1956 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Wirtschaftsausschusses


über den Entschließungsantrag 428/A(E) der Abgeordneten Mag. Helmut Peter und Genossen zur Schaffung von Rahmenbedingungen, die die Gründung von Unternehmen erleichtern


Die Abgeordneten Mag. Helmut Peter und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 20. März 1997 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Aus Sicht des Liberalen Forums kann nur die Wirtschaft Arbeitsplätze schaffen. Die Politik muß dabei für jene Rahmenbedingungen sorgen, die geeignet sind, positive Beschäftigungsimpulse zu bewirken.

Eingebettet in ein zusammenwirkendes Bündel aus kurz-, mittel- und langfristig positiv wirkenden Maßnahmen bedarf Österreich einer (von der Koalitionsregierung mehrfach versprochenen) ,Jungunter­nehmeroffensive‘, ebenso wie eine ,Jungunternehmerinnenoffensive‘. Die Selbständigenquote ist in Öster­reich im internationalen Vergleich immer noch zu niedrig. Dazu kommt, daß nur jedes dritte Unternehmen von einer Frau geführt wird, der Frauenanteil zwischen 1980 und 1995 sogar von 33,1% auf 30,8% gesunken ist. 90% der Frauen übernehmen Familienbetriebe, es gibt also so gut wie keine Gründerinnen. Eine überbordende Bürokratie und unternehmensgründungsfeindliche Rahmenbedingungen (man denke nur an das starre Regime des Betriebsantrittsrechts der Gewerbeordnung oder die glücklicherweise vom Verfassungsgerichtshof wieder aufgehobene Mindest-KÖSt. von 50 000 S jährlich) machen es in Österreich schwieriger als in allen vergleichbaren Wirtschaftsstandorten, ein Unternehmen zu gründen. Dabei sind etwa dreiviertel aller Unternehmensgründungen erfolgreich und schaffen im Schnitt sieben neue Arbeitsplätze.

Die Schaffung von Rahmenbedingungen, die die Gründung von Unternehmen erleichtern, ist nur ein Detailaspekt zur Dynamisierung des Wirtschaftsklimas in Österreich, aber ein sehr wichtiger. Vor diesem Hintergrund hat das Liberale Forum bereits zahlreiche Initiativen gesetzt und entsprechend konkrete Anträge im Parlament eingebracht, die zu einer Flexibilisierung und Liberalisierung der Rahmenbe­dingungen für die österreichische Wirtschaft beitragen.

So wurde etwa ein Antrag zur Reform und radikalen Liberalisierung der Gewerbeordnung, sowohl das Betriebsantrittsrecht als auch das Anlagenrecht betreffend, ebenso eingebracht, wie ein Antrag zur Aufhebung des Ladenöffnungszeitengesetzes, mit dem Ziel der völligen Freigabe der Ladenöffnungs­zeiten.

Anträge zur Einführung der Teilarbeitslosigkeit nach Schweizer Modell mit dem Ziel, die Annahme befristeter Teilzeitarbeit zu ermöglichen, ohne das Arbeitslosengeld völlig zu verlieren, und auf Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze von 3 600 auf 7 000 S im Arbeitslostenversicherungsgesetz, ebenfalls mit dem Ziel, geringfügige Beschäftigung während der Arbeitslosigkeit zu ermöglichen, sind ebenso wichtige flankierende Maßnahmen wie ein Antrag zum Arbeitszeitgesetz, der auf eine weit­gehende Flexibilisierung der Arbeitszeit abzielt. Auch ist die Aufhebung des ArbeitnehmerInnen­schutzgesetzes bei gleichzeitiger Neukodifikation des Arbeitnehmerschutzes ebenso beantragt wie die völlige Zurücknahme der Werkvertragsregelung.

Ein Antrag zur Strukturreform des dualen Berufsausbildungssystems mit dem Ziel, die Attraktivität der Lehrlingsausbildung zu erhöhen und schließlich ein Antrag auf Ökologisierung des Steuersystems zur Senkung der Einkommensteuer runden das liberale Maßnahmenpaket ab.

Darüber hinaus bedarf es einer Belebung des österreichischen Kapitalmarktes, und es müssen schließlich auch Entscheidungsgrundlagen berechnet werden hinsichtlich der Finanzierung eines Grundsicherungs­modells.


Dieses liberale Maßnahmenpaket zielt auf die überfällige und von der Bundesregierung trotz zahlreicher Ankündigungen nie durchgeführte Umsetzung einer Arbeitsmarktoffensive ab. Dabei haben jene Maß­nahmen Priorität, die die Unternehmen in die Lage versetzen, beschäftigungswirksame Impulse zu setzen.”

Der Wirtschaftsausschuß hat den vorliegenden Entschließungsantrag 428/A(E) in seiner Sitzung am 27. Oktober 1998 erstmals in Verhandlung genommen.

Gemäß § 41 Abs. 2 GOG wurden die Verhandlungen über den gegenständlichen Entschließungsantrag, über die Entschließungsanträge 607/A(E) bis 615/A(E) und über den Antrag 513/A der Abgeordneten Mag. Helmut Peter und Genossen zusammengefaßt.

Nach der Berichterstattung durch Abgeordneten Mag. Helmut Peter wurde die Einsetzung eines Unter­ausschusses zur Vorbehandlung aller Verhandlungsgegenstände mit Stimmenmehrheit beschlossen.

Der Unterausschuß konstitutierte sich am 17. März 1999. Ihm gehörten seitens der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion die Abgeordneten Kurt Eder, Dr. Kurt Heindl, Mag. Herbert Kaufmann,  Günter Kiermaier, Franz Riepl und Heidrun Silhavy, seitens des Parlamentsklusbs der Österreichischen Volkspartei die Abgeordneten Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Puttinger, Rudolf Schwarzböck, Mag. Franz Steindl und Ingrid Tichy-Schreder, seitens des Klubs der Freiheitlichen Partei Österreichs die Abgeordneten Helmut Haigermoser, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Heinz Anton Marolt und Ing. Wolfgang Nußbaumer, seitens des Parlamentsklubs Liberales Forum der Abgeordnete Mag. Helmut Peter sowie seitens des Grünen Klubs die Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic an.

Zur Obfrau des Unterausschusses wurde Abgeordnete Ingrid Tichy-Schreder, zum Obfraustellvertreter Abgeordneter Dr. Kurt Heindl und zum Schriftführer Abgeordneter Helmut Haigermoser gewählt.

Der Unterausschuß zog die Anträge in der Arbeitssitzung am 17. März 1997 in Vorbehandlung. Es wurde kein Einvernehmen erzielt.

Über das Ergebnis seiner Arbeiten berichtete der Unterausschuß durch die Obfrau, Abgeordente Ingrid Tichy-Schreder, dem Wirtschaftsausschuß in dessen Sitzung am 9. Juni 1999.

An der anschließenden Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Helmut Haigermoser, Dr. Kurt Heindl, Dr. Gabriela Moser, Mag. Dr. Josef Trinkl, Mag. Helmut Peter, Mag. Franz Steindl, Ing. Wolfgang Nußbaumer, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Ingrid Tichy-Schreder, Anton Blünegger, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Puttinger und Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann sowie der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Antrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Wirtschaftsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 06 09

                              Mag. Franz Steindl                                                         Ingrid Tichy-Schreder

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau