1967 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Familienausschusses


über die Petition Nr. 44 betreffend “Jugendschutz- bzw. Jugendförderungsgesetze”, über­reicht von den Abgeordneten Gabriele Binder, Mag. Kurt Gaßner und Brigitte Tegischer


Der gegenständlichen Petition, die am 22. April 1998 im Sinne des §100 Abs. 1 Z 1 des Geschäfts­ordnungsgesetzes 1975 überreicht und in weiterer Folge dem Ausschuß für Petitionen und Bürger­initiativen zugewiesen wurde, war folgende Begründung beigegeben:

“Viele interessierte und engagierte Jugendliche beklagen sich darüber, daß die Jugendschutz- bzw. Jugendförderungsgesetze in den einzelnen Bundesländern zum Teil für die gleiche Altersgruppe unter­schiedlichste Bestimmungen enthalten. Für die Jugendlichen ist dies – genauso wie für Erwachsene – nur schwer zu verstehen.

Beim – von der SJ Schwertberg und den Jungen SozialdemokratInnen OÖ organisierten – 2. Schwert­berger Jugendforum zum OÖ Jugendschutzgesetz wurde unter anderem auch diese Thematik diskutiert. Aufbauend auf den Ideen und Wünschen der DiskussionsteilnehmerInnen – und vor allem der Jugend­lichen – dürfen wir diese Petition an Sie richten.

Die Gesetzgebung und Vollziehung im Bereich Jugendschutz ist gemäß Art. 15 Abs. 1 B-VG Landes­sache. Diese sogenannte Generalklausel zugunsten der Länder ist also die Grundlage für die bereits erwähnten verschiedenen Jugendschutzgesetze in den einzelnen Bundesländern.

Wir richten aber unsere Petition trotzdem an den Bundesgesetzgeber und fordern ihn auf …

–   im Bereich des Jugendschutzes den Kontakt mit den Landesgesetzgebern zu suchen;

–   an Stelle des Jugendschutzes die Jugendförderung in den Mittelpunkt zu stellen;

–   die Einrichtung von Jugendbeteiligungs- bzw. -mitbestimmungsmodellen zu fördern;

–   bundesweit einheitliche Jugendförderungsbestimmungen anzustreben.

Wir können uns beispielsweise vorstellen, im Bereich des Jugendschutzes bzw. der Jugendförderung die Grundsatzgesetzgebung dem Bund und die Erlassung von Ausführungsgesetzen bzw. die Vollziehung den Ländern zuzugestehen.

Wir hoffen, daß unser Anliegen – und somit auch jenes vieler Jugendlicher – behandelt wird und würden uns freuen, wenn die Anregungen und Ideen der jungen Menschen verwirklicht werden könnten.”

Der Ausschuß für Petitionen und Bürgerinitiativen hat sich mit der vorliegenden Petition in seinen Sitzungen am 1. Juli 1998 und 19. März 1999 beschäftigt und beschlossen, dem Präsidenten des National­rates zu ersuchen, diese dem Familienausschuß zuzuweisen.

Der Familienausschuß hat die erwähnte Petition in seiner Sitzung am 11. Mai 1999 in Verhandlung genommen.

Als Berichterstatterin für den Ausschuß fungierte die Abgeordnete Brigitte Tegischer.

An der anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Martin Graf, Edith Haller, Dr. Gabriela Moser sowie der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein.

Einstimmig wurde beschlossen, zu diesem sowie anderen Verhandlungsgegenständen einen Unteraus­schuß einzusetzen, dem die Abgeordneten Gabriele Binder, Doris Bures, Manfred Lackner, Dr. Ilse Mertel, Ludmilla Parfuss (Schriftführerin), Brigitte Tegischer (Obfrau), Werner Amon (Obfraustell­vertreter), Rosemarie Bauer, Matthias Ellmauer, Dr. Sonja Moser-Starrach, Johann Schuster, Dr. Martin Graf, Edith Haller, Franz Koller, Elfriede Madl, Klara Motter und Karl Öllinger ange­hörten.

Der Unterausschuß, der sich am 11. Mai 1999 konstituierte, hat sich in seinen Sitzungen am 8. und
9. Juni 1999 mit den ihm zugewiesenen Verhandlungsgegenständen beschäftigt, wobei den Beratungen die fünf Projektleiter des gleichzeitig verhandelten “Dritten Berichts zur Lage der Jugend” (III-182 der Beilagen) bzw. Vertreter dieser Mag. Bernhard Heinzelmaier (Österreichisches Institut für Jugend­forschung, Wien, Teil A des Berichtes), Dr. Gerhild Trübswasser (helix-Forschung und Beratung, Salzburg, Teil B), Dr. Helmut Wintersberger (Österreichisches Institut für Familienforschung, Teil C) bzw. Mag. Barbara Riepl (Europäisches Zentrum für Wohlfahrtspolitik und Sozialforschung, Teil C des Berichtes), Univ.-Prof. Dr. Johannes Pichler (Österreichisches Institut für Rechtspolitik, Teil D des Berichtes) und Christian Klein (Mitarbeiter am Teil Zusammenfassung und Empfehlungen des Berichtes) sowie Josef Eltantawi (Ring Freiheitlicher Jugend), Meinhard Friedl (Bundesjugendring), Mag. Helmut Kowarik (Österreichischer Verband für Jugendwohlfahrt), Albert Maringer (Österreichische Gewerk­schaftsjugend), Kurt Nekula (Österreichische Kinderfreunde), Mag. Katharina Novy (Österreichische Jungschar), Robert Pichler (Sozialistische Jugend), Bernhard Pospichal (Bundesausschuß Jugend des Liberalen Forums), Christoph Schwarz und Gemeinderat Bernhard Wurzer als Experten gemäß § 40 Abs. 1 GOG beigezogen wurden.


An der Sitzung am 8. Juni 1999 nahm der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein teil

Der Familienausschuß beschäftigte sich in seiner Sitzung am 9. Juni 1999 erneut mit der gegenständ­lichen Petition, wobei die Abgeordnete Brigitte Tegischer als Obfrau des Unterausschusses über das Ergebnis der Unterausschußverhandlungen berichtete.

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Dr. Martin Graf, Klara Motter, Karl Öllinger, Werner Amon, Elfriede Madl, Doris Bures, Brigitte Tegischer und Johann Schuster das Wort.

Im Zuge der Beratungen wurde von den Abgeordneten Brigitte Tegischer und Werner Amon ein Entschließungsantrag eingebracht.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, die gegenständliche Petition zur Kenntnis zu nehmen.

Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Brigitte Tegischer und Werner Amon wurde einstimmig angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.  diesen Bericht zur Kenntnis nehmen und

2.  die beigedruckte Entschließung annehmen.

Wien, 1999 06 09

                              Brigitte Tegischer                                                                Dr. Ilse Mertel

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau

Anlage

Entschließung

Die Bundesregierung wird ersucht, bei den Ländern darauf hinzuwirken:

           1. Die Länder mögen eine Harmonisierung der Jugendschutzgesetze prüfen. Dabei sind unter anderem folgende Grundsätze zu beachten:

                a)  Schaffung einheitlicher Altersgruppen, auch wenn die einzelnen Tatbestände, wie zB Ausgeh­zeiten, unterschiedlich geregelt sind;

               b)  Einrichtung eines Konsultationsmechanismusses bei Aufnahme neuer Gefährdungsbereiche;

                c)  bei Festlegung von gleichen Standards (siehe zB lit. a) sind diese erst im Zuge der nächsten anstehenden Novellierung des jeweiligen Jugendschutzgesetzes umzusetzen.

           2. Der Jugendschutz ist durch eine verbesserte Informationsarbeit und einer Stärkung der Eigen­verantwortlichkeit der Jugendlichen zu unterstützten.

           3. Dem Nationalrat ist ein Entwurf über ein Bundesjugendförderungsgesetz auf Grundlage der Autonomie von Jugendorganisationen und nach dem Prinzip der Flexibilität und Offenheit der Jugendarbeit vorzulegen.