2044 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Rechnungshofausschusses


über den Bericht des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses gemäß § 32e Abs. 4 GOG betreffend Überprüfung arbeitsmarktrelevanter Angelegenheiten im Rahmen der Bundesgebarung (zB Gebarung des AMS, Abwicklung der Lehrlings­offensive, Verwaltung von arbeitsmarktrelevanten EU-Förderungen)

Der Ständige Unterausschuß des Rechnungshofausschusses hat den im Titel erwähnten Bericht gemäß § 32e Abs. 4 erster Satz GOG vorgelegt.

Berichterstatter im Ausschuß war Abgeordneter Josef Edler.

Der Rechnungshofausschuß hat den gegenständlichen Bericht am 6. Juli 1999 in Verhandlung genommen.

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Karl Öllinger und Mag. Reinhard Firlinger das Wort.

Der Rechnungshofausschuß hat gemäß § 32e Abs. 4 zweiter Satz GOG mit Stimmenmehrheit beschlossen, den Bericht des Ständigen Unterausschusses als Verhandlungsgegenstand dem Nationalrat vorzulegen. Weiters beschloß der Rechnungshofausschuß mit Stimmenmehrheit, dem Hohen Hause die Kenntnisnahme dieses Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.  den angeschlossenen Bericht des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses gemäß § 32e Abs. 4 GOG betreffend Überprüfung arbeitsmarktrelevanter Angelegenheiten im Rahmen der Bundesgebarung (zB Gebarung des AMS, Abwicklung der Lehrlingsoffensive, Verwaltung von arbeitsmarktrelevanten EU-Förderungen) zur Kenntnis nehmen,

2.  diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1999 07 06

                                     Josef Edler                                                                       Ute Apfelbeck

                                   Berichterstatter                                                               Obmannstellvertreterin

 

Bericht des Ständigen Unterausschusses

des Rechnungshofausschusses

gemäß § 32e Abs. 4 GOG


zur Überprüfung arbeitsmarktrelevanter Angelegenheiten im Rahmen der Bundesge­barung (zB Gebarung des AMS, Abwicklung der Lehrlingsoffensive, Verwaltung von arbeitsmarktrelevanten EU-Förderungen)

Am 19. Mai 1999 hat ein Viertel der Mitglieder des Nationalrates gemäß § 32e Abs. 2 GOG das Verlangen auf Prüfung der im Titel genannten Angelegenheit gestellt.

Dem Ständigen Unterausschuß gehören

von der Sozialdemokratischen Partei Österreichs

die Abgeordneten Otmar Brix, Josef Edler, Erhard Koppler, Annemarie Reitsamer (Dr. Elisabeth Pittermann), Franz Riepl und Heidrun Silhavy;

von der Österreichischen Volkspartei

die Abgeordneten Dr. Gottfried Feurstein, Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch, Dr. Sonja Moser-Starrach, Franz Stampler und Mag. Franz Steindl;

von der Freiheitlichen Partei Österreichs

die Abgeordneten Ute Apfelbeck, Sigisbert Dolinschek, Reinhart Gaugg und Mag. Herbert Haupt;

von den Liberalen Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Dr. Volker Kier)

und

von den Grünen Abgeordneter Andreas Wabl (Karl Öllinger)

an.

Vorsitzende des Ständigen Unterausschusses ist die Abgeordnete Ute Apfelbeck, Stellvertreter sind die Abgeordneten Otmar Brix, Andreas Wabl und Mag. Thomas Barmüller, Schriftführer sind die Abgeord­neten Franz Stampler und Heidrun Silhavy.

Zur Durchführung der gegenständlichen Prüfung bestand im Ständigen Unterausschuß Einvernehmen, den Präsidenten des Nationalrates gemäß § 39 Abs. 2 GOG zu ersuchen, durch den Stenographendienst eine auszugsweise Darstellung der Verhandlungen abfassen zu lassen.

In der ersten Sitzung am 2. Juni 1999 wurde der weitere Terminplan festgelegt, wobei folgende Sitzungen vereinbart wurden:

21. Juni 1999: Thema Lehrlingsoffensive, Arbeitslosenstatistik und Euroteam

29. Juni 1999: Thema Arbeitsmarktpolitik

 1. Juli 1999: politische Runde

 6. Juli 1999: Beratung über den Bericht des Unterausschusses

 6. Juli 1999: Beratung im Rechnungshofausschuß

Weiters wurden in der Sitzung am 2. Juni 1999 eine Reihe von Auskunftspersonen für den 21. und 29. Juni 1999 geladen, die Herren Gerald Gerstbauer, Franz Bernthaler und DI Jan Klima gem. § 40 Abs. 1 GOG als Auskunftspersonen zur schriftlichen Äußerung zu ihnen übermittelten Fragen eingeladen sowie das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, das Bundes­ministerium für Finanzen, das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, das Bundes­ministerium für Wissenschaft und Verkehr und das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten gemäß § 40 Abs. 1 GOG um schriftliche Äußerung zu ihnen übermittelten Themenbe­reichen eingeladen.

Diese umfaßten:

–   Auflistung aller Projekte, welche im Rahmen ihrer Fachaufsicht im Rahmen des Europäischen Sozialfonds bzw. im Rahmen von EU-Gemeinschaftsinitiativen betreut oder abgewickelt wurden, wobei gewisse Kriterien definiert wurden;

–   EU-Infrastrukturkosten in den einzelnen Ministerien;

–   Angaben über Förderungen und Subventionen sowie deren Verwendungszweck an BFI und WIFI;

–   Dokumentation aller arbeitsmarktpolitisch relevanten Erlässe, Weisungen und Richtlinien des Bundes­ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales an das AMS Österreich und der daraus resultierenden Vorgaben und Anweisungen an die AMS Landesgeschäftsstellen;

–   Angaben über Finanzierung und Finanzierungsflüsse im Rahmen der allgemeinen Gebarung der Arbeitsmarktpolitik sowie aller Sondermaßnahmen, insbesondere des NAP 1998 sowie der einschlägigen Planung für den NAP 1999;

–   Übersicht über die Entwicklung der unterschiedlichen Förderungsbereiche sowie Maßnahmen im Rahmen des AMS und Veränderungen des Förderumfangs in den einzelnen Bereichen seit der Ver­wendung von EU-Geldern;

–   Mittelfluß im Bereich des AMS zwischen Ministerien, Bundes-AMS und den einzelnen Länder-AMS, insbesondere im Rahmen des Länderausgleichs zugunsten Niederösterreich;

–   Angaben über Finanzierung, Finanzierungsflüsse und Rahmenbedingungen im Rahmen der Maßnahmen im Bereich der Lehrlingsbeschäftigung (wieder nach gewissen Kriterien);

–   Auflistung der Maßnahmen ihrer BetreiberInnen und der dafür anfallenden Kosten sowie der vermittelten Inhalte beim neuen Instrument des Job-Coaching;

–   Informationen betreffend die Auswertung und statistische Darstellung der Arbeitslosenzahlen sowie eine Darstellung der Veränderungen der Erhebungs- bzw. Befragungsmethoden in den vergangenen zehn Jahren samt Begründung;

–   Auflistung und – soweit möglich – Angaben über Anzahl und Geschlecht jener Personengruppen, die arbeitsuchend sind, aber nicht in der Arbeitslosenstatistik aufscheinen samt den zahlenmäßigen Veränderungen dieser Personengruppen sowie Einschätzung der Aussagekraft der Arbeitslosenstatistik und ihrer Vergleichbarkeit mit anderen Staaten.

Für die schriftliche Äußerung wurde eine Frist mit 16. bzw. 18. Juni 1999 gesetzt.

Infolge langten die schriftlichen Äußerungen fristgemäß ein.

Als zentrale Äußerung ist jene vom Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales anzu­sehen, welche äußerst umfangreich war und daher an dieser Stelle nur in einer Übersicht dargestellt werden kann:

In der Einleitung werden die politischen Vorgaben und Ziele der Arbeitsmarktpolitik aus der Sicht des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales kurz zusammengefaßt:

“Politische Vorgaben und Ziele der Arbeitsmarktpolitik sind die Verringerung der Arbeitslosigkeit, be­sondere Hilfen für schwächere Gruppen am Arbeitsmarkt, die effiziente und korrekte Verwendung der Arbeitsmarktmittel, die Priorisierung der aktiven Arbeitsmarktpolitik und die objektive Darstellung arbeitsmarktpolitischer Zusammenhänge. Der Einsatz eines gezielten Bündels an Maßnahmen zur Ver­besserung der Arbeitsmarktsituation hat in den letzten beiden Jahren zu steigenden Beschäftigungszahlen, seit etwa einem halben Jahr auch zu sinkenden Arbeitslosenzahlen geführt. In der Jugendbeschäftigung liegt Österreich europaweit an der Spitze.”

In der Folge werden nachstehende Kapitel abgehandelt:

–   Arbeitsmarktpolitik: Finanzierung und Finanzierungsflüsse im Rahmen der Gebarung Arbeitsmarkt­politik und Sondermaßnahmen, insbesondere NAP

–   Der Europäische Sozialfonds und dessen Kontrolle

–   EU-Infrastrukturkosten im Bereich des Ministeriums und des Arbeitsmarktservice

–   Mittelfluß im Bereich des Arbeitsmarktservice, Entwicklung der Arbeitsmarktservice-Förderbereiche

–   AMS-Förderungen gegenüber BFI und WIFI

–   Förderungen Euroteam – Arbeitsmarktservice und Ministerium

–   Lehrlingsoffensive

–   Arbeitslosenstatistik

–   Job-Coaching

In der Folge sind eine Reihe von Übersichten, Tabellen und Richtlinien dargestellt; weiters werden die gewünschten Stichproben angeführt.

Die weiteren Äußerungen der befragten Ressorts hatten in der Reihenfolge ihres Einlangens folgenden Inhalt:

Bundesministerium für Finanzen

“Das gegenständliche Ministerium bezieht sich in seiner Äußerung auf die Koordinierung der Beant­wortung durch das BMAGS und berichtet, daß dem Ressort selbst keine originären Unterlagen vorliegen.”

Bundesministerium für Wissenschaft und Verkehr

“Im Bereich Wissenschaft und Forschung wurden folgende Förderungen bzw. arbeitsmarktrelevante Aktionen berichtet, wobei jeweils als Beilage die Kontenblätter beigegeben wurden:

–   EFS-Projekt ,Migrants in the European Union‘

–   Telekom-Service für hörbehinderte Personen

–   Sommerakademie für Rehabilitationstechnik

–   Bewahrung des gemeinsamen kulturellen Erbes im Bereich der Baudenkmäler von Nord- und Südtirol

–   Nachhaltige Nutzung traditioneller Kulturlandschaften:

     Kultur – Landschaft – Entwicklung

–   Grenzüberschreitende Studie zur regionalen Entwicklung im Raum Retz – Znaim – Pulkautal

–   Lehrlingsbeschäftigung:

Anfang 1998 wurde im BMWV eine Lehrlingsinitiative ins Leben gerufen, deren Zweck es ist, den Lehr­lingen neben ihrer fachlichen Ausbildung zusätzliche Ausbildungsangebote auf kulturellen, sportlichen und anderen Gebieten anzubieten. Es soll ua. auch Spezialkurse zur beruflichen Weiterbildung, Com­puterkurse und Fremdsprachenkurse angeboten werden. Mit dieser Maßnahme ist es gelungen, 72 zusätzliche Lehrplätze zu schaffen, wovon 30 von weiblichen Lehrlingen besetzt werden.

Im Bereich Verkehr ist es im Rahmen der Förderungsaktion “Regionale Innovationsprämie” zur Förde­rung von 387 Projekten (seit 1. 1. 1995) gekommen. Die Förderung betrug insgesamt 1 334 364 487 S, wobei vom Bund 721 380 321 S aufgewendet wurden; der Rest wurde von den Bundesländern und dem ERP-Fonds aufgebracht. Das Investitionsvolumen der Firmen betrug dazu 16 211 562 950 S. Es konnten damit 3 488 Arbeitsplätze abgesichert bzw. neu eingerichtet werden.”

Bundeskanzleramt

Das Bundeskanzleramt hat in seiner Äußerung zunächst die Situation von lehrstellensuchenden Jugendlichen und die Entwicklung derselbigen in seiner Äußerung vorangestellt:

“Im Laufe der 90er Jahre haben sich die Ausbildungschancen für lehrstellensuchende Jugendliche deutlich verschlechtert. Im Dezember 1992 hatte es noch 7 240 mehr offene Lehrstellen als Lehrstellensuchende gegeben. Im Dezember 1996 wurden bereits um 3 032 mehr Lehrstellensuchende als offene Lehrstellen gezählt.

Hintergrund dieser Entwicklung war die rückläufige Zahl an Lehrstellen und das gleichzeitige Auftreten geburtenstarker Jahrgänge am Lehrstellenmarkt. Im Altersjahrgang der 15jährigen gab es 1992 etwa 89 000 Jugendliche, 1996 waren es um 9 000 und 1997 um 10 000 mehr. Sowohl im Sommer 1997 als auch im Sommer 1998 gab es Prognosen, daß 10 000 und mehr lehrstellensuchende Jugendliche keinen Ausbildungsplatz finden würden.

1997 hat die Regierung eine umfassende Ausbildungsinitiative gestartet (,Der Jugend eine Chance‘), um der aufgezeigten Entwicklung gegenzusteuern und damit eine Wende am Lehrstellenmarkt eingeleitet. Der langjährige Rückgang der Lehrlingszahlen konnte gestoppt und zusätzliche Lehrstellen geschaffen werden. Zwischen 1996 und 1998 ist die Gesamtzahl der Lehrlinge von 120 000 auf 125 500, die Zahl der Lehranfänger von 37 000 auf 39 000 und die Zahl der Lehrbetriebe von 39 700 auf 41 400 angestiegen.

Der offensichtliche Erfolg der Lehrlingsoffensive spiegelt sich in der Tatsache, daß nach den zuletzt verfügbaren Daten von Ende Mai 1999 die Zahl der lehrstellensuchenden Jugendlichen beinahe gleichauf liegt mit der Zahl der offenen Lehrstellen und daß – trotz nach wie vor geburtenstarker Jahrgänge – zu erwarten ist, daß es auch 1999 gelingen wird, allen lehrstellensuchenden Jugendlichen eine Chance auf Ausbildung bieten zu können.”

Zu den unmittelbaren Aktivitäten des Bundeskanzleramtes bei der Abwicklung der Lehrlingsoffen­sive wurde folgendes berichtet:

“1. Projektmanagement Lehrlingsoffensive

Die im Juni 1997 bei der Regierungsklausur in Rust beschlossene Initiative ,Der Jugend eine Chance‘ wurde im Herbst 1997 intensiviert. Unmittelbarer Anlaß war die Tatsache, daß es Anfang September noch immer sehr viele lehrstellensuchende Jugendliche gab.

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Von seiten des Bundeskanzleramtes wurde in Reaktion auf die anhaltend schwierige Lehrstellensituation und nicht zuletzt auch in Reaktion auf die gleichzeitig gegebenen vielen positiven Signale Anfang September 1997 ein Unternehmen der Euroteam-Gruppe mit der Koordination und teils auch mit der Abwicklung von Aktivitäten im Rahmen der Lehrlingsoffensive beauftragt.

2. Informationsmaßnahmen

Das Bundeskanzleramt beteiligte sich außerdem an den allgemeinen Informationsmaßnahmen zur Lehrlingsoffensive der Bundesregierung.

Die Informationsmaßnahmen teilen sich in zwei Bereiche, und zwar in den Bereich ,Informations­unterlagen‘ und in den Bereich ,Einschaltungen in Printmedien (Zeitungsinserate)‘ (laut Auskunft des informierten Vertreters des Bundeskanzleramtes beträgt die Gesamtsumme 6 447 768 S im Jahr 1997 und 5 461 682 S im Jahr 1998 – siehe Anlage 1).

3. Entwicklung und Umsetzung von Konzepten zur Reform der betrieblichen Berufsausbildung

Die Lehrlingsoffensive war schwerpunktmäßig als Sofortprogramm konzipiert, da die anstehenden Probleme der jugendlichen Schulabgänger, eine qualifizierte Ausbildungsstelle zu finden, rasch gelöst werden mußten.

Neben dieser kurzfristig orientierten Aufgabenstellung ist die Lehrlingsoffensive aber auch darauf ausgerichtet, die duale Lehrausbildung den sich rasch ändernden Rahmenbedingungen anzupassen und dadurch den langfristigen Bestand dieser Ausbildungsform zu sichern. Während also in der Anfangsphase notwendigerweise sofort wirksame Maßnahmen im Vordergrund gestanden sind, geht es nunmehr verstärkt auch darum, Konzepte für mittel- bis langfristig angelegte Reformmaßnahmen zu erstellen und damit eine fundierte Basis für politische Entscheidungen in diese Richtung zu schaffen.”

Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten

Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten verweist in seiner Äußerung zunächst auf die Entschließung des Nationalrates vom 12. Juli 1996 betreffend finanzielle Förderung von Ausbildungs­betrieben, die durch Lehrwerkstätten außerordentliche Leistungen in der Berufsausbildung bringen, mit der die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung zu einem Bündel von Maßnahmen zur Förderung von Lehrwerkstätten aufgefordert werden. Dabei wurde festgelegt, daß die Förderungen zu ¾ aus Mitteln des Sozialministeriums (AMS) und zu ¼ vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten geleistet werden sollen.

In Befolgung dieser Entschließung finanzierte das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten das AMS-Sonderprogramm zur Förderung zusätzlicher Lehrstellen in Lehrwerkstätten mit 25% der Kosten; diese beliefen sich auf 8 214 000 S und wurden aus dem Konto Wirtschafts­förderungsmitteln gedeckt.

Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten hat seiner Äußerung die Richtlinie für das AMS-Sonderprogramm sowie die Abrechnung des AMS mit Liste der Lehrlinge beigegeben.

In einer weiteren Äußerung teilt das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten mit, daß es dem Vorschlag des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales folgte, gemeinsam mit diesem das Projekt “Offensive zur Akquisition von Lehrstellen in neuen zukunftsorientierten Bereichen” durchzuführen. Der Auftrag wurde auf Vorschlag des BMAGS an die Firma Euroteam, welche zuvor bereits für das do. Ressort tätig war, vergeben; die Kosten beliefen sich auf 1 275 090 S und wurden zu gleichen Teilen von den genannten Ressorts getragen.

Schließlich teilte der Wirtschaftsminister noch mit, daß sein Ressort im Rahmen des ESF keine Projekte durchgeführt hat.

Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten

Das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten hat in seiner Äußerung folgende Projekte im Rahmen der 3. Antragsrunde der Gemeinschaftsinitiativen dargestellt:

–   DIRACT

     Dieses Projekt konzentriert sich auf die Entwicklung von Schlüsselfertigkeiten des Lernens für Berufstätige, die über Abschlüsse des zweiten Bildungsweges den Zugang zu höherer allgemeiner wie beruflicher Bildung erlangen wollen.

–   TELMA

     Hier wurden Qualifizierungsmaßnahmen für Frauen im Bereich der neuen Technologien gesetzt, um die Berufschancen von Frauen zu verbessern.

–   MATHE ONLINE

     Dieses Projekt konzentriert sich auf die Entwicklung und Durchführung modularer Bildungsangebote im Bereich Mathematik für Berufstätige.

–   TELETUTORIM

     Zielsetzung ist die Entwicklung eines Curriculums für eine Ausbildung zur Teletutorin mit dem Schwerpunkt frauenspezifische Erfordernisse in Telelearningsystemen.

–   Materialien für die Berufsreifeprüfung

     Entwicklung von Lernmaterialien für die Fachbereichsprüfung im Rahmen der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung.

–   Erwachsenenbildungsinformation Online

     Dabei geht es um eine österreichweite Bildungssuche und -information via Internet durch Metasuchmaschinen.

–   Fernunterricht in der beruflichen Bildung

     Entwicklung und Durchführung von elektronisch unterstützten, adressatengerecht aufbereiteten Fernunterricht mit Inhalten der HTLs und HAKs für Berufstätige.

Diese Projekte hatten insgesamt Gesamtkosten von 44 876 335,27 S; davon ist der Anteil an nationalen Mitteln 24 576 747,62 S und der ESF Anteil 19 168 093,38 S.

Bundeskanzleramt – Sektion VII – Frauenangelegenheiten und Konsumentenschutz

Zu einem Tatsachenirrtum ist es hinsichtlich einer angeblich anhängigen Rechnungshofprüfung betr. arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für Frauen gekommen. Aus dem Umstand, daß eine solche Prüfung im BMAGS anhängig ist, wurde der Schluß gezogen, daß eine solche Prüfung auch im Bundeskanzleramt gegenwärtig läuft. Nachdem die VP-Abgeordneten wiederholt die Vorlage der Förderungsprojekte des BKA – Sektion VII verlangt hatten, brachte eine Klarstellung durch den Präsidenten des Rechnungshofes das Ergebnis, daß zwar die arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen für Frauen gegenwärtig einer Prüfung unterzogen sind, daß diese aber nicht im BKA anhängig ist. Nach Bekanntwerden dieser Tatsache hat das Bundeskanzleramt – Sektion VII umgehend eine schriftliche Äußerung vorgelegt. Das Bundeskanzleramt ist darüber hinaus bereit, eine schriftliche Äußerung über jene EFS-Projekte (Projektplan, Kosten usw.), bei denen dies von einer Fraktion verlangt wird, bis 12. Juli 1999 an die Fraktionsvorsitzenden des Unterausschusses zu übermitteln.

Zu den EU-Förderungen wurde festgehalten, daß in den vergangenen beiden Jahren keine Förderverträge mit der EU abgeschlossen wurden und daher keine arbeitsmarktrelevanten EU-Förderungen verwaltet werden.

Schließlich langten die schriftlichen Beantwortungen von DI Jan Klima, Gerald Gerstbauer und Franz Bernthaler ein.

Zur Beantwortung von DI Jan Klima:

Dieser hat erst durch die Berichterstattung im Profil erfahren, daß er in der Generalversammlung des Vereines Euroteam Vienna vom 12. Juni 1995 ohne seine Anwesenheit zum Rechnungsprüfer bestellt wurde und als solcher der Vereinsbehörde gegenüber genannt wurde. Er habe jedoch niemals an irgendeiner Generalversammlung, einer Wahl oder sonst in irgendeiner Form am Vereinsleben teilgenommen.

Monate vor der Generalversammlung wurde er in einem Gespräch von Lukas Stuhlpfarrer gefragt, ob er grundsätzlich bereit wäre, diese Funktion zu übernehmen. Er sagte, daß er sich das vorstellen könne, habe aber nie wieder von dieser Angelegenheit gehört. Zwischenzeitlich habe er diese Funktion mit Schreiben vom 3. Juni 1999 zurückgelegt.

Er habe von diesem Verein keine finanzielle Abgeltung, Aufwandsentschädigung, Spesen oder ähnliches erhalten.

Erst bei Recherchen zur Beantwortung dieser Fragen habe er in Erfahrung gebracht, daß er auch beim Verein Euroteam Burgenland als einer der Rechnungsprüfer geführt werde. Bezüglich dieser Funktion habe es nie Gespräche mit ihm und keine Zusage seinerseits gegeben. Er habe auch von diesem Verein keine finanzielle Abgeltung, Aufwandsentschädigung, Spesen oder ähnliches erhalten.

In den an den Verein Euroteam Vienna angegliederten Unternehmen der Euroteam-Gruppe hatte und habe er keine Funktion und erhielt auch keine finanzielle Abgeltung, Aufwandsentschädigung, Spesen oder ähnliches.


Er war an der Abwicklung der beiden Lehrlingsoffensiven der Bundesregierung in keiner Funktion beteiligt; ebenso nicht an den von Euroteam durchgeführten und von der EU geförderten Projekte.

Es gab keine Einflußnahme auf seinen Vater, Bundeskanzler Mag. Viktor Klima, den Euroteam-Obmann und Geschäftsführer der Euroteam-Gruppe mit der Koordination der Lehrlingsoffensive zu betrauen. Es gab auch keine Einflußnahme auf andere Personen.

Die Aussage, er habe bei Euroteam keinerlei Aktivitäten entfaltet, treffe zu.

Abschließend halte er fest, daß es keinerlei Aktivitäten seinerseits gegeben habe, da er von seiner Bestellung zum Rechnungsprüfer nicht informiert wurde.

Zur Beantwortung von Gerald Gerstbauer:

Er habe im November 1992 mit Lukas Stuhlpfarrer den Verein Euroteam Vienna in Brüssel ins Leben gerufen. Vereinszweck war es, besonders Jugendliche im europäischen Integrationsprozeß und über einen allfälligen Beitritt zu informieren. Im Juni 1995 sei er nach erfolgtem EU-Beitritt aus allen Funktionen im Verein Euroteam Vienna ausgeschieden (von August 1993 bis Juni 1995 sei er stellvertretender Vor­sitzender gewesen).

Er erhielt im Verein Euroteam Vienna keine finanzielle Abgeltung, Aufwandsentschädigung, Spesen oder ähnliches. Ebenso sei dies bei dem Verein Euroteam Burgenland der Fall, wo er keine Funktion innehatte.

Im Oktober 1994 wurde der Gründungsverein der BFI-Wien-Euroteam-Fachhochschule konstituiert, wo er bis August 1997 Vorstandsmitglied und von Oktober 1996 bis Jänner 1997 Mitglied des Aufsichtsrates der BFI-Wien-Euroteam-Fachhochschulstudiengangsbetriebs GmbH gewesen sei. Auch dort erhielt er keine finanzielle Abgeltung, Aufwandsentschädigung, Spesen oder ähnliches.

Zur Beteiligung an der Abwicklung der beiden Lehrlingsoffensiven:

Als Mitarbeiter im Ministerbüro Hostasch war es sein Auftrag, an den Lehrlingsoffensiven der Bundesregierung mitzuarbeiten. Ziel war es, jedem jugendlichen Schulabgänger einen Ausbildungsplatz oder eine Beschäftigung anzubieten. Dies umfaßte folgende Aktivitäten:

1.  Gespräche mit Mitarbeitern des BMAGS, BKA, BMwA, BMUK, AMS, WkÖ, IV, Länder, ÖGB, AK und Personen und Firmen, die an der Umsetzung der Ziele der Bundesregierung mitarbeiten.

2.  Ausarbeitung inhaltlicher Konzepte zur Jugendbeschäftigung.

3.  Kontrolle der Einhaltung der Zielsetzungen der Bundesregierung.

Die Vergabe von Aufträgen oder den Abschluß von Förderungsvereinbarungen habe er nicht durch­geführt.

Er war an der Abwicklung der vom Euroteam durchgeführten und von der EU geförderten Projekte nicht beteiligt und es habe auch keine Einflußnahme seinerseits im Bereich des BMAGS und des AMS gegeben, von Euroteam eingereichte Projekte als förderungswürdig zu klassifizieren.

Zur Beantwortung von Franz Bernthaler:

Dieser gab in seiner Beantwortung die Zusammensetzung der Vorstände von Euroteam Vienna und Burgenland bekannt, bezeichnete die Beteiligungen von dem Verein Euroteam Vienna, der Euroteam Beteiligungsverwaltung AG und von dem Verein Euroteam Burgenland, stellte die von der EU geförderten Projekte dar, listete die Reisekosten auf und beantwortete umfassend die übrigen Fragen des Unterausschusses.

Seine Funktionen in der Euroteam-Gruppe:

Stellvertretender Vorstandsvorsitzender von Euroteam Vienna,

Vorstandsvorsitzender von Euroteam Burgenland,

Vorstand von Euroteam Beteiligungsverwaltung AG und

Geschäftsführer in den verbundenen Tochtergesellschaften (Mehrheitsbeteiligungen) mit Ausnahme Consulting Group Euroteam Europe,

Stellvertretender Aufsichtsrat von bfi-Wien Euroteam Fachhochschulstudiengangsbetriebs GmbH und tbk-Euroteam Callcenter GmbH.

Schließlich bestätigte er die schriftlichen Beantwortungen von DI Jan Klima und Gerald Gerstbauer und stellte darüber hinaus klar, daß David Mock mit 31. Mai 1999 den Austritt aus dem Verein Euroteam Vienna (und damit auch die Niederlegung der Funktion des Beisitzers) bekanntgegeben habe. Auch dieser habe keinerlei finanzielle Abgeltungen, Aufwandsentschädigungen, Spesen oder ähnliches erhalten.

Anläßlich der Sitzung am 2. Juni 1999, in der sich der Ständige Unterausschuß des Rechnungs­hofausschusses mit der Frage der Ladung von Auskunftspersonen sowie der Einholung schriftlicher Erhebungsersuchen befaßte, waren die Abgeordneten


     Otmar BRIX

     Josef EDLER

     Erhard KOPPLER

     Dr. Elisabeth PITTERMANN

     Franz RIEPL

     Heidrun SILHAVY

     Mag. Dr. Maria Theresia FEKTER

     Dr. Gottfried FEURSTEIN

     Franz STAMPLER

     Mag. Franz STEINDL

     Dipl. Kfm. Dietrich TELLER

     Ute APFELBECK

     Sigisbert DOLINSCHEK

     Reinhard GAUGG

     Mag. Herbert HAUPT

     Dr. Volker KIER

     Karl ÖLLINGER

anwesend. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Ute APFELBECK, Otmar BRIX, Mag. Franz STEINDL und Mag. Herbert HAUPT.

In der Sitzung am 21. Juni 1999, in der der Ständige Unterausschuß sich mit der konkreten Prüfung befaßte, waren die Abgeordneten

     Otmar BRIX

     Josef EDLER

     Erhard KOPPLER (zeitweise)

     Dr. Elisabeth PITTERMANN (zeitweise)

     Annemarie REITSAMER

     Franz RIEPL

     Heidrun SILHAVY

     Dr. Gertrude BRINEK

     Dr. Gottfried FEURSTEIN

     Dr. Sonja MOSER-STARRACH

     Franz STAMPLER

     Mag. Franz STEINDL

     Ute APFELBECK

     Reinhard GAUGG

     Mag. Herbert HAUPT

     Dipl. Ing. Leopold SCHÖGGL

     Dr. Volker KIER

     Karl ÖLLINGER

anwesend, von denen die Abgeordneten Reinhart GAUGG, Otmar BRIX, Karl ÖLLINGER, Mag. Franz STEINDL, Dr. Volker KIER, Annemarie REITSAMER, Mag. Herbert HAUPT, Dr. Gottfried FEURSTEIN, Ute APFELBECK, Josef EDLER, Heidrun SILHAVY, Erhard KOPPLER und Dr. Sonja MOSER-STARRACH das Wort ergriffen.

Als Auskunftspersonen waren an diesem Tag

Dr. Herbert BUCHINGER                           (Vorsitzender des Vorstandes AMS Österreich)

Lorenz LASSNIGG                                      IHS-Institut für Höhere Studien und Wissenschaftliche Forschung (verhindert)

Klaus WERNER                                          (Landesgeschäftsführer AMS Wien)

Mag. Herbert BÖHM                                 (Vorstand AMS Österreich)

Dr. Wolfgang TRITREMMEL                  (Stv. Vorsitzender des Verwaltungsrates AMS Österreich)

Mag. Georg ZINIEL                                    (Stv. Vorsitzender des Verwaltungsrates AMS Österreich)


Univ.-Prof. Mag. Dr. Gudrun BIFFL        WIFO – Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung

Lukas STUHLPFARRER, LL.M.               Euroteam

Dr. Stefan POTMESIL                                BMAGS

geladen.

Im Zuge seiner weiteren Prüfung waren in der Sitzung am 29. Juni 1999 die Abgeordneten

     Otmar BRIX

     Josef EDLER

     Dr. Elisabeth PITTERMANN

     Annemarie REITSAMER

     Franz RIEPL

     Heidrun SILHAVY

     Dr. Gottfried FEURSTEIN

     Ernst FINK

     Dipl.-Vw. Dr. Dieter LUKESCH

     Franz STAMPLER

     Mag. Franz STEINDL

     Ute APFELBECK

     Sigisbert DOLINSCHEK

     Reinhard GAUGG

     Mag. Herbert HAUPT

     Dr. Volker KIER

     Karl ÖLLINGER

anwesend, von denen die Abgeordneten Annemarie REITSAMER, Karl ÖLLINGER, Mag. Franz STEINDL, Reinhart GAUGG, Franz RIEPL, Volker KIER, Dr. Gottfried FEURSTEIN, Sigisbert DOLINSCHEK, Josef EDLER, Mag. Herbert HAUPT und Ute APFELBECK das Wort ergriffen.

Als Auskunftspersonen waren an diesem Tag

Claudia FINSTER                                        AMS Österreich, Bundesgeschäftsstelle

Winfried GÖSCHL                                      AMS Österreich, Bundesgeschäftsstelle

Dr. Michael LANDERTSHAMMER        Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Wien

Dr. Herwig STAGE                                     Berufsförderungsinstitut Wien (zeitweise)

SL Dr. Maria STOPPACHER                     BKA

MR Dr. Alois SCHITTENGRUBER          BKA

Dr. Christian OPERSCHALL                     BMAGS

Sepp LERCHENMÜLLER                          AMS Österreich, Bundesgeschäftsstelle

Dr. Herbert BUCHINGER                           (Vorsitzender des Vorstandes AMS Österreich)

Dr. Roman OBROVSKI                              (Landesgeschäftsführer AMS Österreich)

Prof. Ing. Peter KOTAUCZEK                  Mitglied des Verwaltungsrates des AMS Österreich (verhindert)

Mag. Georg ZINIEL                                    (Stv. Vorsitzender des Verwaltungsrates AMS Österreich)

Mag. Michael FÖRSCHNER                     BMAGS

Dr. Helmut WALLA                                   BMAGS

MR Dr. Herbert HEINDL                           Rechnungshof

Markus TOBOLKA                                    AMS Wien, Regionale Geschäftsstelle Angestellte Ost

Dr. Inge FRIEHS                                         (Stellvertr. Landesgeschäftsführerin AMS Wien)

Katharina SCHWEIGER                             Firma ,Die Berater‘ (zeitweise)

Mag. Verena TATRA                                Firma ,Die Berater‘

Dr. Herbert SCHMALHARDT                  FOKUS-Management AG St. Gallen

geladen.

Die politischen Aspekte dieser Prüfung wurden in der Sitzung am 1. Juli 1999 in Anwesenheit der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora HOSTASCH und des Staatssekretärs im Bundeskanzleramt Dr. Peter WITTMANN erörtert, wobei die Abgeordneten

     Otmar BRIX

     Josef EDLER

     Marianne HAGENHOFER

     Annemarie REITSAMER

     Franz RIEPL

     Heidrun SILHAVY

     Dr. Gottfried FEURSTEIN (zeitweise)

     Dipl.-Vw. Dr. Dieter LUKESCH

     Josef SCHREFEL

     Franz STAMPLER

     Mag. Franz STEINDL

     Dipl.-Kfm. Dietrich TELLER

     Ute APFELBECK

     Sigisbert DOLINSCHEK

     Reinhart GAUGG

     Mag. Herbert HAUPT

     Dr. Volker KIER

     Karl ÖLLINGER

anwesend waren. An der Diskussion beteiligten sich die Abgeordneten Reinhart GAUGG, Mag. Franz STEINDL, Karl ÖLLINGER, Dipl.-Vw. Dr. Dieter LUKESCH, Dr. Volker KIER, Franz RIEPL, Otmar BRIX, Mag. Herbert HAUPT, Dr. Gottfried FEURSTEIN und Ute APFELBECK.

Der zu erstattende Bericht des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses an den Rechnungshofausschuß wurde in der Sitzung am 6. Juli 1999 erörtert, wobei die Abgeordneten

     Otmar BRIX

     Josef EDLER

     Erhard KOPPLER

     Annemarie REITSAMER

     Franz RIEPL

     Heidrun SILHAVY

     Dr. Gottfried FEURSTEIN

     Dipl.-Vw. Dr. Dieter LUKESCH

     Willi SAUER

     Franz STAMPLER

     Mag. Franz STEINDL

     Ute APFELBECK

     Sigisbert DOLINSCHEK

     Reinhart GAUGG

     Mag. Herbert HAUPT

     Dr. Volker KIER

     Karl ÖLLINGER

anwesend waren, von denen die Abgeordneten Karl ÖLLINGER, Reinhart GAUGG, Otmar BRIX, Dr. Gottfried FEURSTEIN, Ute APFELBECK und Dr. Volker KIER das Wort ergriffen.

In den Sitzungen vom 21. und 29. Juni sowie 1. Juli 1999 wurden weitere Wünsche von einzelnen Abgeordneten betreffend die Zurverfügungstellung von Informationen ausgesprochen, deren Beschaffung von einzelnen Auskunftspersonen zugesagt wurde. Infolge erhielten die Mitglieder des Ausschusses umfassende schriftliche Zusatzinformationen.

Eine politische Wertung der schriftlichen Unterlagen, der Aussagen der zahlreichen Auskunfts­personen und der Debatte in den Unterausschußsitzungen führt zu folgenden Aussagen des Ständigen Unterausschusses, wobei eine vollständige Auswertung der stenographischen Protokolle auf Grund der raschen Sitzungsabfolge unmöglich war:

1. Allgemeine Einleitung

Die Bundesregierung sieht in der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit eine besonders wichtige Aufgabe und hat diesbezüglich gemeinsam Maßnahmen beschlossen. Es seien nur die Beschlüsse im Ministerrat über den Nationalen Aktionsplan für Beschäftigung 1998 und 1999, die Beschlüsse der Regierungsklausur in Rust 1997 zur Jugendbeschäftigung oder das 15-Punkte-Programm der Regierungsklausur im Jänner 1999 in Bad Aussee erwähnt.

Mit all diesen Beschlüssen waren notwendigerweise nicht nur die Ausarbeitung neuer, in der Praxis erst zu erprobender und vom Arbeitsmarktservice umzusetzender Programme, sondern auch die Ausweitung der Förderungsmittel im Arbeitsmarktbereich verbunden. Dazu kommt noch die seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union mögliche und notwendige Beteiligung am Programm des Europäischen Sozialfonds und der Gemeinschaftsinitiativen. Dieser Teil der Arbeitsmarktpolitik bietet – ebenso wie die Leitlinien für Beschäftigungspolitik im Sinne des Vertrages von Amsterdam und des Wiener Gipfels – neue Chancen in einem europäischen Kontext, bedeutet aber auch neue Herausforderungen für die Auswahl der Projekte und die Kontrolle der Mittelverwendung.

Der Ständige Unterausschuß des Rechnungshofausschusses hat beschlossen, die Arbeitsmarktpolitik und die dabei üblichen Vorgänge der Mittelverwendung einer eingehenden Überprüfung zu unterziehen. Naturgemäß gibt es in vielen Fragen des Arbeitsmarktes unterschiedliche Sichtweisen der politischen Parteien über Ziele und Methoden der Beschäftigungspolitik, aber auch über die Bewertung der verschiedenen Maßnahmen.

Grundsätzlich kann festgestellt werden, daß die Ausweitung der Mittel für aktive Arbeitsmarktpolitik – im wesentlichen eine Umschichtung von passiven Mitteln zu aktivierenden Maßnahmen und Beschäftigungsanreizen – auf Grund einvernehmlicher Regierungsbeschlüsse erfolgt ist und daß auch die Grundsätze der Mittelverwendung den in den Organen des ausgegliederten Arbeitsmarktservice einstim­mig gefassten Beschlüssen entsprechen.

Der Unterausschuß war bestrebt festzustellen, welche Effizienz und welche Schwachstellen bei den Arbeitsmarktprogrammen, aber auch bei der Durchführung und Umsetzung bestimmter Initiativen bestehen. Auch die Organisationsstruktur des Arbeitsmarktservice sollte überprüft werden.

2. Euroteam

Ein Teil der Abgeordneten hat über die Euroteam-Gruppe ein Organigramm angefertigt und betrachtet es als Information für die Öffentlichkeit dienlich, dieses als Anlage 2 dem Bericht beizugeben.

Den Schwerpunkt der Beratungen nahmen Vorwürfe gegen die Vergabe von Aufträgen und Förderprojekten an die Unternehmensgruppe Euroteam ein.

Der Verein Euroteam wurde Anfang der 90er Jahre gegründet und verfolgte ursprünglich ausschließlich das Ziel, den Beitritt Österreichs bei der EU zu fördern und zu bewerben. Es wurde deshalb auch eine Vereinsgründung in Brüssel vorgenommen und enger Kontakt mit österreichischen Vertretern in Brüssel gepflogen.

Ohne konkrete rechtliche Vorwürfe zu formulieren, sei aus politischer Sicht festgehalten:

Gerald Gerstbauer war nach seinen eigenen Angaben im Jahre 1992 Gründungsmitglied des Vereins Euroteam Brüssel und war seit 1993 im Ministerbüro des Bundesministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales tätig. Er hatte daher umfassende Informationen über Förderungsmöglichkeiten der EU im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik nach einem möglichen EU-Beitritt Österreichs.

Im Frühjahr 1995 ergingen allgemeine Informationen über Gemeinschaftsinitiativen im Bereich Arbeitsmarktpolitik an über 100 interessierte Vereine und Unternehmungen. Am 2. Juni 1995 wurden Projektunterlagen der Europäischen Kommission versendet, wobei die erste Antragsfrist am 27. Juni 1995 auslief; auf Begehren mehrerer Vereine und Unternehmungen wurde die Antragsfrist auf den 31. Oktober 1995 erstreckt. Am 12. Juni 1995 ist Gerald Gerstbauer aus dem Verein ausgetreten.

Es wird daher die politische Empfehlung ausgesprochen, daß leitende politische MitarbeiterInnen von Ressorts jene Vereinsmitgliedschaften und Funktionen so rechtzeitig zurücklegen, wenn absehbar wird, daß an der Ausübung ihrer Mehrfachfunktionen politische Unvereinbarkeiten wie im vorgenannten Fall entstehen könnten.

Nach dem Beitritt Österreichs zur EU hat sich Euroteam – auch durch öffentliche Aufträge – zu einer Unternehmensgruppe entwickelt, die einerseits auf Dienstleistungen im Zusammenhang mit Berufs­ausbildungs- und Kommunikationsfragen, andererseits auf Projekte im Bereich der Gemeinschafts­initiativen der Europäischen Union spezialisiert ist.

Von öffentlichen Stellen, nämlich dem Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, dem Arbeitsmarktservice, dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegen­heiten erhielten Unternehmen der Euroteam-Gruppe eine Reihe von Aufträgen für Werkverträge und Förderverträge zur Durchführung von EU-Projekten, die in den dem Ausschuß zur Verfügung gestellten Unterlagen detailliert dargestellt sind.


Die Förderungszusagen an alle Unternehmungen von Euroteam erfolgten ohne Abstimmung mit den Organen des AMS Österreich. Es wird daher empfohlen, bei allen arbeitsmarktpolitischen Förderungs­zusagen eine enge Kooperation mit dem AMS Österreich zu pflegen. Darüber hinaus wird von Abge­ordneten festgestellt, daß die geförderten Euroteam-Gemeinschaftsprojekte bisher in der Arbeitsmarkt­politik Österreichs nicht umgesetzt wurden.

Vertragsverbindungen BMAGS bzw AMS mit EUROTEAM/LS-BeratungsGesmbH (seit 1995)

1. Werkverträge

Vertragsgegenstand

Auszahlungsbetrag in Millionen Schilling

Informationsinitiative ,Auffangnetz für Jugendliche‘

1 092 000,– S

Lehrlingsoffensive II

1 853 027,– S
(50% Anteil BMAGS: 926 513,86 S)

Lehrlingsoffensive I (Ruster Programm, Punkt 5)

2 954 400,– S + 827 148,60 Hotline
= 3 781 548,60 S

Lehrlingsakquisition 97/98

3 196 461,01 S

Lehrlingsakquisition 98/99

3 226 860,– S (bewilligt – noch nicht endabgerechnet)

2. Projektförderung BMAGS/BFI – EUROTEAM

Fachhochschulstudiengang ,Exportwirtschaft‘

Bewilligt: 2 498 408,– S (noch nicht abgerechnet)

3. Gemeinschaftsinitiativen EUROTEAM (Vertragspartner AMS)

GI YOUTH Start:
Professionet

Bewilligt: 6 717 600,– S (noch nicht endabge­rechnet)

GI ADAPT: Europäischer Telearbeitsmarkt

Bewilligt: 6 627 961,– S (noch nicht endabge­rechnet)

GI EMPLOYMENT INTEGRA:
Professions for Roma

Bewilligt: 3 473 920,– S (noch nicht endabge­rechnet)

GI EMPLOYMENT NOW:
Employment Anticipated

Bewilligt: 5 034 796,– S (noch nicht endabge­rechnet)

GI ADAPT
Programm Adaptation EURO

Bewilligt: 5 279 540,– S (noch nicht endabge­rechnet)

SUMME:               41,857 Millionen Schilling

davon ESF/Gemeinschaftsinitiativen: 29,633 Millionen Schilling (= 0,51% der gesamten in diesem Bereich bis Ende 1998 ausgeschöpften Mittel von 5,8 Milliarden Schilling)

Bundeskanzleramt

Aufträge an Unternehmen der Euroteam-Gruppe

Projekt

Auftragssumme

Offene Restzahlung

Durchführung des Projektmanagements im Rahmen der Lehrlingsoffensive der Bundesregierung

2 688 000 S exkl. USt.
3 225 600 S inkl. USt.

302 400 S exkl. USt.
362 880 S inkl. USt.

Beratung bei der Entwicklung und Umsetzung von Konzepten zu den Themenbereichen Jugendbeschäftigung sowie Zukunft bei der betrieblichen Berufsausbildung

915 560 S exkl. USt.
1 098 672 S inkl. USt.

457 780 S exkl. USt.
549 336 S inkl. USt.

Produktion eines Videofilmes über die Tätigkeiten der Lehrlingsoffensive zur Präsentation bei Unternehmungen und der Presse

26 547 S exkl. USt.
31 856 S inkl. USt.

Gesamtsumme

3 630 107 S exkl. USt.
4 356 128 S inkl. USt.

760 180 S exkl. USt.
912 216 S inkl. USt.

Eine detaillierte Evaluation aller Projekte war dem Unterausschuß auf Grund der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

3

Dabei ist grundsätzlich zwischen folgenden Formen der Vertragsbeziehungen zu unterscheiden:

1. EU-Gemeinschaftsinitiativen

Hier handelt es sich um Förderverträge, bei denen die Erwirtschaftung eines Gewinns ausgeschlossen ist, und bei denen in Pilotprojekten neue, experimentelle arbeitsmarktpolitische Maßnahmen erprobt werden. Zur Bewilligung eines Projektes sind neben der Entscheidung einer nationalen Stelle eine Kofinanzierung durch den Projektträger, ein transnationales Partnerprojekt und eine positive Entscheidung des inter­nationalen Begleitausschusses notwendig. Die Kontrolle erfolgt durch das Arbeitsmarktservice, durch die Innenrevision des zuständigen Bundesministeriums, durch den Österreichischen Rechnungshof und den Europäischen Rechnungshof.

2. Werkverträge

Im Zusammenhang mit den Lehrlingsinitiativen der Bundesregierung 1997 und 1998 erhielten Unter­nehmen der Euroteam-Gruppe Aufträge zur Entwicklung neuer Berufsbilder, zur Organisation von Lehr­stellenakquisiteuren in neuen Unternehmensfeldern und zur Erstellung und Umsetzung eines Marke­tingkonzepts zur Attraktivierung der betrieblichen Berufsausbildung.

Diese Aufträge ergingen an Euroteam, obwohl in einigen dieser Bereiche (Berufsbilder) bereits zuständige Einrichtungen bestehen, diese Aufgaben zu erfüllen. Das BMAGS hat diesen Weg bewußt gewählt, weil nach den bisherigen Erfahrungen die herkömmliche Methode als nicht effizient betrachtet wurde.

Im Zusammenhang mit der Euroteam-Gruppe wurden im Unterausschuß vor allem folgende Kritikpunkte aufgezeigt:

–   Mängel in der Führung des ,Muttervereins‘ Euroteam sowie die Komplexität und damit Unüber­sichtlichkeit der Unternehmenskonstruktion;

–   fehlende Übermittlung der GV-Rechnungen der Euroteam-Unternehmungen;

–   das Ausmaß der Aufträge und der Förderungssumme;

–   die Art und Weise der Vergabe von Werkverträgen im Zusammenhang mit der Lehrlingsinitiative;

–   Mängel bei der Abwicklung insbesondere des Projektes ,Professionet‘ (insbesondere hinsichtlich Rechnungslegung, Projektzuordnung der Belege sowie Professionalität in der Abrechnung);

–   die fachliche Kompetenz der Unternehmensgruppe;

–   das Ergebnis einer im Jahre 1994 durchgeführten Vergleichsstudie von europäischen und österreichi­schen Berufsbildern und die Heranziehung dieser Arbeit für die Beurteilung der Qualität der Euroteam-Unternehmensgruppe (Mißverhältnis von intellektueller Arbeit und Kopien);

–   das Naheverhältnis von Euroteam zu einer politischen Partei und zu Mitarbeitern im Bundeskanzleramt und im Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales;

–   Abwicklung der Hotline.

Dem wurde von einigen Auskunftspersonen und von den im Unterausschuß gehörten Regierungs­vertretern entgegengehalten, daß

–   interne Vereins- und Unternehmensangelegenheiten nur dann Gegenstand öffentlicher Kontrolle sind, wenn diese Vereine oder Unternehmen mit öffentlichen Mitteln gegründet wurden oder subventioniert werden;

–   das Ausmaß der Aufträge an die Euroteam-Gruppe nur einen geringen Anteil des Volumens von Förderungen und einschlägigen Werkverträgen ausmacht (zB fünf von insgesamt 160 Projekten der Gemeinschaftsinitiativen; fünf von insgesamt 90 Lehrlingsakquisiteuren);

–   ein Auftrag (die Lehrlingsoffensive 1 aus dem Ruster Programm), der den Schwellenwert überschritten hat, ohne Ausschreibung vergeben wurde. Die Vergabe aller Aufträge entsprach allerdings den gesetzlichen Vorschriften;

–   Mängel bei der Abrechnung des Projekts ,Professionet‘ von den internen Kontrollinstanzen selbst festgestellt wurden und aufgeklärt bzw. bereinigt werden müssen, damit die volle Fördersumme ausgezahlt wird;


–   die Zugehörigkeit zu Gewerkschaften, politischen Parteien und Religionsgemeinschaften kein Ausschließungsgrund für öffentliche Aufträge ist;

–   Euroteam als normaler Anbieter behandelt wird, was auch Ablehnungen von Anboten belegen.

Zur Funktion von DI Jan Klima als Rechnungsprüfer im Zeitraum 1995 bis 1999 sei politisch festzuhalten, daß es keiner ordentlichen Vereinsgebarung entspricht, wenn in einer Generalversammlung Personen in Funktionen gewählt werden und diese infolge von ihrer Wahl nicht einmal verständigt werden. Dies ist ein sorgloser Umgang des Vereinsvorstandes mit dem Vereinsrecht.

Erschwerend kommt hinzu, daß beim Verein Euroteam Burgenland nicht einmal im Vorfeld abgeklärt wurde, ob der Betroffene zu einer Übernahme einer derartigen Funktion bereit ist. Diese Vorgangsweise erscheint umso verwunderlicher, als der Verein Euroteam Vienna öffentliche Förderungen in der Höhe von mehr als 40 Millionen Schilling in fünf Jahren erhalten hat.

Der Ausschuß stellt fest, daß es zu einigen Unzulänglichkeiten gekommen ist, deren Ursachen im Bericht dargestellt werden und die gegenwärtig Gegenstand der Überprüfung durch den Rechnungshof sind.

Der Bundeskanzler und die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales haben ihr großes Interesse bekundet, alle Zweifel an der Korrektheit der Auftragsvergabe zu klären, und haben den Präsidenten des Rechnungshofes am 5. Juli 1999 ersucht, eine Überprüfung der Aufträge und Förderver­einbarungen mit der Euroteam Vienna Gruppe in ihrem Bereich vorzunehmen.

3. Arbeitsmarktpolitik: Finanzierung und Effizienz

Die Grundsätze der Finanzierung und der Finanzierungsflüsse im Rahmen der Gebarung Arbeitsmarktpolitik wurden von den zuständigen Auskunftspersonen und in den schriftlichen Unterlagen dargestellt. Dabei konnte festgestellt werden, daß der Mitteleinsatz in der aktiven Arbeitsmarktpolitik in den letzten Jahren ausgeweitet worden ist, wobei aber das Gesamtbudget in der Gebarung Arbeitsmarkt­politik nahezu konstant geblieben ist. Das ist darauf zurückzuführen, daß der Anteil der passiven Leistungen von 1997 bis 1999 (Voranschlag) nominell um mehr als 5% zurückgegangen ist, und daß zunehmend aktivierende Maßnahmen und damit Arbeitsplätze und Schulungen gefördert werden. Dies ist auch ein Hauptziel des Nationalen Aktionsplans. Hatte 1997 der Anteil aktivierender Maßnahmen am gesamten Budget noch 12% betragen, so liegt der Anteil 1999 schon bei 17%. Damit hat Österreich auch seinen sehr bescheidenen Rang in der aktiven Arbeitsmarktpolitik im internationalen Vergleich verlassen und liegt derzeit im Mittelfeld vergleichbarer Staaten.

Erfolge der Arbeitsmarktpolitik werden daran gemessen, wie rasch offene Stellen wieder besetzt werden können und mit welchem Erfolg die Qualifikation und die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitssuchenden angehoben wird. In all diesen Bereichen gibt es regional zwar sehr unterschiedliche, aber insgesamt doch steigende Erfolgszahlen seit der Ausgliederung des Arbeitsmarktservice. Problembereiche sind aber nach wie vor Großstädte und hier insbesondere die mangelnde Zielerreichung des AMS Wien ua. im Bereich der Vermittlung. Hier ist es nach Ansicht des Unterausschusses notwendig, in sehr kurzer Frist vorhandene Reformkonzepte umzusetzen und vor allem Verbesserungen beim Vermittlungserfolg in einigen Geschäftsstellen zu bringen. Es wird empfohlen, daß über den Erfolg dieser Reformbemühungen dem Parlament seitens des Bundes-AMS, aber auch seitens der Aufsichtsbehörde zu berichten ist.

Probleme hat es im Arbeitsmarktservice 1998 bei der Finanzierung dadurch gegeben, daß die große Inanspruchnahme mancher Maßnahmen im Jahr 1997 Vorbelastungen für das Folgejahr mit sich gebracht hat. Das hat zu geringeren Möglichkeiten der Neubewilligung von Projekten für eine gewisse Zeit geführt. Es wird Aufgabe eines genaueren Monitoring sein, diese Ungleichgewichte in Zukunft zu vermeiden, weil ein Wechsel von raschem Zuwachs und größerer Zurückhaltung bei der Förderung zu einem Vertrauens­verlust in der Öffentlichkeit und zu suboptimalen Entscheidungen führen kann.

4. Der Europäische Sozialfonds

Österreich kann aus dem Fonds von 1995 bis 1999 insgesamt 8 Milliarden Schilling beanspruchen, wobei die Richtlinien für die Vergabe der Mittel in insgesamt 33 Zielprogrammen und Programmen enthalten sind, die von der Europäischen Union formuliert wurden.

Es gibt nationale und internationale Prüfinstanzen für die Projektvergabe und nationale und internationale Kontrollinstanzen für die Umsetzung der Programme. Die Europäische Union legt Wert darauf, daß die Mittel für Projekte verwendet werden, die auf lokaler oder privater Initiative beruhen, und für die auch eine nationale Kofinanzierung angeboten wird. Damit ist die Gefahr gering, daß hier Projekte eingereicht und bewilligt werden, die den Projektbetreibern mehr nützen als den Teilnehmern an den Projekten.

Das zeigen auch die Erfolge dieser Projekte, die regelmäßig evaluiert werden: 57,5 Prozent der Projektteilnehmer können infolge der Projektteilnahme auf einen neuen Arbeitsplatz vermittelt werden. Dieser Anteil lag bei Beginn dieser Programme erst bei 50%. Der Frauenanteil betrug bei den Projektteilnahmen über 60%. Diese Zahlen sind sehr beeindruckend, wenn man bedenkt, daß auch die Behinderteneinstellung und Langzeitarbeitslosenförderung zu den Zielen dieser Maßnahmen gehören, also nicht gerade einfache Aufgaben.

Grundsätzlich kann also gesagt werden, daß sich die dezentrale Durchführung dieser Projekte bewährt hat und beibehalten werden sollte.

5. Jugendbeschäftigung

Die Vermeidung von Jugendarbeitslosigkeit stellt ein zentrales Ziel der Bundesregierung dar, das auch vom Ständigen Unterausschuß voll unterstützt wird. Die Maßnahmen, die angesichts einer drohenden Lehrstellenknappheit im Jahre 1997 und in den Folgejahren getroffen worden sind, reichen von zusätzlichen Lehrberufen bis zu Auffangnetzen für jene Jugendlichen, die am regulären Lehrstellenmarkt nicht unterkommen.

Diese Maßnahmen bewirkten 1997 erstmals seit Anfang der 90er Jahre einen Zuwachs an Lehrverträgen. Sowohl im Frühjahr 1998 als auch im Frühjahr 1999 war die Lehrstellenbilanz ausgeglichen. Von einigen Mitgliedern des Unterausschusses wurde bemängelt, daß die Wirtschaft trotz zahlreicher Anreize, die in den letzten Jahren geschaffen wurden, nur zum Teil zu diesen Erfolgen beigetragen habe. Um die Lehrlingsausbildung für die Betriebe weiter zu attraktivieren, sollen die bereits gesetzten Maßnahmen (Steuerreform, KV-Beitragsbefreiung) weiter ausgebaut werden. Unter anderem sei die Zahl der neuen Lehrverträge 1998 wieder leicht zurückgegangen und die Situation konnte nur durch den Einsatz des Auffangnetzes der Bundesregierung verbessert werden.

Was die Aufwendungen für die Förderung der Jugendbeschäftigung betrifft, so wurden durch das Arbeits­marktservice im gesamten Jugendbeschäftigungsbereich im Jahre 1998 etwa 1,1 Milliarden Schilling für 18 625 Förderfälle aufgewendet. Pro geförderten Jugendlichen sind das etwa 59 000 Schilling Förderung im Jahr. Wenn man annimmt, daß ein arbeitsloser Jugendlicher für seine persönliche Entwicklung, aber auch für die Integration in die Gesellschaft sehr ungünstige Startvoraussetzungen hat, ist die genannte Fördersumme als angemessen und gut angelegt zu bezeichnen.

6. Berechnung der Arbeitslosenzahl

In den letzten Jahren hat es nur eine Änderung bei der Berechnung der Arbeitslosenzahl gegeben: Personen mit einer Sperre wegen einer Verweigerung eines zumutbaren Arbeitsangebotes werden vorübergehend nicht als arbeitsuchend angesehen. Die Arbeitslosenzahl wurde damit nur mit wenigen Hundert pro Stichtag beeinflußt. Ansonsten gibt es standardisierte Zählmethoden, die seit Jahren gleich sind und zentral auch kaum beeinflußt werden können.

Wie bei jeder Statistik ist es notwendig, klare, vergleichbare Definitionen zu treffen. In Schulung befindliche Personen werden in keiner Arbeitslosenstatistik anderer Staaten als arbeitslos geführt. Derzeit sind bei der Stichtagsberechnung (Ende Juni 1999) in etwa 30 000 Personen in Schulungen, vor einem Jahr waren es rund 8 500 weniger. Hingegen sind Personen, die zwar Arbeit (wieder) in Aussicht haben und daher keine Arbeit suchen, aber aktuell nicht arbeiten (Saisonbeschäftigte), in Österreich als arbeitslos geführt, was bei der Zählweise nach der Eurostat-Methode nicht der Fall ist. Immerhin betrifft dies ein Drittel der Arbeitslosen in Österreich. Daher ist die Arbeitslosenzahl in Österreich im internationalen Vergleich eher ungünstiger dargestellt.

7. Neue Projekte wie ,Job coaching‘ und ,New Start‘

Während international Programme zur kurzfristigen Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit oder zur Stimulierung neuer Nachfrage nach Dienstleistungen in noch nicht marktfähigen Bereichen schon länger umgesetzt werden, hat Österreich in größerem Umfang hier erst vor kurzem nachgezogen. Daher gibt es auch Kritik an einzelnen Aspekten dieser Maßnahmen, vor allem deswegen, weil durch häufigere Einladungen an Arbeitslose, an Schulungen teilzunehmen, auch der Anreiz sinkt, die Arbeitslosigkeit in bestimmten Situationen als unabwendbar oder als Arbeitspause anzusehen.

Die Umsetzung dieser Schulungsmaßnahmen hat so zu erfolgen, daß die Steigerung der Vermittlungs­fähigkeit im Vordergrund steht und nicht die Auswirkungen dieser Maßnahme auf die Arbeitslosen­statistik.


Der Unterausschuß hat diese neuen Methoden hinterfragt, wobei vor allem die Frage der Ausbildung der Ausbildner beim Job-coaching-Programm diskutiert wurde. Es sind sicher noch mehr Erfahrungen notwendig, um eine seriöse Bewertung vornehmen zu können. Eine exakte Evaluierung wird hier nach der ersten Phase dieser Projekte notwendig sein.”

Bei der Abstimmung wurde dieser Bericht mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Ständige Unterausschuß des Rechnungshofausschusses stellt daher den Antrag, der Rechnungshofausschuß wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

2 Anlagen

Wien, 1999 07 06

                                     Josef Edler                                                                       Ute Apfelbeck

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau

Anlage 1

Anzeigensujets Lehrlingsoffensive Kampagne 1997

Sujet:

impuls Reisen:

Kurier, 31.10., News 20.11., Bgld. Wirtschaft 20.11.

Umdasch:

Krone 30.10., NÖ Wirtschaft 21.11., News 4.12., Sbg. Nachr. 5.12.

Dr. Winternitz:

Presse 18.10., Österr. Juristenztg. 28.11., Österr. Notariatsztg. 20.11., Standard 11.12., Juridicum 10.12., Kurier 10.12., Wirtschaftstreu-
händer 6.12.



Maznetter:

Standard 22.10., Trend 27.11., Gewinn 3.12., Profil 1.12.

Mag. Pecher:

Krone 16.10., Kleine Ztg. 24.10., 29.10., Wirtschaftsblatt 15.11., Vorarlberger Wirtschaft 21.11., Kärntner Wirtschaft 20.11.


Rammel:

Kurier 21.10., Täglich alles 27.10., X-Dream 28.11., Presse 6.12.,
Falter 17.12.


Swarovski:

TTZ 20.11., Tiroler Wirtschaft 21.11., Standard 9.12.

Hr. Klarer:

Krone 4.11., Wr. Wirtschaft 21.11., Kleine 6.12., Täglich alles 9.12.

Campregher:

Krone 4.10., OÖN 4.10., OÖ Wirtschaft 21.11.

Hofer:

SN 3.11., Sbg. Wirtschaft 21.11., Presse 13.12.

Mag. Annawitt:

Krone 15.11., Kurier 17.11., Profil 17.11., Neue Zeit 19.11., Kleine 6.11., Steir. Wirtschaft 21.11.


Fa. Merkur:

Kurier 13.12., Kleine 10.12., Krone 17.12., Wirtschaftsblatt 10.12.

Bundeskanlzer Klima:

Kurier 24.11.

Fa. Porsche:

Kurier 15.12., Krone 20.12., Standard 16.12., SN 12.12.

Fa. Schöps:

Kleine 27.11., News 11.12., Krone 13.12., Falter 17.12.

Bilanz 1:

Krone 22.11.

Bilanz 2:

Krone 6.12.

Anzeigensujets Lehrlingsoffensive Kampagne 1998

Sujet:

Sablatscher:

Kurier, 17.10., Nightline 30.10., Krone red. 29.11.

Obereder:

Krone red. 24.10., Standard 22.10., TV Media Internet guide 28.10., Trend gold 12.11., Wr. Blatt 2.11., Kurier red. 29.11.


Dr. Winternitz:

Presse 29.10., Profil 24.10., Kurier 19.11.

Dr. Hatak:

Krone red. 21.11., Profil 2.11., Täglich alles red. 28.11.

Wenzel:

Krone 10.10., TV Media 14.10., Standard 21.11., Kleine red. 28.11.

Gen. Dir. Elsner:

Kurier 12.11., Krone 17.10., Format red. 30.11.

Hofbauer:

Krone red. 31.10., Standard 9.11., TV Media 11.11.

Macek:

Krone red. 7.11., TV Media 21.10., Standard 3.11.

Walbert:

Krone red. 14.11., Standard 24.11., Profil 9.11.

Nigg:

Kurier 23.10., Bau & Immobilien 15.10., Österr. Immobilien 10.11.

KR Lorenz:

Kurier 27.10.

Simon:

Kurier 5.11.

KR Fürnkranz:

Presse 5.11., VOR Magazin 1.12.

KR Schwarzkopf:

Presse 7.11.

Lischka:

Presse 14.11.

Dr. Schloß:

Profil 19.10., Wirtschaftsblatt 19.10., Gewinn 4.11.

Dr. Wassermann:

Telekom Report 12.11.

Mag. Pfister:

VOR Magazin 10.11.

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

EUROTEAM Vienna

Verein

(Abwicklung von EU-Projekten)

 

 

 

 

EUROTEAM Bgld.

Verein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

0,4%

Euroteam Burgenland

gemeinnützige

Forschungsprojekte GmbH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

79,7%

Euroteam Beteiligungsverw. AG

(ehemals LS. Beratungs-

gesellschaft für europäische

Integrationsfragen GmbH)

 

 

 

 

99,6%

25,6%

 

35%

 

100%

 

42%

 

10%

Consulting Group

Euroteam Europe

90%

 

 

 

Radio ID GmbH

 

tbk-Euroteam

Callcenter GmbH

 

VIE

Immobilienverwertungs GmbH

 

bfi-Wien

Euroteam Fachhochschul-

studiengangsbetriebs GmbH

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 0,4%

Euroteam Beratungsgesellschaft

für europäische

Integrationsfragen GmbH

(Produktion Videofilm für BKA)

99,6%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 0,4%

Euroteam Vienna

gemeinnützige

Forschungsprojekte GmbH

99,6%

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Abweichende persönliche Stellungnahme

des Abgeordneten Dr. Volker Kier

gemäß § 42 Abs. 5 GOG


zum Bericht des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses betreffend Überprüfung arbeitsmarktrelevanter Angelegenheiten im Rahmen der Bundesgebarung

Der von den Regierungsfraktionen SPÖ und ÖVP vorgelegte Bericht ist aus Sicht des Unterfertigten Abgeordneten in dieser Form nicht zu akzeptieren, da er unvollständig, in den Schlußfolgerungen nur teilweise schlüssig und überhaupt ein Resultat des Umstandes ist, daß der Unterausschuß nicht genügend Zeit aufwenden konnte, um wesentliche Fragen zu erörtern sowie insbesondere einzelne Auskunftspersonen neuerlich zu laden bzw. solche Personen in die Befragung miteinzubeziehen, deren einschlägige Bedeutung erst im Zuge der Ausschußberatungen überhaupt bekannt wurden.

Eine der wesentlichsten Schwächen des Ausschußberichtes ist darin zu erblicken, daß die Struktur und die Entwicklung dieser Struktur der sogenannten “Euroteam Gruppe” nicht dargestellt wird.

Nur eine genaue Darstellung der Entwicklung der einzelnen Rechtskonstruktionen unter Bedachtnahme auf die bei den Firmenhandlungen zur Aufbringung der Stammkapitalien geflossenen Eigenmittel, hätte Aussagekraft besessen. Ein wesentlicher Bestandteil hätte auch die Protokollierung dieser Vereins- und Firmengründungen sein müssen. Ebenso fehlt – mangels Offenlegung der entsprechenden Fakten – eine detaillierte Darstellung der personellen Entwicklung des Gesamtkonstruktes. Dabei wäre von Bedeutung gewesen, Personen (bei den Vereinen hätte man wegen der extrem geringen Anzahl der Mitglieder sämtliche Personen) zu erfassen, und zwar nach den Kriterien wer hatte von wann bis wann welche Rolle zu spielen, wem war dieser Umstand auch persönlich bekannt und welche Personen hatten sowohl in den Vereinen als auch in den Firmen Funktionen.

Um die Wichtigkeit dieser offen gebliebenen Gesichtspunkte hervorzuheben, sei festgehalten, daß es einen wesentlichen Unterschied ausmacht, ob zB die L.S.-Beratungsgesellschaft für europäische Integrationsfragen (ins Firmenbuch eingetragen am 23. April 1994), welche am 28. September 1998 in die Euroteam Beteiligungsverwaltung AG umgewandelt wurde oder etwa die Euroteam Beratungsgesellschaft für europäische Integrationsfragen GmbH (gegründet im Feber 1998) oder eines der anderen zahlreichen Unternehmungen und Vereine im konkreten Einzelfall Auftragnehmer bzw. “Partner” des jeweiligen Projektes waren.

Da die Herren Stuhlpfarrer und Bernthaler in allen Firmen, an denen eine mehrheitliche Beteiligung besteht, Geschäftsführungspositionen inne hatten und haben und im Alltag jeweils nur die Kurzbezeichnung “Euroteam” verwendet wurde, mag diese Frage formalistisch erscheinen; tatsächlich ist sie aber wegen der zu unterstellenden Interessenkollisionen von ausschlaggebender Bedeutung für die politische wie auch die strafrechtliche Bewertung.

Bedenkt man weiters, daß der offensichtliche “Zentralverein” von Euroteam weniger als 10 Mitglieder hat, in diesem Verein der vertretungsbefugte Vorstand sich aus den Herren Stuhlpfarrer und Bernthaler zusammensetzt, laut Satzungen dieses Vereins der Vorstand nur mit 8/10 Mehrheit abgesetzt werden kann, die Funktionsperiode des Vorstandes zuletzt auf 4 Jahre verlängert wurde und dieser damit praktisch auf längere Sicht unabsetzbar ist, gleichzeitig aber dieser Verein als 79,7%iger Aktionär der Euroteam Beteiligungsverwaltung deren Hauptversammlung vollständig beherrscht, kann man erkennen, daß es sich bei der gesamten Konstruktion um ein ausschließlich auf die genannten Personen zugeschnittenes Regelwerk handelt, bei welchem sämtliche wesentliche Kontrollmechanismen ausgeschaltet sind, sieht man von der Mitwirkung von Wirtschaftstreuhändern im Rahmen der aktienrechtlichen Verpflichtung ab.

Vor diesem Hintergrund ist ebenso von Bedeutung, daß die von Euroteam zu Verfügung gestellten vorläufigen Bilanzen samt zugehöriger Dokumente zu dem Verein so mangelhaft waren, daß es einer “Nachbesserung” mittels eines erläuternden Schreibens der Merkur-Treuhand, Wirtschaftstreuhand- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H. vom 29. Juni 1999 bedurfte, sowie daß sich Euroteam veranlaßt sah, in einer Pressekonferenz am 6. Juli 1999 – also am Tag der letzten Sitzung des Unterausschusses – diverse Unterlagen der Öffentlichkeit zu übergeben. Unter diesen Unterlagen findet sich ein Schreiben der Unitax Wirtschaftstreuhand GmbH vom 7. Juni 1999, welches durch die Art und Weise seiner Formulierung bezogen auf wesentliche Sachverhalte, dringend einer tiefergehenden Überprüfung und Hinterfragung bedurft hätte. Bezeichnenderweise wurden diese Unterlagen seitens Euroteam dem Unterausschuß nicht zur Verfügung gestellt, was zumindest hinsichtlich des Schreibens vom 7. Juni 1999 einerseits unverständlich, andererseits bezeichnend für die Sorgfalt und das Selbstverständnis der Euroteam-Verantwortlichen ist. Unter diesen Presseunterlagen findet sich weiters eine undatierte Pressemeldung des Kreditschutzverbandes 1870, welche eindeutig zu dem Zweck verfaßt wurde, einer Streitbeilegung zwischen KSV und Euroteam zu dienen. Diese Pressemeldung enthält eine objektiv unrichtige Feststellung, nämlich “Somit sind auch die handels- und vereinsrechtlichen Funktionen der im Rahmen der Euroteam Beteiligungsverwaltung AG engagierten Funktionsträger durchaus transparent darlegbar.” Diese Behauptung wird damit untermauert, daß der KSV über einen Online Zugriff auf die Firmendatenbank verfüge. Verschwiegen wird dabei irreführenderweise, daß ein Online Zugriff auf den Vereinsregister gar nicht existiert und daher auch dem KSV nicht zu Verfügung stehen kann.

Von Interesse wäre auch eine Analyse des Schreibens von “Euroteam Vienna” an den Unterausschuß vom 25. Juni 1999 gewesen, mit welchem diverse Unterlagen übermittelt wurden. Dieses Schreiben wird daher der abweichenden Stellungnahme gesondert beigelegt. Obwohl zu keinem Zeitpunkt davon die Rede war, daß die Firma “Euroteam Vienna gemeinnützige Forschungsprojekte Ges.m.b.H.” Projektträger sei, scheint diese als einziges Unternehmen auf dem Briefpapier (rechts unten) auf. Gleichzeitig schmücken auch das Logo des europäischen Sozialfonds und des AMS die Absenderleiste. Am rechten Briefrand wird im übrigen alles angeführt, was in irgendeiner Weise zur Anhebung des good will des Euroteam geeignet sein könnte. Die als Absender ausgewiesene Firma wurde übrigens erst im Feber 1998 gegründet und am 14. März 1998 ins Firmenbuch eingetragen.

Nur der Vollständigkeit halber wird auch darauf hingewiesen, daß sich in der Listung jener Personen, vermittels welcher und für welche großflächige Printmedienwerbung betrieben worden ist (Anlage 1 des Ausschußberichtes – hier Anlage 2), Personen aufscheinen, welche im funktionalen Verhältnis zur Euroteam Beteiligungsverwaltung AG oder zur gesamten Euroteam-Gruppe stehen.

In der letzten Ausschußsitzung ist ferner eine Frage von weitestreichender Bedeutung zu Tage getreten. Aus internen Budgetpapieren der Euroteam-Gruppe ist zu erkennen, daß allein für 1996 für den gemeinnützigen Verein Mittelszuflüsse in Höhe von 1 350 000  S aus dem Titel von besonderen Mitgliedsbeiträgen und Einschreibgebühren erwartet wurden. Bei diesen Einschreibgebühren und Mitgliedsbeiträgen handelt es sich um Zahlungen, welche offenbar – zumindest teilweise – von Geschäftspartnern einzelnen Euroteam-Firmen zu leisten waren. Eine genauere Hinterfragung konnte nicht stattfinden, da die Ausschußmehrheit eine neuerliche Ladung von Herrn Stuhlpfarrer verweigert hat. Damit bleibt diese Information unwiderlegt stehen, woraus sich die Unterstellung ableiten läßt, daß hier ein Kreislauf für sogenannte “Kick-Back-Zahlungen” aufgebaut worden ist. Die mögliche Beweisführung wurde – wie erwähnt – unterbunden. Die Plausibilität dieser Geldflüsse ergibt sich jedoch logisch aus dem Umstand, daß anders die Stammkapitalien für die Euroteam-Firmen nicht hätten aufgebracht werden können. Die einzig erkennbare Alternative wäre nämlich ein Kreditfinanzierung, welche bei derartigen Firmengründungen jedoch alle Merkmale der Vorspiegelung falscher Vermögensverhältnisse entspräche; dies insbesondere bei der Euroteam Beteiligungsverwaltung AG, da dort Namensaktien ausgegeben wurden und das Kapital noch nicht einmal voll eingezahlt ist.

Wichtig ist auch aus Sicht des unterfertigten Abgeordneten, daß bei gleichzeitiger Wahrung von Geschäftsführungsfunktionen in gemeinnützigen und erwerbsorientierten Vereinen und/oder Firmen des Handelsrechts, Personenidentität zwangsläufig Interessenkollision bedeutet.

Ungeklärt ist trotz Nachfrage des Unterfertigten auch geblieben, ob in irgendeiner Firma der Euroteam-Gruppe die gewerberechtlichen Voraussetzungen zu Erbringung von Beratungsleistungen für Unter­nehmen zu irgendeinem Zeitpunkt vorhanden war, ob also im Sinne der Gewerbeordnung Schwarzarbeit vorgelegen ist oder nicht.


Auf die bemerkenswerten Abläufe rund um die Hotline des Herrn Bundeskanzlers bzw. der SPÖ bzw. der Bundesregierung sei nur der Vollständigkeit halber hingewiesen.

Hinsichtlich der politischen Bewertung der “Causa Euroteam” vertritt der unterfertigte Abgeordnete die Ansicht, daß mit den negativen Umständen, die die Öffentlichkeit auf diesen Verein hat aufmerksam werden lassen, nicht zuletzt auch strafrechtliche Fakten wahrscheinlich geworden sind. Die Ergebnisse der Beratungen im Ausschuß legen diesen Schluß nahe. Die politischen Umstände der Gründung von Euroteam und die unprofessionelle Arbeit dieses Vereins stoßen auf die schärfste Kritik des Liberalen Forums. Der unterzeichnete Abgeordnete hält fest, daß allein die Existenz von Euroteam als Symptom einer mangelnden Reformkraft der Bundesregierung in Zusammenhang mit der Lehrlingsausbildung zu sehen ist.

Bundeskanzler Klima hat dieses Problem 1997 zur “Chefsache” erklärt. Abgesehen davon, daß es nicht im Bereich der realistischen Möglichkeiten liegt, jedem Lehrstellensuchenden “persönlich” einen Ausbildungsplatz zu verschaffen, hat der Bundeskanzler mit der Gründung von Euroteam ein zwar öffentlichkeitswirksames, jedoch für die betroffenen Lehrstellensuchenden nutzloses, und vor allem teures Instrument in die Welt gesetzt.

Unterzieht man die Auswahl der Verantwortlichen und die Arbeit von Euroteam einer näheren Betrachtung, erhärtet sich dieser Befund auf sehr dramatische Art und Weise. So wurde der Vorstand von Euroteam ausschließlich mit Personen aus dem engsten Kreis der Mitarbeiter des Bundeskanzlers bzw. der SPÖ zusammengesetzt.

Die Qualitätsmängel der Arbeiten des Vereins Euroteam sind offensichtlich: So trägt das als “Vergleichende Studie über Berufsprofile der Facharbeiter- und Angestelltenstufe mit entsprechenden österreichischen Berufen” bezeichnete 1.941 Seiten umfassende Konvolut aus Kopien von Amtsblättern der Europäischen Union keinerlei Merkmale fundierten wissenschaftlichen Arbeitens.

Insgesamt beurteilt der unterzeichnende Abgeordnete die Arbeit von Euroteam als unprofessionell, die Verantwortlichen als überfordert und in keinerlei Hinsicht durch fachliche Kompetenz für diese Tätigkeit qualifiziert.

Der unterfertigte Abgeordnete hält fest, daß die offensichtlich mangelnde Reformkraft der Bundesregierung im Lehrlingsausbildungsbereich in engem Zusammenhang mit der Bestellung und Arbeit von Euroteam zu sehen ist. Die Analyse der Tätigkeiten dieses Vereins und die Erkenntnisse des Unterausschusses legen den abschließenden Befund nahe, daß Medienwirksamkeit und Publicity eher das Handeln des Bundeskanzlers bestimmen, als das konsequente Verfolgen konkreter politischer Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Lehrstellensuchenden.

Der unterfertigte Abgeordnete empfiehlt daher dringend, das gesamte Material des Unterausschusses der Staatsanwaltschaft zur strafrechtlichen Würdigung sowie für ergänzende Nachforschungen – sei dies im Rahmen einer Vorerhebung oder im Rahmen einer Untersuchung – zu übermitteln.

Anlage 1


 

Anlage 2


Anzeigensujets Lehrlingsoffensive Kampagne 1997

Sujet:

impuls Reisen:

Kurier, 31.10., News 20.11., Bgld. Wirtschaft 20.11.

Umdasch:

Krone 30.10., NÖ Wirtschaft 21.11., News 4.12., Sbg. Nachr. 5.12.

Dr. Winternitz:

Presse 18.10., Österr. Juristenztg. 28.11., Österr. Notariatsztg. 20.11., Standard 11.12., Juridicum 10.12., Kurier 10.12., Wirtschaftstreu-
händer 6.12.



Maznetter:

Standard 22.10., Trend 27.11., Gewinn 3.12., Profil 1.12.

Mag. Pecher:

Krone 16.10., Kleine Ztg. 24.10., 29.10., Wirtschaftsblatt 15.11., Vorarlberger Wirtschaft 21.11., Kärntner Wirtschaft 20.11.


Rammel:

Kurier 21.10., Täglich alles 27.10., X-Dream 28.11., Presse 6.12.,
Falter 17.12.


Swarovski:

TTZ 20.11., Tiroler Wirtschaft 21.11., Standard 9.12.

Hr. Klarer:

Krone 4.11., Wr. Wirtschaft 21.11., Kleine 6.12., Täglich alles 9.12.

Campregher:

Krone 4.10., OÖN 4.10., OÖ Wirtschaft 21.11.

Hofer:

SN 3.11., Sbg. Wirtschaft 21.11., Presse 13.12.

Mag. Annawitt:

Krone 15.11., Kurier 17.11., Profil 17.11., Neue Zeit 19.11., Kleine 6.11., Steir. Wirtschaft 21.11.


Fa. Merkur:

Kurier 13.12., Kleine 10.12., Krone 17.12., Wirtschaftsblatt 10.12.

Bundeskanlzer Klima:

Kurier 24.11.

Fa. Porsche:

Kurier 15.12., Krone 20.12., Standard 16.12., SN 12.12.

Fa. Schöps:

Kleine 27.11., News 11.12., Krone 13.12., Falter 17.12.

Bilanz 1:

Krone 22.11.

Bilanz 2:

Krone 6.12.

Anzeigensujets Lehrlingsoffensive Kampagne 1998

Sujet:

Sablatscher:

Kurier, 17.10., Nightline 30.10., Krone red. 29.11.

Obereder:

Krone red. 24.10., Standard 22.10., TV Media Internet guide 28.10., Trend gold 12.11., Wr. Blatt 2.11., Kurier red. 29.11.


Dr. Winternitz:

Presse 29.10., Profil 24.10., Kurier 19.11.

Dr. Hatak:

Krone red. 21.11., Profil 2.11., Täglich alles red. 28.11.

Wenzel:

Krone 10.10., TV Media 14.10., Standard 21.11., Kleine red. 28.11.

Gen. Dir. Elsner:

Kurier 12.11., Krone 17.10., Format red. 30.11.

Hofbauer:

Krone red. 31.10., Standard 9.11., TV Media 11.11.

Macek:

Krone red. 7.11., TV Media 21.10., Standard 3.11.

Walbert:

Krone red. 14.11., Standard 24.11., Profil 9.11.

Nigg:

Kurier 23.10., Bau & Immobilien 15.10., Österr. Immobilien 10.11.

KR Lorenz:

Kurier 27.10.

Simon:

Kurier 5.11.

KR Fürnkranz:

Presse 5.11., VOR Magazin 1.12.

KR Schwarzkopf:

Presse 7.11.

Lischka:

Presse 14.11.

Dr. Schloß:

Profil 19.10., Wirtschaftsblatt 19.10., Gewinn 4.11.

Dr. Wassermann:

Telekom Report 12.11.

Mag. Pfister:

VOR Magazin 10.11.

 


 

 

Abweichende persönliche Stellungnahme

des Abgeordneten Karl Öllinger – Die Grünen


zum Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des ständigen UA gemäß §32e Abs. 4 GOG betreffend Überprüfung arbeitsmarktrelevanter Angelegenheiten im Rahmen der Bundesgebarung (2044 der Beilagen).

In der folgenden abweichenden Stellungnahme wird nicht Bezug genommen auf die über die Lehrlingsoffensive der Bundesregierung geschaffenen Lehrstellen. Die Grünen haben ihre Kritik an der milliardenschweren Subventionierung von einigen tausend Lehrstellen, an der fehlenden Nachhaltigkeit dieser Subventionen und der Ausbildungsprogramme im Rahmen des NAP, an der fehlenden Koordinierung der verschiedenen Subventionsträger (AMS, Bund, Länder, Gemeinden) schon des öfteren und sehr deutlich ausgeführt. Im Zusammenhang mit der Causa Euroteam ist hier nur anzumerken, daß die millionenschweren Aufträge an Euroteam wenig bis gar keinen Einfluß auf den Verlauf und die Akzeptanz der Lehrlingsoffensive hatten. Die Unternehmen reagierten auf die im Rahmen der Lehrlings­offensive angebotenen Subventionen zur Einstellung von Lehrlingen und nicht bzw. kaum auf die über die Bundesregierung und Euroteam angebotene Werbeoffensive. Der zeitliche Verlauf der Abschlüsse von Lehrverträgen, die Spitzen von Angeboten und Abschlüssen in den Monaten September und Oktober zeigen dies sehr deutlich.

I. Schwerwiegende Mängel bei der Hotline der Bundesregierung

Da die Firma Euroteam unter der Nummer 0660 bis 1996 mehrere verschiedene Hotlines betrieben und beworben hat, werden diese verschieden benannten Hotlines im folgenden dargestellt.

a) Lehrlings – Hotline der Bundesregierung 0660 -1996 ( Sept. 1997 bis Juni 1998, Sept. 1998 bis Feber 1999)

Am 31. August 1997 kündigt der Vorsitzende der SPÖ, BK Klima in “Zur Sache spezial” eine Offensive der Bundesregierung in Sachen Lehrlingsbeschäftigung an:

“Und ich habe vorgesorgt. Wir haben eine Art Lehrlings-Hotline eingerichtet, wo jeder Betrieb, der Lehrlinge aufnehmen will … anrufen kann und wir vermitteln das weiter an die jeweilige Ausbildungs­stelle, an die Betreuungsstelle in den Bundesländern. Und ich würde sie auch jetzt während der Sendung ersuchen, diese Lehrlings-Hotline ist besetzt. Und da können Betriebe anrufen unter der Nummer: 0660/311 960”.

Diese Nummer ist eine “Hotline”-Nummer der SPÖ und nicht der Bundesregierung gewesen. Offensichtlich war die Lehrlingsoffensive entgegen der Ankündigung des Bundeskanzlers keine geplante und gut vorbereitete Aktivität der Bundesregierung, sonst hätte nicht kurzfristig eine Telefon-Nummer der SPÖ als Lehrlings-Hotline der Bundesregierung herhalten müssen.

Die schriftliche Darstellung von Staatssekretär Dr. Wittmann vom 5. Juli 1999 gegenüber dem Unter­ausschuß behauptet:

“Er (der Bundeskanzler, Anm.) hat alle Firmen und Gewerbebetriebe, die bereit sind, Lehrlinge aufzunehmen, gebeten, sich ab sofort an das Aktionsbüro der SPÖ zu wenden.”

Diese Darstellung ist nicht richtig. Im Statement des Bundeskanzlers am 31. August 1997 ist keine Rede von einer SPÖ-Hotline. Im Gegenteil erklärte der Bundeskanzler im Kontext seiner Äußerung zur Hotline vorher: “Und die Regierung hat hier einiges vorbereitet. Vorbereitet zB überbetriebliche Lehrwerkstätten, vorbereitet, daß die Gemeinden …”

Am 1. September 1997 erklärte der Bundesgeschäftsführer der SPÖ Andreas Rudas, “die SPÖ werde wegen großen Erfolges die ,Lehrlings-Hotline‘ fortsetzen” (Wiener Zeitung, 2. September 1997).

Am 2. September 1997 wurde in einer Regierungssitzung beschlossen, eine Regierungshotline im Rahmen der Lehrlingsinitiative einzurichten (Brief Dr. Wittmann).

In den folgenden Tagen wurde die Konfusion um die “Lehrlings-Hotline” noch weiter gesteigert. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kündigte ebenfalls die Einrichtung einer “Lehrlings-Hotline” an und gab der Öffentlichkeit gegenüber eine Telefonnummer an (06 60/55 52). Diese Nummer stellte sich allerdings als eine schon seit längerem in Gebrauch stehende Hotline des Wirtschaftsministeriums heraus, die von diesem ”einmal für Unternehmeranliegen, jetzt eben speziell für die Lehrstellenfrage” verwendet werde.

Das Sozialministerium kündigte daraufhin eine eigene Hotline “in den nächsten Tagen” an (Quelle: Presse, 4. September 1997, profil 8. September 1997)

Laut einer APA-Aussendung 379/2.7.99 (Aussender: Euroteam) wurde daraufhin “von Euroteam auf Grund des großen Andrangs der Betriebe kurzfristig die bereits verfügbare Telefonnummer 06 60/1996 zur Verfügung gestellt”.

Diese Nummer sei “nach erfolgter Ausschreibung vom 21. September 1997 und folgender Vergabe an die Billigstbieterin zum Call Center TBK Salzburg überstellt worden”.

Die Lehrlings-Hotline I der Bundesregierung wurde lautt Auskunft Dr. Operschall (BMAGS) für den Zeitraum 1. September 1997 bis 30. Juni 1998 eingerichtet, war ursprünglich mit 900 000 S veranschlagt, wurde dann aber mit 827 000 S abgerechnet. Es bleibt somit unklar, warum der Beschluß der Bundesregierung, eine Lehrlings-Hotline einzurichten, rückwirkend gefaßt wurde, obwohl die Hotline mit der Nummer 06 60/1996 erst ab 7. oder 8. September bzw. nach Darstellung von Euroteam erst ab Ende September (vgl. Hotline “Info Centre” – Professionet) als Regierungs-Hotline lief.

Die Lehrlings-Hotline II lief vom 1. September 1998 bis 28. Februar 1999.

Unklar bleibt der tatsächliche Andrang bei der Hotline I in den ersten Wochen. In den Medien wurden teilweise unterschiedliche Zahlen genannt, die von bis zu “600 Anrufen” in der ersten Woche sprechen. Kritik wurde in der Öffentlichkeit daran geäußert, daß “die meisten Daten … erst recht wieder im AMS landen” (profil, 8. September 1997). Diese Kritik wurde auch von einem Hotline – Betreuer bestätigt, der erklärte, er und seine Kollegen ”notieren die Daten und Wünsche jedes Anrufers und leiten diese an das Arbeitsmarktservice und an das Sozialministerium weiter” (Presse, 13. September 1997)

Die Grünen halten fest:

–   Die Vorbereitung der Hotline war äußerst mangelhaft. Der Umsetzungsbeschluß, die Über­leitung der SPÖ-Hotline in die Regierungshotline, selbst der Beginn dieser ist nach wie vor unklar. Es ist frappierend, daß die Bundesregierung bzw. der Bundeskanzler nicht für eine deutliche Abgrenzung von Partei – und Regierungsaktivitäten sorgen konnten und wollten.

Abgesehen von diesen Unklarheiten gibt es noch weitere Unklarheiten bzw. Abgrenzungsprobleme bei den Hotlines, die über “Euroteam” und seine Projekte und Aufträge geführt worden sind.

b) Hotline “Info Centre 0660 bis 1996” (Projekt Professionet bis September 97)

Im Prüfbericht des AMS Wien zum Endbericht bzw. Endabrechnung ”Professionet” heißt es:

“Unklar sind die Aufgaben und Inhalte des InfoCentre 0660-1996 und damit verbunden sowohl die Abgrenzung als auch der Übernahmezeitpunkt im Rahmen der Beauftragung durch die Bundesregierung (Lehrlingsoffensive)”.

Im Rahmen des Projekts “Professionet” wurde offensichtlich ebenfalls eine Hotline betrieben, die den Titel “Info Centre 0660 bis 1996” führte und zu der “Euroteam” in seiner Stellungnahme zum Prüfbericht des AMS lapidar ausführt:

“Die Vorarbeiten, die im Rahmen des Projektes zum Thema Berufsausbildung getätigt wurden, stellten wir der Bundesregierung ab Ende September für die Lehrlingskampagne zur Verfügung. Die Betreuung dieser Hotline wurde ab diesem Zeitpunkt an ein Callcenter abgegeben. Eine Verrechnung fand ab diesem Zeitpunkt im Rahmen des Projektes nicht mehr statt.”

Aus der Projektdarstellung durch “Euroteam” geht nicht hervor, in welchem Zeitraum diese Hotline betrieben wurde, sodaß angenommen werden muß, daß sie für die Dauer des Projekts (1. Jänner 1996 bis bis zur “Übernahme” durch die Hotline der Bundesregierung) eingerichtet wurde. Daraus ergibt sich eine zeitliche Überschneidung zur nächsten Hotline.

c) Hotline “Wir wählen 0660 bis 1996 Europa 1996” ( März 1996 bis September 1996)

Mit Schreiben vom 28. Februar 1996 wandte sich der Verein “Euroteam Vienna” an EU – Experten und Opinion- Leader, um zum Engagement in einer privaten und parteiunabhängigen Initiative zur EU- Wahl aufzufordern. Zu diesem Zweck wurde die erwähnte Hotline, ebenfalls mit der Nummer 0660 bis 1996, eingerichtet und dazu festgehalten, daß “die bisherigen Kosten dieser Initiative … von Euroteam Vienna finanziert” wurden. Im Brief wurde angekündigt, daß die Aktivitäten bis zur Wahl des Europäischen Parlaments im September 1996 andauern würden

d) Infoline “Euroteam” 0660 bis 1996 (Briefkopf Euroteam Dezember 1997)

Auch in einem Briefkopf von “Euroteam” vom Dezember 1997 wird eine “Infoline Euroteam” erwähnt. Da sie diesmal dem Verein “Euroteam” zugeordnet ist, handelt es sich um eine weitere, deutlich im Verwendungszweck unterscheidbare Hotline.

Die Grünen halten fest:

–   Bei der von Euroteam bzw. L.S.B. betriebenen Hotline mit der Nummer 0660/ 1996 ist eine Zuordnung zu bestimmten Projekten, eine zeitliche Abgrenzung und eine Zuordnung der Kosten offensichtlich nicht möglich.

II. Der Auftrag für die Lehrlingsoffensive:

Das Bundeskanzleramt erteilte der L.S. Beratungsgesellschaft (kurz L.S.B.) mit Wirkung vom 1. September 1997 einen Auftrag zur Durchführung des Projektmanagements im Rahmen der Lehrlings­offensive. Dieser ursprünglich mit 30. September 1998 befristete Auftrag wurde bis 30. Juni 1999 verlängert. In der ersten Phase wurden dafür 1 965 000 S bezahlt, in der Verlängerungsphase sind bisher insgesamt 897 120 S abgerechnet worden, sodaß eine maximale Restsumme von 362 880 S vom Rahmenvertrag aussteht. Somit sind aus dem Rahmenvertrag bisher 2 862 720 S (inkl. MwSt) ausbezahlt worden. Diese Summe liegt nur knapp unter dem Schwellenwert des Bundesvergabegesetzes (exkl. MwSt.), sie ist allerdings nicht die End- bzw. Maximalsumme.

Entgegen der Darstellung von Ministerialrat Dr. Schittengruber (U-Ausschuß, 29. Juni 1999) kann daher nicht davon gesprochen werden, daß der Schwellenwert nicht überschritten wurde. In die Auftragssumme wäre zumindest auch die Durchführung des Projektmanagments im Zeitraum zwischen 30. Juni 1998 und 30. Juni 1999 einzubeziehen. Für den Zeitpunkt 30. Juni 1998 gibt es keinerlei sachliche Begründung. Er wurde offensichtlich so gewählt, daß der Schwellenwert knapp unterschritten wird. Darüber hinaus hat die L.S. Beratungsgesllschaft im Rahmen des “Projektmanagments” auch einen erheblichen Werbeetat verwaltet. Auch dieser wäre nach den vergaberechtlichen Bestimmungen in den Auftragswert einzurechnen gewesen, wodurch der Schwellenwert weit überschritten worden wäre.

Je nach Zeitpunkt der Berechnung des Schwellenwerts in ECU liegt die Auftragssumme für den Rahmenvertrag (3 225 600 S inkl. MwSt) knapp über bzw. unter dem Schwellenwert.

Allerdings ist davon auszugehen, daß L.S.B. maßgeblichen Einfluß auf die getrennt vergebenen Aufträge wie Vergabe und Betreuung der “Hotline” (vgl. Ausführungen weiter unten bzw. zum Projekt “Betriebsberatung” des AMS) und die Erstellung des Mediaplans hatte, sodaß die Auftragssumme weit über dem Schwellenwert liegen würde.

Auch die Ausgliederung des Vertrags über die Produktion einer Videokassette (31 856 S) und die Vergabe an L.S.B. deutet darauf hin, daß das BKA mit allen Mitteln den Schwellenwert unterschreiten wollte.

Der knapp achtminütige Videobeitrag ist übrigens eher ein Werbebeitrag für Euroteam als für die Bundesregierung.

Dem Unterausschuß wurde keine Dokumentation der Leistungen vorgelegt, die L.S.B. während der Dauer des Auftrags für das BKA erbracht hat. Angesichts der umfangreichen Reiseaktivitäten und der sonstigen Aktivitäten des Herrn Stuhlpfarrer wäre dies wohl mehr als notwendig. Für den Zeitraum 1. September 1997 bis 30. Juni 1998 wurden immerhin 1 560 Stunden für die Projektleitung in Person des Hrn. Stuhlpfarrer veranschlagt und auch tatsächlich zur Auszahlung gebracht, das entspricht in etwa der Normarbeitszeit.


Der Auftrag an die L.S.B. umfaßte nicht nur die Durchführung des Projektmanagements zur Lehrlingsoffensive, sondern auch weitergehende Gestaltungsmöglichkeiten in anderen Auftragsbereichen.

Aufträge Euroteam/L.S.B. mit dem Bundeskanzleramt:

Lehrlingsoffensive I + II

Rahmenvertrag BKA,1. September 1997 bis 30. Juni 1998                                   1 965 600 S inkl. MwSt.

Rahmenvertrag Verlängerung,
1. Juli 1998 bis 30.Juni 1999 (beide L.S.B.),                                                              897 120 S inkl. MwSt.

maximal ausstehende Restsumme                                                                                 362 880 S

Beratungsvertrag Euroteam 1. Februar 1999 bis 30. September 1999                 915 560 S exkl. MwSt.

Video für BKA                                                                                                                    31 856 S inkl. MwSt.

Weitere BKA-Aufträge im Rahmen der Lehrlingsoffensive

 

Graph. Linie Anzeigen – Sujets

   46 260 S inkl. MwSt.

  –“–  (Fa. Mark u. Nevosad 10/97-11/97

  548 400 S inkl. MwSt.

  –“–  (10/98 bis 11/98)

   36 300 S inkl. MwSt.

  –“– 

  609 212 S inkl. MwSt.

  –“– 

  581 556 S inkl. MwSt.

Mediaschaltung 1997

 

Inserate 1997

3 292 720,02 S *)

Inserate 1997

3 155 048,10 S *)

Inserate 1998

3 292 720,02 S *)

Inserate 1998

2 168 962,40 S *)

Agenturhonorare (W.P.W. Werbegraphik)

 

1997

  105 883,57 S *)

1997

  100 361,45 S *)

1998

  105 883,57 S *)

1998

   68 493,55 S *)

*) eine eventuell inkludierte Mehrwertsteuer wurde nicht angegeben

So ist es ziemlich absurd, wenn in einer APA-Aussendung (Nr. 411/20. Mai 1999) Kanzlersprecher Josef Kalina die “abenteuerlichen Behauptungen” des EU- Abgeordneten Voggenhuber dementiert und davon spricht, es gebe “gar keinen Lehrlingsbeauftragten der Bundesregierung”, wenn andererseits im Unterausschuß die Koordinierungsfunktion des Bundeskanzlers in Fragen Lehrlingsausbildung hervorgestrichen wird.

Es sei hier ausdrücklich noch einmal festgehalten, daß die Auftragsdokumentation des BKA keine näheren Leistungsbeschreibungen enthält und dem U-Ausschuß auch keine Abrechnung vorgelegt wurde.

In einer Selbstdarstellung von “Euroteam” heißt es jedenfalls über die Tätigkeit von Lukas Stuhlpfarrer:

“Herr Lukas Stuhlpfarrer wurde seitens des Bundeskanzleramtes mit der Koordination der Lehrlingsoffensive der Bundesregierung beauftragt.

Sein Arbeitsauftrag umfaßt Projektleitung, Koordination, Begleitung und Vorbereitung der Maßnahmen der Lehrlingsoffensive.

Weitere Aufgaben umfaßten die Einrichtung eines Call Centers zur Beratung interessierter Betriebe, sowie die Korrespondenz mit den zahlreichen Unternehmen und Eltern von Jugendlichen, die sich direkt an den Herrn Bundeskanzler gewandt haben.

Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit umfaßte die Erstellung von Mediaplänen in Kooperation mit dem Bundespressedienst.”

Ob diese Darstellung glaubhaft ist und mit welchen Implikationen sie verbunden ist, sollen die folgenden Ausführungen zeigen.

III. Zufall über Zufall!

Der Auftrag, die Hotline zu betreiben, erging nach Dr. Operschall nach einer öffentlichen Ausschreibung in der Wiener Zeitung vom 21. September 1997 an die Billigst- und Bestbieterin, die Fa. TBK aus Salzburg.

Diese Firma kündigte wenige Tage vor der öffentlichen Ausschreibung an, daß sie mit der Firma Euroteam eine gemeinsame Tochterfirma, die TBK-Euroteam Callcenter GmbH Bgld. gründen wolle (Wirtschaftsblatt, 17. September 1997).


In der o.a. Selbstdarstellung von Euroteam heißt es jedenfalls, daß zu den Aufgaben des Vertrags auch die Einrichtung eines Callcenters gehöre. Zufall? Nur der erste!

Der zweite Zufall wäre demnach, daß bei der Erstellung der Mediapläne, die L.S.B. in Kooperation mit dem Bundespressedienst durchführte, ausgerechnet eine Reihe von Firmen in den Inseratenplänen auftauchen, mit denen Euroteam in enger geschäftlicher Beziehung stand bzw. steht.

So finden sich in den Inseratenplänen für das Jahr 1997 bzw. 1998:

–   Dr. Winternitz, der Vorsitzende des Aufsichtsrates der Euroteam Beteiligungsverwaltungs A.G. ab 1998 als Meistbeworbener (10×, darunter mehrere Fachzeitschriften). Von einer derartigen Frequenz können Unternehmen wie Swarowski (3 Schaltungen) oder Umdasch (4 Schaltungen) nur träumen. Die Rechtsanwaltskanzlei Dr.Winternitz/Dr. Kraft ist auch jenes Unternehmen, das im Rahmen des GI-Projekts “Professionet” von Euroteam am intensivsten über Lehrlingsausbildung beraten wurde (349 Stunden!, vgl. das Kapitel: Euroteams Probleme mit den Primzahlen).Zufall?

–   Der nächste Zufall ist wohl, daß sich auch Astrid Hofer, Geschäftsführerin des Callcenters TBK in Salzburg, das den Auftrag der Bundesregierung erhalten hat, 3x auf den Inseratenplänen wiederfindet (davon 2× in Salzburger Zeitungen).

–   Christian Hofbauer (Art & Joy Grafik u. Design), der zufällig auch Aufsichtsrat der TBK- Euroteam Bgld. ist, wird 1998 3 x beworben, darunter in dem für ihn günstigen Medium “TV Media”.

–   Dr. Schloß von der Unitax Wirtschaftstreuhand Ges.m.b.H Steuerberatungsgesellschaft, die ebenfalls für Euroteam tätig ist, wird zufällig 3× beworben, darunter in den für ihn besonders wichtigen Medien Wirtschaftsblatt und Gewinn.

Maznetter von der Merkur Treuhand, die – ein weiterer Zufall – für Euroteam zumindest 1997 noch Buchhaltung und Steuerberatung abwickelte, wird 1997 4× beworben, darunter in den für ihn günstigen Medien Trend und Gewinn.

Oskar Obereder von der Firma Silver Server steht in geschäftlicher Beziehung zu Euroteam, ist ebenso wie L.S.B. -Euroteam Gesellschafter der Radio I.D. und wird ebenso zufällig 6× beworben.

Sicher auch nur Zufall ist es, daß das “Wiener Blatt” der SPÖ Wien ebenso im Inseratenplan aufscheint wie das “VOR-Magazin”, das 1998, zum Zeitpunkt der Schaltung, auch im Besitz des SPÖ-nahen Echo-Verlages war.

Die Grünen halten fest:

–   Die Vertragssumme für die Projektkoordination Lehrlingsoffensive liegt knapp über jenem Schwellenwert, ab dem eine öffentliche Ausschreibung hätte stattfinden müssen.

–   Der Aufgabenbereich Projektkoordination wurde vom BKA nicht näher definiert bzw. fehlt jegliche detaillierte Abrechnung über die zeitliche Verteilung.

–   Dem Unterausschuß wurde zwar glaubhaft mitgeteilt, daß es eine öffentliche Ausschreibung für das Callcenter gegeben hat, die Konditionen und die Zahl der BewerberInnen wurde aber nicht mitgeteilt.

–   Die Schaltungen der Inseratenpläne 1997 und 1998 zeigen eine massive Nennung von Firmen, die mit Euroteam in engen geschäftlichen Beziehungen stehen. Es liegt daher der Verdacht nahe, daß L.S.B. bzw. Euroteam seine begünstigte Stellung im Rahmen der Projektkoordination dazu benutzt hat, um seinen Geschäftspartnern bzw. der eigenen Firma Vorteile zu verschaffen.

IV. Doppelfinanzierung?

Die Korrespondenz mit den zahlreichen Betrieben und Jugendlichen, die Euroteam ebenfalls als Auftragsinhalt des Vertrages mit dem BKA anführt, ist durch ein anderes Projekt abgesichert und finanziert, nämlich das Projekt “Beratungsleistungen für Betriebe als unterstützende Strukturmaßnahmen im Rahmen des ESF Ziel 3, SP Jugendliche” (im weiteren kurz “Betriebsberatung” genannt), das ebenfalls von L.S.B. im Zeitraum 1. November 1997 bis 31. August 1998 über die AMS Bundesgeschäftsstelle durchgeführt wurde.

Dieses Projekt fand ebenfalls eine Fortsetzung bei der Lehrlingsoffensive II und zwar im Zeitraum 1. September 1998 bis 30. Juni 1999.

Als ein Bestandteil dieses Projekts wurde neben der Betreuung der Hotline 0660/1996 und des Call-Centers auch direkte Anfragen bei L.S.B. genannt:

“Die meist telefonischen Anfragen von Unternehmen, Jugendlichen, Eltern und anderen Interessierten bei L.S.B. wurden von den Berater/innen entweder direkt, dh. telefonisch oder schriftlich beantwortet”.

Damit fehlt jegliche Abgrenzung zu den im Rahmenvertrag des BKA bzw. den Ausführungen von “Euroteam” dazu genannten Dienstleistungen.

Die beiden Betriebsberatungsprojekte haben außerdem eine merkwürdige Begleitgeschichte:

Wie die beiden AMS-Vorstände Buchinger und Böhm dem Unterausschuß mitteilten, lag das Projekt “Betriebsberatung” nicht im Interesse des AMS:

“In den Diskussionen mit dem Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, in welche fallweise auch das Ministerbüro eingebunden war, ging es in erster Linie um die Frage, ob das Arbeitsmarktservice Beratungsdienstleistungen für Betriebe, die eine Lehrlingsausbildungsberechtigung erlangen wollen, aufbauen und finanzieren soll. Unser ursprünglicher Standpunkt in dieser Diskussion war, daß dies nicht Aufgabe des Arbeitsmarktservice ist, sondern daß es Aufgabe des AMS ist, Lehrstellen zu vermitteln. Schließlich haben wir mit dem BMAGS den Kompromiß geschlossen, daß wir selbst keine Dienstleistungen aufbauen, daß wir aber gemeinnützige Einrichtungen, die solche Dienstleistungen anbieten, finanzieren.” (Dr. Buchinger)

An dieser Darstellung interessiert nicht nur der Hinweis auf die fallweise Einbindung des Ministerbüros (wobei hier offen bleibt, wer für das Ministerbüro eingebunden war), sondern vor allem die Darstellung des Projekts, das auch nach Meinung des zweiten AMS-Vorstandes Mag. Böhm “eigentlich nicht zum Kerngeschäft des Arbeitsmarktservice” gehörte und durch das, wie eine Evaluierung durch die Fachabteilung “Arbeitsmarktförderung, Beratungs- und Vermittlungsdienste” gezeigt habe, “keine sehr großen Effekte auf den Abschluß von Lehrverhältnissen oder die zusätzliche Vermittlung von Lehrlingen ausgegangen seien”.

Dr. Buchinger stellte in der Sitzung des Unterausschusses vom 29. Juni 1999 allerdings dem widersprechend fest:

“Der Erfolg dieser Maßnahmen muß erst intensiv evaluiert werden. Es kann aber jetzt schon gesagt werden, daß nicht von einem offensichtlichen Versagen dieses Projekts gesprochen werden kann”.

Die Kosten für die Projekte “Betriebsberatung I und II” belaufen sich auf 3 196 461 S für Projekt I und auf 2 904 174 S für Projekt II (eine Restzahlung von 322 686 S ist noch offen).

Die Projektkosten wurden übrigens vom BMAGS und nicht vom AMS finanziert, was den Vorgang noch seltsamer erscheinen läßt und eigentlich nur als ein Hinweis darauf interpretiert werden kann, daß das BMAGS eine Vergabe als Auftrag (Bundesvergabegesetz – Schwellenwert!) vermeiden wollte!

Während bei Projekt I eine ESF -Kofinanzierung (Höhe unbekannt) ausgewiesen ist, fehlt ein entsprechender Hinweis bei der zweiten Phase.

Euroteam war bei den Projekten ”Professionet” (GI Employment -Youthstart, AMS Wien) und bei den Projekten ”Betriebsberatung in Fragen der Lehrausbildung I und II” (AMS Bund) offensichtlich im Bereich Unternehmensberatung tätig, ohne eine entsprechende Qualifikation bzw. Gewerbeberechtigung vorweisen zu können. Auf die diesbezüglichen Fragen des Kollegen Kier (LIF) im U-Ausschuß wurden keine Erklärungen bzw. Antworten von seiten BMAGS bzw. AMS gegeben.

Die Grünen halten fest:

–   Dem Projekt “Betriebsberatung” fehlen weitgehend Abgrenzungen zum Auftrag des BKA “Projektkoordination”. Es handelt sich um klassische Doppelfinanzierung bzw. um eine Auslagerung der Kosten für Projektkoordination des BKA.

–   Das Projekt wurde dem AMS vom BMAGS gegen erhebliche Widerstände aufgedrängt, obwohl das BMAGS weitgehend die Finanzierung übernahm.

–   Eine Evaluierung durch das AMS ergab “keine sehr großen Effekte” auf den Abschluß von Lehrverhältnissen und die zusätzliche Vermittlung von Lehrlingen

V. BMAGS: Noch ein Verstoß gegen Bundesvergabegesetz

Das BMAGS selbst versucht in seiner umfangreichen, dem Unterausschuß übermittelten Darstellung nur relativ kurz auf das Problem der freihändigen Vergabe des Auftrags “Der Jugend eine Chance – Offensive zur Akquisition von Lehrstellen in neuen zukunftsorientierten (Dienstleistungs-)Bereichen wie den Freien Berufen” mit einer Summe von 3 781 548 S einzugehen.

Für den Auftrag “Der Jugend eine Chance” wurde mit dem Fortsetzungsauftrag somit eine Summe von rund 5 Millionen Schilling freigegeben.

Die freihändige Vergabe an L.S.B. wird begründet mit § 80 Abs. 3 Punkt 2 BVergG: “Dienst­leistungsaufträge können im Verhandlungsverfahren ohne öffentliche Bekanntmachung vergeben werden, wenn … aus technischen oder künstlerischen Gründen oder auf Grund des Schutzes von Ausschließ­lichkeitsrechten nur von einem bestimmten Unternehmer ausgeführt werden kann …”.

Da keiner der hier genannten Gründe zutrifft, wird nach weiteren und interpretierenden Erklärungen bzw. Erläuterungen zum Gesetzestext gesucht und dabei argumentiert mit:

a) den “weitreichenden Vorerfahrungen” und der “vollsten Zufriedenheit” beim Projekt “Professionet – Youthstart” – von dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses allerdings erst ein Zwischenbericht und erste Kritikpunkte durch das AMS vorlagen (im Prüfbericht des AMS vom 25. November 1998 wird mehrmals auf die bereits am 13. August 1997 geäußerte Kritik des AMS am Projekt “Professionet”, vor allem die Verrechnungspraxis von Euroteam, hingewiesen);

b) der Vergleichsstudie aus dem Jahr 1994, zu der das BMAGS anführt:

“EU-weit gab es damit keine vergleichbaren, potentiellen Auftragnehmer mit annähernd vergleichsweise qualifiziertem Personal …” – eine Auffassung, die wir ebenso wie mehrere befragte Auskunftspersonen nicht teilen können;

c) der raschen Entwicklung neuer Berufsbilder durch L.S.B.: ”Die L.S. Beratungsgesellschaft hat eine Methode (Technik) entwickelt, wodurch derartige neue Berufsbilder innerhalb eines Jahres ausgearbeitet werden können”.

Diese letzte Begründung ist besonders lustig, weil sie den Begriff “technische Gründe”, der klarerweise auf eine einzigartige Fertigungsweise zurückgeführt werden muß, auf die Methode von L.S.B. umzuinterpretieren versucht und deshalb die Technik in einen schüchternen Klammerausdruck verpackt.

Das BMAGS vergaß in seiner lobhudelnden Darstellung darauf hinzuweisen, daß die von L.S.B. entwickelten Berufsbilder (wie auch im Endbericht von L.S.B. angeführt) teilweise bereits in Österreich diskutiert, teilweise bereits in Deutschland eingeführt worden sind (was ganz offensichtlich für L.S.B. die Vorlage bildete) und außerdem dem BMAGS die Kompetenz zur Einführung neuer Lehrberufe fehlt (da sie beim Wirtschaftsministerium liegt). Die versprochene rasche Einführung der neuen Lehrberufe durch L.S.B. scheiterte deshalb teilweise an den fehlenden Kompetenzen. Dem Unterausschuß konnte außerdem nicht klargemacht werden, welche neuen Lehrberufe auf die Vorarbeit von L.S.B. zurückgeführt werden konnten.

Auch bei diesem und dem Folgeauftrag an L.S.B., der gemeinsam mit dem BM für wirtschaftliche Angelegenheiten finanziert wurde, fehlt eine Abgrenzung zum Projekt “Professionet” bzw. zum Projekt “Unternehmensberatung” des AMS. Der Auftrag beinhaltet außerdem Elemente, die eindeutig dem Bereich “Projektkoordination” des BKA zuzuordnen gewesen wären ( Mailing, Callcenter).

Die Grünen halten fest:

–   Der Auftrag “Der Jugend eine Chance” wurde offensichtlich gegen besseres Wissen freihändig an L.S.B. vergeben: die Gründe für die Ausnahme sind fadenscheinig und wurden durch die Befragung von Auskunftspersonen im U-Ausschuß widerlegt.

–   Die Entwicklung neuer Lehrberufe durch L.S.B., eigentlicher Auftragsgegenstand, konnte nicht ausgewiesen werden bzw. fehlen dem BMAGS die Kompetenzen dafür.

–   Die Abgrenzung zu anderen Projekten (“Unternehmensberatung”, “professionet” bzw. dem Auftrag des BKA – Projektkoordination) ist nicht gegeben.

VI. SPÖ – Euroteam

Die Beziehungen zwischen SPÖ und Euroteam laufen auf der einen Seite über Personen, die im Verein “Euroteam” tätig sind und andererseits über die Projekte selbst.

–   Personen:

Zumindest 7 Personen aus dem nahen Umfeld von Bundeskanzler Klima, Sozialministerin Hostasch und der SPÖ haben bzw. hatten Funktionen innerhalb des Euroteam-Imperiums.

1. Lukas Stuhlpfarrer, Gründer und Obmann des Vereins “Euroteam Vienna”, Obmann Verein “Euroteam Burgenland”, Vorstand “Euroteam Beteiligungsverwaltung AG”, Geschäftsführer “Euroteam Beratungsgesellschaft für europäische Integrationsfragen Ges.m.b.H.”, Geschäftsführer “Euroteam B gemeinnützige Forschungsprojekte Ges.m.b.H.”, Geschäftsführer der VIE Immobilienverwertungs Ges.m.b.H. Laut Franz Bernthaler ist Stuhlpfarrer darüber hinaus Aufsichtsrat der “bfi-Wien Euroteam Fachhochschulstudiengangsbetriebs GmbH”.

Stuhlpfarrer war Vorsitzender der SP-nahen Aktion kritischer Schüler (AKS), Präsidiumsmitglied der Sozialistischen Jugend (SJ), parlamentarischer Mitarbeiter der ehemaligen SP-Unterrichtsministerin Hawlicek. Heute berät Stuhlpfarrer nach eigenen Angaben (siehe News 20/99) EU-Abgeordnete und österreichische Parlamentarier.

2. Franz Bernthaler, Obmann-Stv. Verein “Euroteam Vienna”, Obmann-Stv. Verein “Euroteam Burgenland”, Vorstand “Euroteam Beteiligungsverwaltung AG”, Geschäftsführer “Euroteam B gemeinnützige Forschungsprojekte Ges.m.b.H.” , Geschäftsführer “Euroteam Beratungsgesellschaft für europäische Integrationsfragen Ges.m.b.H.”, Stv. Aufsichtsratsvorsitzender “TBK-Euroteam Callcenter GmbH”, Geschäftsführer “VIE Immobilienverwertungs Ges.m.b.H.”.

Bernthaler ist ehemaliger GPA-Abteilungsleiter und aktiver SPÖ-Arbeiterkammerrat.

3. Jan Klima war bis Anfang Juni 1999 Rechnungsprüfer bei den Vereinen “Euroteam Vienna” und “Euroteam Burgenland”. Von ersterer Aktivität habe er gewußt, aber nie “eine Aktivität entfaltet”. In seiner schriftlichen Stellungnahme gegenüber dem Unterausschuß des Rechnungshofes gibt Klima an, er sei von Lukas Stuhlpfarrer gefragt worden, ob er sich vorstellen könne, Rechnungsprüfer bei Euroteam zu sein und habe dies bejaht. Daß er auch Rechnungsprüfer beim “Verein Euroteam Burgenland” gewesen sei, hätte er nicht gewußt. In einer Mitteilung über den neugewählten Vorstand vom November 1995 wird Klima der Vereinsbehörde genannt. Unterzeichnet ist diese Mitteilung von Lukas Stuhlpfarrer und Franz Bernthaler.

Gegenüber den Medien gab Stuhlpfarrer an, er habe “extra nachgeschaut”, Seit unserer letzten Generalversammlung ist Jan Klima nicht im Vereinsvorstand. Auch vorher dürfte er meines Wissens keine Funktion bei Euroteam ausgeübt haben.” Zu fragen wäre hier, wo Stuhlpfarrer “extra nachgeschaut” hat, denn in der von Stuhlpfarrer unterschriebenen Mitteilung an die Vereinsbehörde vom 14.11.1995 scheint Klima als Mitglied des “neugewählten Vorstands” auf.

4. David Mock: Auf der genannten Mitteilung an die Vereinsbehörde scheint ebenso David Mock, seit 1996 Sprecher des vormaligen Finanzministers und derzeitigen Bundeskanzlers Viktor Klima als Vorstandsmitglied von “Euroteam Burgenland” auf. Darüber hinaus wird Mock in einer Euroteam-Projektbeschreibung als zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit von “Euroteam-Aktionen” genannt.

Sowohl Klima als auch Mock haben ihre Austritte aus dem Verein “Euroteam Vienna” laut Eigenaussage am 3. Juni 1999 bzw. 31. Mai 1999 bekanntgegeben. Laut Euroteam-Statuten ist ein Austritt aus dem Verein nur mit Jahresende möglich. Klima und Mock sind somit weiterhin Euroteam-Funktionäre.

5. Gerald Gerstbauer, gemeinsam mit Lukas Stuhlpfarrer und Franz Bernthaler Euroteam-Gründer und von 1993 bis 1995 Obmann-Stv. beim Verein “Euroteam Vienna”. Nach Eigenaussage war Gerstbauer von Oktober 1994 bis August 1997 Vorstandsmitglied und von Oktober 1996 bis Jänner 1997 Mitglied des Aufsichtsrates der “bfi-Wien Euroteam Fachhochschulstudiengangsbetriebs GmbH”. Bereits seit der Amtszeit von SP-Sozialminister Hums ist Gerstbauer Ministersekretär im Sozialministeriums. Im Büro von Sozialministerin Hostasch ist Gerstbauer unter anderem für Jugendbeschäftigung, Berufsausbildung und Arbeitsmarktservice (AMS) zuständig.

6. Reinhold Eckhardt: Der Angestellte der SPÖ ist Obmann des mit 20,3 Prozent an der “Euroteam Beteiligungsverwaltung AG” beteiligten “Vereins zur Förderung von Sozialprojekten und der offenen Kinder- und Jugendarbeit-Projektzentrum 15”, Rechnungsprüfer beim Verein “Euroteam Vienna”, Beisitzer beim Verein “Euroteam Burgenland und Aufsichtsrat der “TBK-Euroteam Call Center GmbH”. Von einer Zurücklegung der Funktionen Eckhardts in der Euroteam-Gruppe ist nichts bekannt.

7. Thomas Drozda, kaufmännischer Direktor des Burgtheaters und ehemaliger Vranitzky- und Klima-Sekretär, war bis Mai 1999 Aufsichtsrat der “Euroteam Beteiligungsverwaltung AG”. Auf einem Auszug des Kreditschutzverbandes von 1870, datiert mit 25.5.1999, scheint Drozda nicht mehr als Aufsichtsratsmitglied auf, er hat Euroteam nach Bekanntwerden der Affäre offenbar verlassen. Laut Lukas Stuhlpfarrer (News 20/99) war es Drozda, der ihn 1997 gefragt habe, ob er die Lehrlingsoffensive der Bundesregierung abwickeln wolle.

–   Projekte:

So sind die Beziehungen bzw. Abgrenzungen zwischen der Hotline der Bundesregierung und der Hotline der SPÖ nach wie vor nicht geklärt, ja konnte vom U-Ausschuß nicht einmal festgestellt werden, wann und ob die ”Hotline” der Bundesregierung in den Räumen der SPÖ untergebracht war.

So wurden über die Inseratenschaltungen zur “Lehrlingsoffensive” auch Parteizeitungen und zwar ausschließlich solche der SPÖ, mit Aufträgen bedacht. So wurden im Projekt “Professionet” verschiedene Betriebe im Bereich der SPÖ beraten, darunter die

–   SPÖ Wien mit 243 Beratungsstunden

–   Österreichische Kinderfreunde mit 343 Beratungsstunden

–   Mietervereinigung Österreichs mit 327 Beratungsstunden

Von den angeführten Organisationen hat zwar die Mietervereinigung einen Lehrling eingestellt, es konnte aber nicht ausgewiesen werden, welchen praktischen Nutzen die Organisationen bzw. “Euroteam” aus der Beratung erhalten haben, vor allem wenn man in Rechnung stellt, daß eigentlich die SPÖ Wien selbst in der Lage sein sollte, einigermaßen kompetent über Fragen der Lehrlingsausbildung zu beraten.

Offen bleibt auch, in welchen der “verschiedenen Bereiche”, die von Euroteam genannt wurden, diese Organisationen beraten wurden.

VII. Projekte Professionet/Telearbeitsmarkt/Anticipated

Nur kursorisch werden hier die Probleme mit den angeführten Projekten angeführt. Zum Projekt “Professionet” der GI Youth Employment liegt ein umfassender und sehr detaillierter Prüfbericht des AMS Wien vor, in dem eine derartig hohe und schwere Anzahl von Mängeln angeführt, die sich auf die inhaltliche und die finanzielle Seite des Projekts beziehen, daß nicht mehr von einer ordnungsgemäßen Abwicklung des Projekts gesprochen werden kann.

Das Projekt “Professionet”, das formell im März 1998 hätte abgeschlossen werden sollen, aber durch den Beginn der Lehrlingsoffensive I, in die Teile des Projekts übergegangen sind, schon vorher obsolet war, ist trotz dringlicher Urgenz des AMS im November 1998 bis zum Juli 1999 nicht endabgerechnet.

Die Kritik im U-Ausschuß bezog sich in erster Linie auf die im Endbericht vorgelegten Beratungsstunden, auf die Zahl der Reisen und auf den Vorwurf der Doppelverrechnung, der nicht nur die ”benachbarten” Projekte Telearbeitsmarkt und Anticipated betreffen dürfte, sondern auch Projekte, die Euroteam mit anderen Projektträgern wie LEONARDO und dem JUBILÄUMSFONDS der OeNB abgewickelt hat.

Verletzung des Urheberschutzes durch “Euroteam”: Projekt “Employment Anticipated”

Im Rahmen des vom Stuhlpfarrer-Unternehmen “Euroteam Vienna gemeinnützige Forschungsprojekte Ges.m.b.H.” durchgeführten und von Arbeitsmarktservice Wien (AMS) und Europäischen Sozialfonds geförderten Projektes “Employment Anticipated” (Projekt Nr. 39114), das arbeitslose Frauen auf die Selbständigkeit vorbereiten soll, wurde von “Euroteam” auch eine Lern-CD-ROM zum Einsatz gebracht und an die 25 Teilnehmerinnen dieses Schulungsprojektes verteilt. Diese CD-ROM war während des ersten Durchgangs des Projekts “Employment Anticipated” (2. November 1998 bis 30. April 1999) im Einsatz, was Teilnehmerinnen dieses Projektes bestätigt haben.

Inhalt dieser CD-ROM, die mit dem Vermerk “Copyright Euroteam Vienna” versehen ist, sind wörtliche Abschriften und Faksimiles der Bücher “Miteinander Lernen” (Autor Friedemann Schulz von Thun, Rowohlt Taschenbuch Verlag, Reinbek bei Hamburg, 3 Bde., 341 S) und “Einführung in die Buchhaltung zum Selbststudium” (Autor: Mag. Dr. Christine Grohmann Steiger, Univ. Prof. Dr. Wilfried Schneider, Service Fachverlag, Wien). Beide Werke tragen die Vermerke “Copyright by Rowohlt Taschenbuch Verlag GmbH” bzw. “Copyright Service Fachverlag”. Damit hat “Euroteam” wissentlich gegen den Urheberschutz verstoßen. (Siehe Beilage)

Für das Projekt “Employment Anticipated” wurden “Euroteam” laut Aufstellung des Büros für Gemeinschaftsinitiativen und Programme der EU (GIP) öS 5,605.796,00 bewilligt. Als Inhalt des Projekts wird unter der Aufbau eines Distance Learning Centers unter Einsatz der oben genannten CD-ROM angegeben. In der Kostenaufstellung des Projekts “Employment Anticipated” im Zwischenbericht werden gegenüber dem GIP unter der Rubrik “Lehr- und Lernmittel” öS 590.617,70 angeführt.

Da diese CD-ROM somit nicht von Euroteam entwickelt wurde, sondern ein unter Umgehung des Urheberschutzes kopiertes, fremdes Werk darstellt, besteht der Verdacht, daß Verantwortliche der Fa. “Euroteam” der Förderstelle gegenüber die Erbringung einer eigenen Leistung vortäuschen wollten, um diese zur Auszahlung der Fördermittel zu veranlassen.

Die Grünen halten fest:

–   Die Schwere der Vorwürfe rechtfertigt vor allem im Zusammenhang mit den internen Aufzeichnungen von Euroteam, daß der Verdacht des Betrugs bei der Staatsanwaltschaft angezeigt werden muß.

–   Die Vorwürfe betreffen nicht nur das Projekt “Professionet”, sondern auch andere über Gemeinschaftsinitiativen abgewickelte Projekte.

–   Die vom AMS Wien angeforderten und gelieferten Aufzeichnungen über die Beratungen von Unternehmen im Rahmen des Projekts “Professionet” enthalten keine detaillierten Beratungszeiten, sondern nur Beratungszeiträume, sodaß davon ausgegangen werden muß, daß es überhaupt keine derartigen Aufzeichnungen gibt.

–   Der Bericht der Internen Revision des BMAGS vom Dezember 1998 wurde bedauerlicherweise nicht dem U- Ausschuß vorgelegt.

–   Bei der Erstellung der Lehrmittel des Projektes “Employment Anticipated” wurde ua. gegen das UrhG verstoßen. Eine rechtliche Aufklärung dieses Sacherverhaltes durch die Gerichte ist erforderlich.

VIII. Beratungsstunden fingiert!

“Prima Zahlen mit Primzahlen” (Der Standard)

Im Prüfbericht des AMS zu ”Professionet” wird zunächst festgestellt, daß “die geplante Zahl an Betriebskontakten (120 mit je 50 Beratungsstunden) ...nicht erreicht (wurde). … In Summe konnte die geforderte Anzahl der Beratungsstunden (6 000) zwar erreicht werden, jedoch steht der Personaleinsatz in keiner Relation mit dem ausgewiesenen Erfolg, auch nicht, wenn der Träger als “Nebeneffekt die Schaffung von neuen Lehrplätzen” angibt.”

In der Euroteam-Stellungnahme zum Prüfbericht des AMS wird auf diese Vorwürfe nicht eingegangen, sondern nur lapidar festgestellt:

“Im Fördervertrag ist eine Gesamtstundenanzahl von 6.000 Stunden vorgesehen. In unserem Antrag haben wir 24 Betriebe für die betriebliche Beratung eingeplant, dh. pro Betrieb ca. 5 Teilnehmer a jeweils 50 Stunden.”

Auch dieser Rechtfertigungsversuch geht an den Realitäten einerseits des Fördervertrages (der Inhalt und Art der Beratung folgendermaßen definiert: “Beratung hinsichtlich der Erstellung betrieblicher Ausbildungspläne: Anzahl der Beratungen 120; Dauer der Beratungseinheiten (Stunden) 50: Zahl der TeilnehmerInnen je Einheit 1”) als auch der tatsächlichen Beratungsstunden vorbei.

Als eine der angesprochenen Organisationen antwortete die SPÖ Wien in einer APA – Aussendung (426/1.7.99) nämlich, daß von ”Euroteam” bei ihr eine Lehrlingsberatung im Ausmaß von ”13 Mann-Stunden” erfolgt sei.

Die kolportierte Anzahl von 243 Beratungsstunden ”stamme offenbar aus einer internen Aufstellung von ”Euroteam Vienna” und ist laut Auskunft der Firma eine statistische Aufstellung, die keine der SPÖ Wien zuzuordnende Verrechnungsgröße darstellt”, heißt es im Pressedienst der SPÖ weiter.

In einer Aussendung von Euroteam (APA 482/29. Juni 1999) heißt es dazu andererseits:

“Einerseits seien im Rahmen des Projektes nicht Beraterstunden, sondern nur die Gehälter der Berater in der Höhe von 18 000 S netto zur Abrechnung gebracht worden. Andererseits handle es sich bei den Stundenaufzeichnungen über eine interne Leistungsdokumentation von Beraterstunden pro Teilnehmer, die sowohl fachliche Beratung, Ausbildungsplanerstellung, Auswahl von Lehrlingen als auch internationalen Ausbilderaustausch mit drei Mitgliedsstaaten sowie entsprechende Entwicklungsvor­bereitungs- und -nachbereitungsarbeiten umfasse.”

Das AMS stellt in einer Mitteilung für den Unterausschuß fest, “daß in der Tabelle die Anzahl der beratenen Personen mal Beratungsstunden (und nicht die vom Projektträger erbrachten Beratungsstunden) ausgewiesen werden”.

Keiner der dargelegten Erklärungsversuche kann überzeugen. Es ist offensichtlich eine völlig willkürliche Zahl von Beratungsstunden genannt worden, die weder mit der Variante der statistischen Zuordnungen (Zahl der Beratenen × Zahl der Stunden) in Übereinstimmung gebracht werden kann (vgl. SPÖ Wien!) noch mit der Erklärungsvariante, daß zur tatsächlichen Beratungsstundenanzahl auch die Vorbereitung und Nachbereitung zu rechnen sei.

Als besonders drastisches Beispiel für die eigenartigen Berechnungsmethoden von ”Euroteam” darf hier die Beratung der Anwaltskanzlei ”Kraft & Winternitz” angeführt werden (349 Beratungsstunden). Selbst wenn man annehmen würde, daß sich hier zB zwei Anwälte und eine weitere Person beraten ließen, ist die Summe von 349 nicht erklärbar. Die Zahl 349 ist nämlich eine Primzahl, sodaß sowohl bei ”statistischer Betrachtung” als auch bei Zurechnung anderer Kosten zur Anzahl von Beratungsstunden kein proportionaler Schlüssel gefunden werden kann.

Die Zahl 349 ist offensichtlich ebenso fingiert wie die Zahlen 179 (SMZ-Ost), 137 (Fa. Rumplmayr), 163 (Fa. Bruckner), 311 (Info-Service), 281 (GrECo International AG Wien), 223 (Solvay Pharma), 269 (Silo Riedl), 229 (tfactory), die allesamt Primzahlen sind.

Auch die Zahlen 247 (Open Software Enterprise) und 221 (Boltzmann Institut f. Frauengesundheits­forschung) sind nur schwer erklärbar, da sie im ersteren Fall nur durch die Primzahlen 19 und 13, im zweiten Fall durch 13 und 17 zerlegbar sind. Ähnliches gilt für die bei der SPÖ Wien genannte Zahl 243, die zwar durch 3 und 9 teilbar ist, nicht aber durch die von der SPÖ genannten 13 Mann-Stunden.

Fazit: bei der Hälfte der angeblich beratenen Firmen gibt es überhaupt keine Möglichkeit der Erklärung bzw. der Zurechnung von Beratungsstunden. Die Aufstellung ist ganz offensichtlich fingiert!

Der Ausschuß hat in diesem Zusammenhang eine Aufstellung der den ”statistischen” Beratungsstunden entsprechenden tatsächlichen Beratungszeiten in den Betrieben verlangt, aber keine diesbezüglichen Auskünfte erhalten.

IX. Die Vergleichsstudie: Kopierter Schrott aus Amtsblättern

Im Jahr 1994 schlug die Geburtsstunde für den Ruf von Stuhlpfarrer und “Euroteam” als europaweit einzigartige und anerkannte Forschungs- und Studieneinrichtung auf dem Gebiet der Berufs- und Lehrlingsausbildung.

Im Jänner 1994 erhielt die Arbeitsgemeinschaft Stuhlpfarrer/Rieder vom BM für Arbeit und Soziales den Forschungsauftrag, eine Vergleichsstudie von EU- Berufsprofilen mit den entsprechenden österreichischen Profilen anzufertigen. 209 Berufe auf der Facharbeiter und -angestelltenebene sollten miteinander verglichen werden.

Fast 2 000 Seiten umfaßte die fertiggestellte Studie, die schon im August 1994 dem Auftraggeber BMAGS abgeliefert werden konnte: für eine Arbeitsgemeinschaft von 2 Personen eine Rekordleistung. Noch fünf Jahre später jubelte das Bundesministerium anläßlich der Rechtfertigung für die freihändige Vergabe des Auftrags “Der Jugend eine Chance!” von den “weitreichenden Vorerfahrungen” und drückte seine “vollste Zufriedenheit” dadurch aus: “EU-weit gab es damit keine vergleichbaren, potentiellen Auftragnehmer mit annähernd vergleichsweisen qualifiziertem Personal”.

Allerdings bestehen mehr als 1900 Seiten der “Studie” aus Kopien der Amtsblätter der Europäischen Gemeinschaft, in denen die vergleichbaren Berufsbilder in den jeweiligen Amtssprachen verlautbart wurden.

Der “Vergleich” mit den korrespondierenden österreichischen Berufen findet sich am Ende der Studie durch eine knappe Bewertung, ob es sich bei den angeführten österreichischen Berufsbildern um solche mit ähnlichem oder sehr ähnlichem Tätigkeitsprofil bzw. um Lehrberufe oder Anlernberufe handelt.

Die Eigenleistung der Studie ist denkbar knapp: weniger als 5 Prozent der Studie (inkl. Register, Vorwort, Gebrauchsanleitung und Danksagung) sind auf die Arbeit der Autoren zurückzuführen. Wahrscheinlich wirklich eine europaweit unvergleichbare Leistung!

X. Finanzieren die Projekte Euroteam?

Entgegen den Erläuterungen von Lukas Stuhlpfarrer im U-Ausschuß konnte nicht glaubhaft gemacht werden, daß das Firmenkonglomerat von ”Euroteam”, das aus Vereinen, einer Aktiengesellschaft und mehreren gemeinnützigen bzw. gewinnorientierten Gesellschaften besteht, von der lauteren Absicht getragen ist, aus den Gewinnen der Wirtschaftsunternehmen die gemeinnützigen Gesellschaften bzw. Projekte zu finanzieren.

Die Beratungen im Unterausschuß und einige andere, den Unterzeichnern vorliegende Dokumente bestätigen vielmehr die Annahme, daß mit Hilfe der Projekte das Wirtschaftsunternehmen ”Euroteam Beteiligungs AG” finanziert werden soll. So heißt es in einem Budgetentwurf von Euroteam für das Jahr 1997 unter

Punkt 3) Einnahmen

3a) Eintragungsgebühr für EUROTEAM Partner

Die Einnahmen in der Höhe von 900 000 S basieren auf der Annahme, daß wir im Jahr 1997 30 Euroteam-Partner gewinnen. Die Eintragungsgebühr hat für uns den Vorteil, daß wir sofort nach Akquirierung eines Partners eine höhere Einnahme haben …

3b) Monatsgebühr für EUROTEAM-Partner

Die Einnahme in Höhe von 450 000 S basieren auf der Annahme, daß die projektierten 30 Partner im Durchschnitt fünf Monatsgebühren à 3 000 S bezahlen.

3c) Verkauf Publikationen

Für alle Publikationen ist ein Selbstkostenpreis zu kalkulieren. Die Einnahmen in Höhe von 250 000 S basieren auf der Annahme, daß wir 2 200 Publikationen (à 50 S) und 350 EU-Mail Abos (à 400 S Jahresabo) verkaufen … Ergänzend zu diesen Ausgaben erscheinen noch Ausgaben für die Projekte. Die Trennung ist deswegen notwendig, da wir keine Einnahmen im Rahmen der Projekte ausweisen sollten.”

Die Akquisition von 80 geplanten Euroteam-Partnern soll nach diesem Dokument mit einer Provision von 5 000 S pro Partner versüßt werden. Allerdings: ” Sach- und Verwaltungsausgaben für die Akquirierung von Euroteam-Partnern wurden ebenfalls nicht extra budgetiert, da diese im Rahmen der Projekte erfolgen sollten”.

Damit ist über ein internes Euroteam-Dokument zum ersten Mal klar ausgewiesen, daß sich Euroteam über die öffentlich finanzierten Projekte und Aufträge nicht nur seine Gemeinkosten, sondern auch seine Gewinne finanzieren will. Denn die Akquisition von ”Partnern” soll folgendermaßen funktionieren:

2k) Reisekosten Ausland

… Für die Buchung der diversen Reisen sollte die Konzentration auf ein Reisebüro erfolgen, um dieses als Euroteam-Partner zu gewinnen”

2o) Merkurtreuhand

Bezüglich der Honorare sollte mit Merkurtreuhand ein Gespräch stattfinden, um zu einer Senkung zu gelangen. Sollte dies nicht möglich sein, könnte ein Wechsel des Steuerberaters sinnvoll sein. Für diesen Fall sollten wir uns um einen strategischen Partner bemühen.”

2t) Homepage und Internet

Nach Aufschlüsselung dieser Kosten sollte überprüft werden, wo potentielle Euroteam-Partner gewonnen werden können.

2×) CD-Rom

Die Ausschreibung über die Produktion der CD-Rom sollte nur an Firmen erfolgen, die bereit sind, Euroteam-Partner zu werden.

Und schließlich heißt es in

4e) Einnahmen

Nicht berücksichtigt wurden Zinseinnahmen auf den einzelnen Konten, da diese an die Fördergeber rückerstattet werden müssen. Daher ist mit der CA. eine Lösung für die Kompensierung der Negativzinsen zu erarbeiten. Folgende Lösungsmöglichkeiten sind vorstellbar.

1.  Die CA wird Euroteam Partner.

2.  Die CA schaltet in Euroteam-Publikationen Inserate im Wert von 60 000 S.

3.  Wir erhalten für unsere Konten eine inoffizielle Zinsgutschrift in Höhe von 60 000 S.

Dafür begnügen wir uns auf unseren Konten mit einem geringen Zinssatz.”

Wenn diese Unterlagen mit dem Prüfbericht des AMS zu “Professionet” verglichen werden, dann fällt auf, daß etliche der im Budgetplan angeführten Vorschläge in die Tat umgesetzt wurden. So heißt es dort:

“Es wurden keine projektspezifischen Einnahmen ausgewiesen. Gemäß der Einnahmen – Ausgaben Aufstellung des Steuerberaters erhielt der Träger 1996 Mittel unter dem Titel: Inserate, Informations­seminare und Kostenbeiträge für Veranstaltungen. 1997 wurden Einnahmen des BMAGS “zur Förderung von Jugendlichen im Bereich Berufsausbildung im EWR”, von der Kommission für Leonardo sowie der Nationalbank für “Arbeitsmarkt Europa” erzielt. Entsprechend fehlen auch die oben erwähnten Einnahmen für den Newsletter eu.mail.”

Die Grünen halten fest:

–   Damit ist der Tatbestand der Betrugsabsicht gegeben.

–   Auf Grund der nicht einmal von den Regierungsparteien in ihrem Mehrheitsbericht bestrittenen Nähe von Euroteam zur SPÖ, auf Grund der Tatsache, daß der Unterausschuß nicht umfassend über die diversen Projekte bzw. Aufträge von öffentlichen und halb-öffentlichen Stellen informiert wurde, auf Grund der noch zahlreichen offenen Fragen, die weder der Rechnungshof (der keine Prüfkompetenz für die private Firma Euroteam hat) noch ein Strafgericht prüfen kann, schlagen die Grünen daher die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses und die Offenlegung aller Dokumente von Bundesstellen, Euroteam betreffend, vor.


Anhang:

Beispiele:       Verletzung des Urheberschutzes durch Euroteam

                         Projekt “Employment Anticipated” gefördert von AMS und esf

Grohmann-Steiger, Christine:

Einführung in die Buchhaltung im Selbststudium/Christine Grohmann-Steiger; Wilfried Schneider. – Wien: Service-Fachverlag.

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Vereinfachtes Beispiel:

Ein Maronibrater hatte zu Beginn des Tages:

–   Einen Maroniofen im Wert von 6 000 S;

–   einen Sack Maroni (10 kg) im Wert von 400 S;

–   Wechselgeld 500 S;

–   Von einem Freund hat er sich zum Ankauf des Maroniofens 2 000 S ausgeborgt;

–   Auf dem Weg zu seinem Standplatz kauft er drei Säcke Holzkohle um insgesamt 150 S;

–   Mittags nimmt er 100 S aus der Kasse und geht Mittagessen;

–   Dabei trifft er seinen Freund und gibt ihm 400 S zurück;

–   Abends befinden sich in seiner Kasse 1 000 S;

–   Ferner hat er noch 3 kg rohe Maroni und einen Sack Holzkohle;

–   Laut seinen Aufzeichnungen hat er Maroni um insgesamt 1 150 S verkauft.