Übereinkommen ergeben; im übrigen werden auch hier die Bestimmungen des „Erfüllungsgesetzes“ BGBl. Nr. 382/1972 übernommen.

         –   Klassen-Richtlinie:

              Einige grundsätzliche Bestimmungen der Klassen-Richtlinie finden sich ebenfalls bereits im „Erfüllungsgesetz“ BGBl. Nr. 382/1972; diese werden daher in das SSEG übernommen.

Der Verkehrsausschuß hat die Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 19. Juni 1996 in Verhandlung gezogen und den in dieser enthaltenen Gesetzentwurf einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (175 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 1996 06 19

                            Helmut Dietachmayr                                                           Rudolf Parnigoni

                                   Berichterstatter                                                                          Obmann