2041 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Verfassungsausschusses


über den Antrag 1021/A der Abgeordneten Dr. Michael Krüger und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Regionalradiogesetz, BGBl. Nr. 503/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 2/1999, geändert wird

Die Abgeordneten Dr. Michael Krüger und Genossen haben den gegenständlichen Antrag am 24. Februar 1999 im Nationalrat eingebracht, der wie folgt begründet war:

“§ 8 Abs. 6 des Regionalradiogesetzes lautet:

,Werden mehr als 50 vH der Anteile, wie sie zum Zeitpunkt der Erteilung der Zulassung beim Hörfunkveranstalter bestehen, an Dritte übertragen, hat der Hörfunkveranstalter diese Übertragung der Privatrundfunkbehörde im vorhinein anzuzeigen. Mehrere Übertragungen sind zusammenzurechnen. Die Privatrundfunkbehörde hat spätestens innerhalb einer Frist von acht Wochen ab der Anzeige festzustellen, ob unter den geänderten Verhältnissen den Bestimmungen der §§ 9, 10 und 19 Abs. 2 entsprochen wird. Die Zulassung ist zu widerrufen, wenn der Hörfunkveranstalter entgegen dieser Feststellung eine Übertragung der Anteile vorgenommen hat.‘

Durch die Ergänzung der Inkrafttretensbestimmung des § 26 Abs. 6 wird klargestellt, daß § 8 Abs. 6 nicht auf Rechtsgeschäfte anzuwenden ist, die vor dem 1. Jänner 1999 abgeschlossen wurden.”

Der Verfassungsausschuß hat den Initiativantrag in seiner Sitzung am 1. Juli 1999 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuß war Abgeordneter Dr. Michael Krüger.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Andreas Khol, Dr. Michael Krüger, Mag. Thomas Barmüller, Peter Schieder und Mag. Terezija Stoisits.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 07 01

                                  Peter Schieder                                                                Dr. Peter Kostelka

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann