1990 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Gesundheitsausschusses


über den Antrag 1002/A der Abgeordneten Klara Motter und Genossen betreffend Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes (BGBl. Nr. 275/1992)

Der gegenständliche, am 20. Jänner 1999 eingebrachte Initiativantrag ist wie folgt begründet:

“Laut ExpertInnenmeinung (Arbeitskreis für Andrologie und sexuelle Funktionsstörungen) handelt es sich bei einem Großteil der Patienten, die um Aufbewahrung von Samenzellen bitten, um Krebspatienten, die vor dem Beginn einer Chemotherapie stehen. Im Zuge der Chemotherapie wird meist die Samenqualität so schlecht, daß nach Beendigung derselben eine Fortpflanzung auf natürlichen Weg kaum mehr möglich ist. Falls überhaupt noch Samenzellen im Hoden produziert werden, so ist der Ausgang einer künstlichen Befruchtung höchst zweifelhaft. Sehr oft zieht sich auch die Krebstherapie über mehr als ein Jahr hin, wobei der klinische Ausgang bezüglich einer Heilung der Krebserkrankung zu diesem Zeitpunkt oft gar nicht absehbar ist.

Eine andere Patientengruppe sind Männer mit Verschlüssen der Samenleiter bzw. so stark eingeschränkter Samenproduktion, daß nur wenige Samenzellen aus Hodenpräparationen gewonnen werden können. Zwar stehen die Samenzellen dieser Patienten für mehrere künstliche Reproduktionsmaßnahmen zur Verfügung – zur Zeit allerdings vorausgesetzt, daß diese Maßnahmen innerhalb von einem Jahr stattfinden. Danach ist eine neuerliche Operation notwendig. Es erscheint daher sinnvoll, für diese beiden Patientengruppen eine Ausnahmeregelung zu schaffen.”

Der Gesundheitsausschuß hat den erwähnten Antrag erstmals in seiner Sitzung am 15. April 1999 in Verhandlung genommen.

Den Bericht im Ausschuß erstattete die Abgeordnete Klara Motter.

Nach einer Debatte, an der sich außer der Berichterstatterin die Abgeordneten Dr. Brigitte Povysil, Dr. Günther Leiner, Mag. Johann Maier, Heinz Gradwohl und Dr. Stefan Salzl beteiligten, wurde beschlossen, die Verhandlungen zu vertagen.

Am 10. Juni 1999 hat der Gesundheitsausschuß die Beratungen über diesen Gegenstand wieder aufge­nommen.

Nach einer Debatte, an der sich die Abgeordneten Klara Motter, Dr. Brigitte Povysil, Dr. Elisabeth Pittermann, Theresia Haidlmayr, Mag. Johann Maier, Dr. Erwin Rasinger und Mag. Herbert Haupt beteiligten, beschloß der Gesundheitsausschuß auf Antrag der Abgeordneten Dr. Brigitte Povysil ein­stimmig, dem Präsidenten des Nationalrates die Zuweisung dieser Vorlage an den Justizausschuß zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 06 10

                         Dr. Elisabeth Pittermann                                                     Dr. Alois Pumberger

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann