2033 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Verfassungsausschusses


betreffend den Bericht der Bundesregierung über den Gesamtbericht der Arbeitsgruppe zur Durchforstung der österreichischen Bundesrechtsordnung hinsichtlich behinderten­benachteiligender Bestimmungen (III-178 der Beilagen)


Die Bundesregierung hat dem Nationalrat am 10. März 1999 den Bericht über den Gesamtbericht der Arbeitsgruppe zur Durchforstung der österreichischen Bundesrechtsordnung hinsichtlich behinderten­benachteiligender Bestimmungen (III-178 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vor­gelegt.

Der vorliegende Bericht setzt sich aus einer allgemeinen Einleitung sowie aus einzelnen Berichten der Untergruppen “Rechtsschutz”, “Berufsausbildung – Beschäftigung – Erwerbstätigkeit – Altersvorsorge – Gesundheit”, “Bildung – Erziehung – Kultur” und “Mobilität – Verkehr – Wohnen – Bauen – Freizeit – Kommunikation” zusammen.

In der Allgemeinen Einleitung wird ausgeführt:

“1. Art. 7 Abs. 1 letzter Satz B-VG lautet:

,Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.‘

Neben der Statuierung des Verbots einer Benachteiligung behinderter Menschen ist diese Bestimmung eine sogenannte Staatszielbestimmung, verbunden mit einem Bekenntnis der Gebietskörperschaften. Die Bestimmung begründet allerdings keine Drittwirkung (vgl. 785 BlgNR XX. GP, 5). Sie ist aber im Sinne der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes für die Auslegung einschlägiger Vorschriften heranzuziehen.

2. Bundeskanzler Mag. Viktor Klima hat den Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt beauftragt, eine Arbeitsgruppe einzurichten, um jene Bestimmungen in der Bundesrechtsordnung zu identifizieren, die eine potentielle Benachteiligung für behinderte Menschen bedeuten können.

Am 8. Jänner 1998 fand die konstituierende Sitzung der ,Arbeitsgruppe zur Durchforstung der Rechts­ordnung hinsichtlich behindertenbenachteiligender Bestimmungen‘ statt.

Teilnehmer der Arbeitsgruppe waren Vertreter der Parlamentsklubs, der Bundesministerien sowie Vertreter der Behindertenorganisationen. Die Länder wurden im Wege der Verbindungsstelle der österreichischen Bundesländer beim Amt der niederösterreichischen Landesregierung eingeladen.

3. Als Zeitrahmen wurde in Aussicht genommen, der Bundesregierung bis Jahresende 1998 einen End­bericht vorzulegen. Dieser Zeitrahmen konnte jedoch nicht eingehalten werden, da nach Aussendung des Vorläufigen Gesamtberichtes zur Begutachtung und nach Abhaltung einer Plenarsitzung der Arbeits­gruppe Ende November eine Überarbeitung der einzelnen Teilberichte gewünscht wurde. Der über­arbeitete Gesamtbericht liegt nunmehr vor und wurde in einer abschließenden Plenarsitzung am 17. Februar 1999 von der Arbeitsgruppe zustimmend zur Kenntnis genommen.

4. Die inhaltliche Aufgabenstellung der Arbeitsgruppe lag in der Identifikation jener Bestimmungen in der Bundesrechtsordnung, die eine potentielle Benachteiligung für behinderte Menschen bedeuten. Vergleich­bare Berichte für den Bereich der Länder waren aus der Sicht der Teilnehmer der Arbeitsgruppe unerläßlich, weil gerade die Rechtsordnungen der Länder Vorschriften enthalten, die behinderte Menschen wesentlich betreffen.

Es wurde bewußt der weite Begriff ,Benachteiligung‘ anstelle von ,Diskriminierung‘ gewählt, um auch jene große Zahl von Normen zu erfassen, die zwar keine Diskriminierung darstellen, allerdings im Effekt von behinderten Menschen als Benachteiligung empfunden werden.


Es ist bereits an dieser Stelle zu erwähnen, daß der von Integration:Österreich (I:Ö), der Selbstbestimmt-Leben-Initiative Österreich (SLIÖ) und der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft Rehabilitation (ÖAR) erstellte ,Arbeitsbehelf zur Überprüfung der österreichischen Rechtsordnung hinsichtlich diskriminie­render Bestimmungen‘ eine wertvolle Basis für die Tätigkeit der Arbeitsgruppe darstellte.

Die Arbeitsgruppe war sich angesichts der Aufgabenstellung und des Umfangs des zu ,durchforstenden‘ Normenbestands der Tatsache bewußt, daß der gegenständliche Bericht keinen Anspruch auf Voll­ständigkeit und Geschlossenheit erheben kann. Insbesondere durch die Zusammenarbeit mit den genannten Organisationen wurde aber versucht, eine möglichst große sowie repräsentative Zahl von Bestimmungen zu identifizieren.

5. Um die Aufgabenstellung adäquat bewältigen zu können, wurden folgende nach Themengebieten gegliederte Unterarbeitsgruppen eingerichtet, welche jeweils die Überprüfung der Vorschriften aus ihrem Gebiet vornahmen:

            I. Rechtsschutz (Vorsitz: Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst)

          II. Berufsausbildung – Beschäftigung – Erwerbstätigkeit – Altersvorsorge – Gesundheit (Vorsitz: BM für Arbeit, Gesundheit und Soziales)

         III. Bildung – Erziehung – Kultur (BM für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten, BM für Wissenschaft und Verkehr)

         IV. Mobilität – Verkehr – Wohnen – Bauen – Freizeit – Kommunikation (Vorsitz: BM für Wissen­schaft und Verkehr)

6. Der vorliegende Bericht folgt in seinem Aufbau der Einteilung in die genannten Unterarbeitsgruppen und basiert im wesentlichen auf von diesen Gruppen erstellten Berichten bzw. auf vorbereiteten Arbeitsunterlagen, die jeweils um die in den Gruppen erzielten Diskussionsergebnisse angereichert wurden.

In Berichten einzelner Unterarbeitsgruppen sind erhebliche Divergenzen zwischen den Standpunkten des jeweiligen Bundesministeriums und jenen der Behindertenverbände ersichtlich. Die Arbeitsgruppe hat in solchen Fällen eine Bewertung der Standpunkte unterlassen.”

Der Verfassungsausschuß hat den erwähnten Bericht in seiner Sitzung am 1. Juli 1999 in Verhandlung genommen.

Vor Eingang in die Debatte beschloß der Verfassungsausschuß auf Antrag des Abgeordneten Dr. Michael Krüger gemäß § 28b Abs. 4 GOG einstimmig, den gegenständlichen Bericht nicht endzuerledigen.

In der Debatte ergriffen außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Dr. Helene Partik-Pablé, Maria Rauch-Kallat, Dr. Volker Kier und Heidrun Silhavy das Wort.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Hause die Kenntnisnahme des vorliegenden Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht der Bundesregierung über den Gesamtbericht der Arbeitsgruppe zur Durchforstung der österreichischen Bundesrechtsordnung hinsichtlich behindertenbenachteiligender Bestimmungen (III-178 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 07 01

                                      Otto Pendl                                                                    Dr. Peter Kostelka

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann