2019 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über den Antrag 807/A der Abgeordneten Mag. Herbert Haupt und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem der Hilfsmittelbegriff im Allgemeinen Sozialversicherungs­gesetz, im Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz, im Bauern-Sozialversicherungsgesetz und im Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Herbert Haupt, Dr. Helene Partik-Pablé, Edith Haller und Genossen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 17. Juni 1998 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

“Schon im Jahr 1996 wurde beim Nationalrat eine Bürgerinitiative zur gesetzlichen Anerkennung des Blindenführhundes als Hilfsmittel und Diensthund eingebracht. Nach Beratungen im Ausschuß für Peti­tionen und Bürgerinitiativen wurde die Bürgerinitiative im Juli 1997 dem Ausschuß für Arbeit und Soziales zugeleitet. Fast ein Jahr später wurde darüber im Ausschuß beraten, wobei die Koalitionsfraktio­nen lediglich einen Entschließungsantrag einbrachten, der ein Ersuchen an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales darstellt, mit den Rehabilitationsträgern (insbesondere den Sozialver­sicherungsträgern und Ländern) ,zum Zweck der Vereinheitlichung der Vorgangsweise Gespräche über Möglichkeiten der Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Anerkennung von Blindenführhunden zu führen‘. Nicht einmal das primäre Anliegen der Bürgerinitiative, nämlich die Anerkennung der Blinden­führhunde als Hilfsmittel in der Sozialversicherung, wurde von dem dafür zuständigen Ausschuß beschlossen.

Die Antragsteller sind der Meinung, daß die Gleichstellung von Blindenführhunden (oder anderen Tieren, die geeignet sind, Behinderten und Kranken zu helfen) mit Hilfsmitteln sachlich gerechtfertigt ist. Das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat in seiner Stellungnahme zur Bürgerinitiative Nr. 8 sogar festgestellt, daß es – entgegen der Rechtsmeinung des Hauptverbandes der Sozialver­sicherungsträger – davon ausgeht, daß Blindenführhunde bei extensiver Auslegung dem gesetzlichen Hilfsmittelbegriff unterstellt werden können. Die Antragsteller schlagen daher vor, den gesetzlichen Hilfsmittelbegriff ausdrücklich um Tiere wie Blindenführhunde zu erweitern, um im Sinne der Bürger­initiative einen Schritt zur besseren Versorgung und größeren Unabhängigkeit von Blinden und anderen behinderten Menschen zu setzen.”

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den Antrag 807/A in seiner Sitzung am 11. März 1999 in Verhandlung genommen.

Berichterstatterin im Ausschuß war die Abgeordnete Theresia Haidlmayr.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Winfried Seidinger, Dr. Gottfried Feurstein, Dr. Volker Kier sowie die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch.

Der Ausschuß beschließt nach einem Antrag des Abgeordneten Winfried Seidinger, die Verhandlungen zu vertagen.

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat in seiner Sitzung vom 30. Juni 1999 den gegenständlichen Antrag 807/A neuerlich in Verhandlung genommen.

An dieser Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Edeltraud Gatterer, Heidrun Silhavy sowie die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Antrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 06 30

                                      Ridi Steibl                                                                 Annemarie Reitsamer

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau