1952 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Wirtschaftsausschusses


über die Regierungsvorlage (1639 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem Regelungen über die doppelte Preisauszeichnung und andere Angaben von Geldbeträgen erlassen werden (Euro-Währungsangabengesetz – EWAG)

Die Einführung des Euro erfordert Maßnahmen, die sicherstellen, daß die Währungsumstellung transpa­rent und für alle Wirtschaftsbeteiligten möglichst informativ durchgeführt wird. Es muß gewährleistet werden, daß zum Zwecke eines Vergleichs für einen bestimmten Zeitraum Geldbeträge sowohl in Schilling als auch in Euro angegeben werden. Die Gewöhnung der Bevölkerung an die neue Währung ist somit ein wesentlicher Aspekt. Der Wirtschaft müssen Rahmenbedingungen vorgegeben werden, wie die ihnen obliegenden Informationspflichten für Arbeitnehmer und Konsumenten umzusetzen sind. Zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen wurden sachlich gerechtfertigte Sonderbestimmungen sowie die Möglichkeit zur Schaffung weiterer Sonderregeln vorgesehen. Gleichzeitig sollen auch Preissteige­rungen ausschließlich anläßlich der Währungsumstellung weitgehend vermieden sowie Instrumentarien eingesetzt werden, die sicherstellen, daß bei der Währungsumstellung die Kaufkraft der neuen Währung im Vergleich zur Kaufkraft des Schillings bestehen bleibt.

Die Zielsetzungen dieses Bundesgesetzes sind:

–   einen geordneten Übergang bei der Währungsumstellung zu unterstützen;

–   die Gewöhnung an die neue Währung für die Verbraucher zu erleichtern;

–   unter Bedachtnahme der Sicherung der Nahversorgung den Wettbewerb durch Information über Preise zu fördern;

–   die Vergleichbarkeit von Preisen zu erhöhen und

–   Inflationsschübe auf Grund der Währungsumstellung zu vermeiden.

Der Wirtschaftsausschuß hat die Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 9. Juni 1999 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Mag. Helmut Peter, Helmut Haigermoser, Dr. Gabriela Moser, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Puttinger, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Ing. Wolfgang Nußbaumer und Mag. Herbert Kaufmann sowie der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner.

Bei der Abstimmung wurde die Regierungsvorlage mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wirtschaftsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1639 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 1999 06 09

                                      Kurt Eder                                                                 Ingrid Tichy-Schreder

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau