1986 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Antrag 1097/A der Abgeordneten Dr. Elisabeth Pittermann, Dr. Günther Leiner und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Blutsicherheitsgesetz 1999 geändert wird
Der gegenständliche Initiativantrag wurde am 19. Mai 1999 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
“Das Bundesgesetz über die Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen in Blutspendeeinrichtungen (Blutsicherheitsgesetz 1999 – BSG 1999), das am 10. März 1999 im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden ist, sieht ein rückwirkendes Inkrafttreten mit 1. Jänner 1999 vor.
Dies beruht auf einem Versehen der Parlamentsdirektion, die einen diesbezüglich im Gesundheitsausschuß beschlossenen Abänderungsantrag, der ein entsprechend späteres Inkrafttreten vorgesehen hat, vor Zuleitung an das Plenum in den Bericht des Gesundheitsausschusses nicht aufgenommen hat.
Mit Erlaß des BMAGS vom 10. März 1999 wurden die Landeshauptleute angewiesen, im Vollzug sicherzustellen, daß das Blutsicherheitsgesetz erst auf Sachverhalte angewendet wird, die sich ab dem Tag der Kundmachung im Bundesgesetzblatt verwirklichen, dies insbesondere in strafrechtlicher Hinsicht.
Im Hinblick auf die Problematik eines rückwirkenden Inkrafttretens insbesondere in Zusammenhang mit Strafbestimmungen, wäre die Verfassungswidrigkeit des Blutsicherheitsgesetzes aber auch durch eine Novelle zu sanieren. Diesem Vorhaben dient der vorliegende Antrag.”
Der Gesundheitsausschuß hat diesen Initiativantrag in seiner Sitzung am 10. Juni 1999 in Verhandlung genommen.
An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Klara Motter und Mag. Johann Maier.
Bei der Abstimmung wurde der erwähnte Initiativantrag einstimmig angenommen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 1999 06 10
Johann Schuster Dr. Alois Pumberger
Berichterstatter Obmann
Anlage
Bundesgesetz, mit dem das Blutsicherheitsgesetz 1999 geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz über die Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen in Blutspendeeinrichtungen (Blutsicherheitsgesetz 1999 – BSG 1999), BGBl. I Nr. 44/1999, wird wie folgt geändert:
Artikel I
§ 29 Abs. 1 lautet:
“§ 29. (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 1999 in Kraft. Dieses Bundesgesetz ist jedoch erst auf Sachverhalte anzuwenden, die sich nach dem 10. März 1999 verwirklichen.”
Artikel II
Artikel I tritt mit 1. Jänner 1999 in Kraft.