2037 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Verfassungsausschusses


über den Bericht der Bundesregierung zur Entschließung des Nationalrates E 151-NR/XX. GP vom 16. Dezember 1998 über Maßnahmen zugunsten der Gehörlosen und Schwerhörenden (III-195 der Beilagen)


Die Bundesregierung hat dem Nationalrat am 2. Juni 1999 den Bericht zur Entschließung des National­rates E 151-NR/XX. GP vom 16. Dezember 1998 über Maßnahmen zugunsten der Gehörlosen und Schwerhörenden (III-195 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

“Gemäß Punkt 1 der genannten Entschließung wurde die Bundesregierung ersucht, die zur Verbesserung der Lebenssituation von gehörlosen und schwerhörenden Menschen in den letzten Jahren unternommenen Maßnahmen darzustellen sowie zu untersuchen, welche zusätzlichen Maßnahmen ergriffen werden sollen, und dem Nationalrat darüber bis 30. Juni 1999 zu berichten.

Der Bericht wurde unter Federführung des für die Koordinierung von Behindertenangelegenheiten zuständigen Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales erstellt. Die Maßnahmen, die im wesentlichen den Zeitraum ab Anfang 1995 umfassen, sind gesondert nach dem Zuständigkeitsbereich des Bundeskanzleramtes und der einzelnen Bundesministerien, die Beiträge eingebracht haben, geordnet.

Gemäß Punkt 2 der Entschließung wurde die Bundesregierung ersucht, an den Österreichischen Rundfunk mit dem Anliegen heranzutreten, zukünftig im Interesse der gehörlosen und schwerhörenden Menschen mehr Sendungen im Fernsehen zum frühestmöglichen Zeitpunkt mit Untertiteln zu versehen bzw. parallel durch einen Gebärdensprachdolmetscher zu präsentieren.

Zu diesem Zweck trat die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Frau Eleonora Hostasch, in Kontakt mit Herrn ORF-Generalintendant Gerhard Weis. Herr Generalintendant Weis, der vor fast 20 Jahren maßgeblich an der Einführung von Teletext in Österreich beteiligt war, teilte dazu folgendes mit:

Teletext wurde in Großbritannien ursprünglich für die gehörlosen und schwerhörenden Menschen entwickelt. Eine der vornehmsten Aufgaben des Teletext ist es für den ORF noch immer, dieser Personen­gruppe Fernsehen zugänglich zu machen.

Konkret bietet der ORF den Hörbehinderten derzeit pro Monat zwischen 150 und 160 TV-Stunden mit Teletext-Untertiteln an: Die tägliche ,Zeit im Bild‘ am Hauptabend, diverse wöchentliche Magazine, wie ,Thema‘, ,Report‘ und ,Am Schauplatz‘, Sportsendungen, Programme für Kinder, Unterhaltungsserien, Spielfilme usw.

Daß der ORF den Schwerpunkt auf die Untertitelung und nicht auf die Gebärdensprache legt, hat einen ganz einfachen Grund: Mit Untertiteln erreicht man alle hörbehinderten Menschen, mit der Gebärden­sprache aber nur einen sehr kleinen Personenkreis innerhalb der Zielgruppe. Trotzdem nimmt der ORF aber auch die Anliegen dieser Gruppe ernst, gemeinsam mit Betroffenen wird derzeit eruiert, wann, wie und in welchen Sendungen die Gebärdensprache sinnvoll eingesetzt werden könnte.”

Der Verfassungsausschuß hat den erwähnten Bericht in seiner Sitzung am 1. Juli 1999 in Verhandlung genommen.

Vor Eingang in die Debatte beschloß der Verfassungsausschuß auf Antrag des Abgeordneten Dr. Michael Krüger gemäß § 28b Abs. 4 GOG einstimmig, den gegenständlichen Bericht nicht endzuerledigen.

In der Debatte ergriffen außer dem Berichterstatter die Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Dr. Helene Partik-Pablé, Maria Rauch-Kallat, Dr. Volker Kier und Heidrun Silhavy das Wort.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Hause die Kenntnisnahme des vor­liegenden Berichtes zu empfehlen.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht der Bundesregierung zur Entschließung des Nationalrates E 151-NR/XX. GP vom 16. De­zember 1998 über Maßnahmen zugunsten der Gehörlosen und Schwerhörenden (III-195 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 07 01

                                      Otto Pendl                                                                    Dr. Peter Kostelka

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann