2053 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Finanzausschusses


über die Regierungsvorlage (1855 der Beilagen): Bundesgesetz betreffend die Übertragung des Bundesanteils an der Olympia-Eissportzentrum Innsbruck Ges. m. b. H. sowie die Übertragung von unbeweglichem Bundesvermögen


Anläßlich der Olympischen Winterspiele 1964 wurden durch gemeinsame Anstrengungen des Bundes, des Landes Tirol und der Stadt Innsbruck ua. die Olympia-Eishalle Innsbruck sowie der angeschlossene 400-m-Eisring und die Bob- und Rodelbahn Innsbruck/Igls geschaffen. Für den Betrieb der Olympia-Eis­halle Innsbruck sowie des 400-m-Eisringes wurde die Olympia-Eissportzentrum Innsbruck Ges. m. b. H. gegründet, an der der Bund und die Stadt Innsbruck mit je 40% sowie das Land Tirol mit 20% beteiligt sind. Das dafür erforderliche Grundstück wurde dem Bund von der Stadt Innsbruck in Form einer Schenkung übereignet. Dieser Gesellschaft wurde weiters die Betriebsführung der der Stadt Innsbruck gehörenden Bob- und Rodelbahn Innsbruck/Igls übertragen.

Auf Grund der seither eingetretenen Entwicklungen im Bereich der Technik und im Bereich des Sports ist es erforderlich, die genannten Sportanlagen diesen Entwicklungen anzupassen sowie das Fußballstadion neu zu errichten, um die gesamtösterreichische und internationale Bedeutung dieser Anlagen zu bewahren und für die Zukunft sicherzustellen.

Der Bund, das Land Tirol und die Stadt Innsbruck haben sich zur Umsetzung eines entsprechenden Gesamtkonzeptes und zur Sanierung der obigen Sporteinrichtungen im Rahmen einer Generalver­einbarung entschlossen. Im Sinne dieses Gesamtkonzeptes sollen in Hinkunft die Stadt Innsbruck und das Land Tirol für den Betrieb und die Erhaltung der betreffenden Sportanlagen verantwortlich sein. Aus diesem Grund soll der Bund das Eigentum an der Liegenschaft Nr. 1788/1, vorgetragen in EZ 352 Grundbuch 81125 Pradl, einschließlich der darauf befindlichen Olympia-Eishalle Innsbruck samt 400-m-Eisring und sonstigen Objekten der Stadt Innsbruck und seine Anteile an der Olympia-Eissportzentrum Innsbruck Ges. m. b. H. dem Land Tirol und der Stadt Innsbruck unentgeltlich übertragen. Bedingung hiefür ist, daß die Stadt Innsbruck die derzeit bestehende Widmung für die Liegenschaft EZ 352 Grundbuch 81125 Pradl für die Dauer von 30 Jahren (15 Jahre für den 400-m-Eisring) ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Bundes nicht verändert. Überdies soll eine entsprechende Betriebspflicht hinsichtlich der Anlagen für diesen Zeitraum sichergestellt werden. Diese Verpflichtung soll als Reallast verbüchert werden. Die geplante Transaktion entbindet den Bund als derzeitigen Eigentümer von der Verpflichtung, die Kosten der Renovierung der Olympia-Eishalle zur Gänze zu tragen.

Der Bundesminister für Finanzen soll gemäß Bundeshaushaltsgesetz zu den notwendigen Verfügungen ermächtigt werden.

Die Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmecha­nismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999, ist gemäß Art. 6 Abs. 1 Z 2 im konkreten Fall nicht anwendbar, da diese Verfügungen den Bund als Träger von Privatrechten treffen.

Hinsichtlich der gemäß §§ 1 und 2 zu treffenden Verfügungen über Bundesvermögen steht dem Bundesrat gemäß Art. 42 Abs. 5 B-VG kein Mitwirkungsrecht zu.

Der Finanzausschuß hat die Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 6. Juli 1999 in Verhandlung genom­men.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Helmut Peter, Dr. Gabriela Moser, Mag. Gilbert Trattner sowie der Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig ange­nommen.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1855 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustim­mung erteilen.

Wien, 1999 07 06

                            Mag. Dr. Josef Höchtl                                                          Dr. Ewald Nowotny

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann