2007 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über den Antrag 865/A(E) der Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen betreffend Informationspflicht der Sozialversicherungsträger


Die Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 17. Juli 1998 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Der im Antrag 799/A(E) erwähnte Fall ist in seiner allgemeinen Problematik leider kein Einzelfall. Auch an uns werden immer wieder Fälle herangetragen, die auf mangelnde Information der Betroffenen zurückzuführen sind, und nur aus diesem Grund zu Nichtinanspruchnahme von zustehenden Leistungen führen.

Es ist allgemein anerkannte Tatsache, daß es für die Betroffenen unmöglich ist, sich bei der derzeitigen Ausgestaltung der Sozialversicherungsgesetze in Österreich über Ihre Rechte und Ansprüche im klaren zu sein beziehungsweise an die erforderlichen Informationen von sich aus heranzukommen. Auf die Neu­kodifizierung des Sozialversicherungsrechts und damit hoffentlich einem erleichterten Rechtszugang müssen wir aber offensichtlich noch einige Zeit warten. Es ist unserer Meinung nach daher unerläßlich, die erforderlichen Informationen von den Experten zu den Betroffenen zu bringen. Als derzeit einzige Lösung sehen wir eine Informationspflicht der Versicherungsträger gegenüber den Betroffenen. Wann immer den unterschiedlichen Sozialversicherungsträgern ein Umstand bekannt wird, der einen Versiche­rungsanspruch begründet, ist dem Begünstigten die notwendige Information zukommen zu lassen. Bei Nichterfüllung dieser Informationspflicht des Versicherungsträgers gegenüber den Versicherungsneh­merInnen muß auch bei verspäteter Antragstellung der volle Anspruch ab Eintreten des Versicherungs­falles zum Tragen kommen.”

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den Antrag 865/A(E) in seiner Sitzung am 30. Juni 1999 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuß war der Abgeordnete Dr. Gottfried Feurstein.

An der Debatte beteiligte sich der Abgeordnete Dr. Gottfried Feurstein.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 06 30

                             Helmut Dietachmayr                                                       Annemarie Reitsamer

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau