2006 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über den Antrag 864/A(E) der Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen betreffend Wochengeldanspruch für freie Dienstnehmerinnen


Die Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 17. Juli 1998 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Derzeit haben Dienstnehmerinnen in freien Dienstverträgen überhaupt keinen Wochengeldanspruch. Die nun vorgeschlagene Regelung sieht einen pauschalierten Wochengeldanspruch in der Höhe der Teilzeit­beihilfe nach dem Karenzgeldgesetz in der Höhe von zirka 2 780 S vor.

Diese geringe Höhe hätte zur Folge, daß freie Dienstnehmerinnen auch während der Schutzfrist arbeiten gehen müssen, um ihre Existenz abzusichern.

Dies widerspricht nicht nur dem arbeitsrechtlichen Beschäftigungsverbot, sondern ist insbesondere aus frauen- und gesellschaftspolitischen Aspekten eine unzumutbare Situation, in welche diese zunehmende Anzahl von Frauen versetzt wird.

Wir fordern daher, daß auch für freie Dienstnehmerinnen eine existenzsichernde Höhe des Wochengeldes gesetzlich festgelegt wird.”

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den Antrag 864/A(E) in seiner Sitzung am 30. Juni 1999 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuß war die Abgeordnete Dr. Ilse Mertel.

An der Debatte beteiligte sich der Abgeordnete Dr. Gottfried Feurstein.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 06 30

                             Helmut Dietachmayr                                                       Annemarie Reitsamer

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau