1959 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Wirtschaftsausschusses


über den Entschließungsantrag 609/A(E) der Abgeordneten Mag. Helmut Peter und Genossen zur Schaffung von Rahmenbedingungen, die die Gründung von Unternehmen durch horizontale Steuergerechtigkeit zwischen in Finanz- oder Sachkapital veranlagten Geldern erleichtern


Die Abgeordneten Mag. Helmut Peter und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 10. Oktober 1997 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Internationale Vergleiche zeigen, daß es in Österreich nicht nur verhältnismäßig weniger Unter­nehmerInnen als in vergleichbaren Volkswirtschaften gibt, sondern daß auch die Zahl der Unternehmens­gründungen Österreich als Nachzügler sieht. Auch die Bundesregierung hat erkannt, daß dieser Umstand nicht einfach auf eine risikofeindliche Mentalität oder Bequemlichkeit zurückzuführen ist, und eine ,Unternehmensgründungsoffensive‘ angekündigt. Dabei bedarf es eines ganzen Maßnahmenbündels, um den Standort unternehmens(gründungs)freundlicher zu gestalten. Umfragen haben ergeben, daß in Österreich die vier meistbeklagten Umstände im Zusammenhang mit Unternehmensgründungen folgende sind:

1.  Finanzierungsproblematik (in Österreich gilt weitgehend das Prinzip der Fremdkapitalförderung und es existiert kein funktionierender Kapitalmarkt);

2.  Lokationsproblematik (relativ hohe Kosten und kompliziertes Mietrecht);

3.  Genehmigungsproblematik (bürokratisches Berufsantrittsrecht und Anlagenrecht der Gewerbeord­nung);

4.  allgemeine Rechtsunsicherheit (unübersichtliche Steuergesetzgebung, ArbeitnehmerInnenschutzrege­lungen, Betriebsübertragungsrecht usw.).

Aus Sicht des Liberalen Forums kann nur die Wirtschaft durch die Befriedigung von Kundenbedürfnissen Arbeitsplätze schaffen. Die Politik muß dabei für jene Rahmenbedingungen sorgen, die geeignet sind, positive Beschäftigungsimpulse zu bewirken.

Eingebettet in ein zusammenwirkendes Bündel aus kurz-, mittel- und langfristig positiv wirkenden Maßnahmen bedarf Österreich also der längst überfälligen ,JungunternehmerInnenoffensive‘. Wie dar­gelegt, ist die Selbständigenquote im internationalen Vergleich immer noch zu niedrig. Eine überbordende Bürokratie und unternehmensgründungsfeindliche Rahmenbedingungen (man denke nur an das starre Regime des Betriebsantrittsrechts der Gewerbeordnung oder die nur auf Druck eines VfGH-Erkenntnisses etwas entschärfte Mindest-KÖSt.) machen es in Österreich schwieriger als in allen vergleichbaren Wirtschaftsstandorten, ein Unternehmen zu gründen. Dabei sind etwa drei Viertel aller Unternehmens­gründungen erfolgreich und schaffen im Schnitt drei bis vier neue Arbeitsplätze.

Die Schaffung von Rahmenbedingungen, die die Gründung von Unternehmen erleichtern, ist zwar nur ein Detailaspekt zur Dynamisierung des Wirtschaftsklimas in Österreich, aber ein sehr wichtiger. Vor diesem Hintergrund hat das Liberale Forum bereits zahlreiche Initiativen gesetzt und entsprechend konkrete Anträge im Parlament eingebracht, die zu einer Flexibilisierung und Liberalisierung der Rahmenbedin­gungen für die österreichische Wirtschaft beitragen könnten.

So wurde etwa ein Initiativantrag zur Reform und weitgehenden Liberalisierung der Gewerbeordnung, sowohl das Betriebsantrittsrecht als auch das Anlagenrecht betreffend, ebenso abgelehnt wie ein Antrag zur Aufhebung des Ladenöffnungszeitengesetzes mit dem Ziel der völligen Freigabe der Ladenöffnungs­zeiten bei Wahrung der Interessen der Mitarbeiter in der innerbetrieblichen Mitbestimmung.

Anträge zur Einführung der Teilarbeitslosigkeit nach Schweizer Modell mit dem Ziel, die Annahme befristeter Teilzeitarbeit zu ermöglichen, ohne das Arbeitslosengeld völlig zu verlieren und auf Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze von etwa 3 600 auf 7 000 S im Arbeitslosenversicherungsgesetz, ebenfalls mit dem Ziel, geringfügige Beschäftigung während der Arbeitslosigkeit zu ermöglichen, sind ebenso wichtige flankierende Maßnahmen wie ein Antrag zum Arbeitszeitgesetz, der auf eine weitgehende Flexibilisierung der Arbeitszeit abzielte. Auch ist die Aufhebung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes bei gleichzeitiger Neukodifikation des ArbeitnehmerInnenschutzes ebenso beantragt wie die völlige Zurücknahme der Werkvertragsregelung.


Über zwanzig Anträge zur Strukturreform des dualen Berufsausbildungssystems mit dem Ziel, die Attraktivität der Lehrlingsausbildung zu erhöhen und schließlich ein Antrag auf Ökologisierung des Steuersystems zur Senkung der Einkommensteuer runden das liberale Maßnahmenpaket ab. Darüber hinaus bedarf es aber auch dringend einer Belebung des österreichischen Kapitalmarktes.

Insbesondere bedürfen gerade UnternehmensgründerInnen einer klaren, durchschaubaren, vor allem aber gerechten (wettbewerbsneutralen) Steuergesetzgebung. Die durchschnittlichen Steuerberatungskosten in Österreich stellen im internationalen Vergleich einen (insbesondere für kleinere Unternehmen nur schwer leistbaren) traurigen Spitzenwert dar. Eine Harmonisierung der Besteuerung von Unternehmensgewinnen, unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens, sowie horizontale Steuergerechtigkeit zwischen in Finanz- oder Sachkapital veranlagten Geldern erscheint vor diesem Hintergrund als unabdingbare Voraussetzung für eine dynamische Betriebsgründungsentwicklung.”

Der Wirtschaftsausschuß hat den vorliegenden Entschließungsantrag 609/A(E) in seiner Sitzung am 27. Oktober 1998 erstmals in Verhandlung genommen.

Gemäß § 41 Abs. 2 GOG wurden die Verhandlungen über den gegenständlichen Entschließungsantrag, über die Entschließungsanträge 428/A(E), 607/A(E), 608/A(E) sowie 610/A(E) bis 615/A(E) und über den Antrag 513/A der Abgeordneten Mag. Helmut Peter und Genossen zusammengefaßt.

Nach der Berichterstattung durch Abgeordneten Mag. Helmut Peter wurde die Einsetzung eines Unterausschusses zur Vorbehandlung aller Verhandlungsgegenstände mit Stimmenmehrheit beschlossen.

Der Unterausschuß konstituierte sich am 17. März 1999. Ihm gehörten seitens der sozialdemokratischen Parlamentsfraktion die Abgeordneten Kurt Eder, Dr. Kurt Heindl, Mag. Herbert Kaufmann, Günter Kiermaier, Franz Riepl und Heidrun Silhavy, seitens des Parlamentsklubs der Österreichischen Volkspartei die Abgeordneten Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Puttinger, Rudolf Schwarzböck, Mag. Franz Steindl und Ingrid Tichy-Schreder, seitens des Klubs der Freiheitlichen Partei Österreichs die Abgeordneten Helmut Haigermoser, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Heinz Anton Marolt und Ing. Wolfgang Nußbaumer, seitens des Parlamentsklubs Liberales Forum der Abgeordnete Mag. Helmut Peter sowie seitens des Grünen Klubs die Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic an.

Zur Obfrau des Unterausschusses wurde Abgeordnete Ingrid Tichy-Schreder, zum Obfraustellvertreter Abgeordneter Dr. Kurt Heindl und zum Schriftführer Abgeordneter Helmut Haigermoser gewählt.

Der Unterausschuß zog die Anträge in der Arbeitssitzung am 17. März 1997 in Vorbehandlung. Es wurde kein Einvernehmen erzielt.

Über das Ergebnis seiner Arbeiten berichtete der Unterausschuß durch die Obfrau Abgeordnete Ingrid Tichy-Schreder dem Wirtschaftsausschuß in dessen Sitzung am 9. Juni 1999.

An der anschließenden Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Helmut Haigermoser, Dr. Kurt Heindl, Dr. Gabriela Moser, Mag. Dr. Josef Trinkl, Mag. Helmut Peter, Mag. Franz Steindl, Ing. Wolfgang Nußbaumer, Mag. Dr. Maria Theresia Fekter, Ingrid Tichy-Schreder, Anton Blünegger, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Puttinger und Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann sowie der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Antrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Wirtschaftsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 06 09

                         Mag. Herbert Kaufmann                                                    Ingrid Tichy-Schreder

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau