2057 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Bautenausschusses


über den Antrag 1061/A(E) der Abgeordneten Mag. Reinhard Firlinger und Genossen betreffend die Dringlichkeit von Maßnahmen zur Beseitigung von Einkommenskürzungen der Mieter gemeinnütziger Wohnungen durch ungerechtfertigte, überhöhte Mieten infolge der Verquickung von Politik-, Banken- und Versicherungsinteressen im gemeinnützigen Wohnbau


Mit dem am 21. April 1999 im Nationalrat eingebrachten Antrag soll die Bundesregierung aufgefordert werden, dem Nationalrat Gesetzentwürfe vorzulegen, die die Umsetzung nachstehender Forderungen ge­währleisten:

1.  Der § 9 des WGG ist in der Hinsicht zu novellieren, daß Beteiligungen der Geld-, Versicherungs­wirtschaft, Interessensvertretungen und politischen Parteien an GBV ausgeschlossen sind.

2.  Führungsfunktionäre von den unter Z 1 angeführten Institutionen sind von der Mitgliedschaft in Organen der GBV, zB Geschäftsführung und Aufsichtsrat, ausgeschlossen.

3.  Die GBV sind anzuhalten, unverzüglich Initiativen zu setzen, um die derzeit weit überhöhten und nahezu sittenwidrigen Darlehenskonditionen auf ein marktkonformes Niveau (derzeit 4,3 bis 4,5% für Hypothekarkredite bzw. 3,5 bis 3,75% für Kredite) zu bringen.

4.  Der mit dem 3. WÄG festgelegte wertgesicherte Erhaltungsbeitrag in der Höhe von derzeit maximal 17,20 S/m2 ist auf 11,20 S/m2 abzusenken.

5.  Nach erfolgter vollständiger Tilgung aller entsprechenden Kredite und Darlehen ist eine Absenkung der Mieten auf den bloßen Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag (EVB; Erhaltungsmiete in Höhe der Kategorie A) für geförderte Wohnhäuser sicherzustellen.

6.  Die derzeitige Doppelfunktion des Revisionsverbandes als Interessensvertretung und Kontrollinstanz ist zu entflechten, um eine unabhängige Prüfung der GBV sicherzustellen. Die Kontrolle der GBV ist unabhängig von den Beteiligungsverhältnissen dem Rechnungshof zu übertragen, zumal von den GBVs jährlich ein Förderungsvolumen in der Höhe von 34 Milliarden Schilling bewegt wird. Die Prüfberichte sind dem jeweiligen Landtag vorzulegen und zu veröffentlichen.

7.  Eine Änderung des § 15 WGG ist in der Hinsicht durchzuführen, daß Mieter oder sonstige Nutzungs­berechtigte die Möglichkeit haben, Eigentum an den aus öffentlichen Mitteln geförderten Wohnungen unabhängig vom Errichtungszeitpunkt erwerben zu können.

Der Bautenausschuß hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung am 6. Juli 1999 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Walter Schwimmer, Mag. Reinhard Firlinger, Karl Smolle, MMag. Dr. Madeleine Petrovic, Kurt Eder, Franz Riepl, Doris Bures sowie der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Hannes Farnleitner.

Bei der Abstimmung fanden der Antrag 1061/A(E) sowie ein Abänderungsantrag des Abgeordneten Mag. Reinhard Firlinger keine Mehrheit.

Mit Stimmenmehrheit traf der Bautenausschuß nachstehende Ausschußfeststellung:

“Von den Abgeordneten Dr. Walter Schwimmer und Kurt Eder wurde in der gleichen Sitzung des Bautenausschusses ein Antrag gemäß § 27 GOG eingebracht, der die Beschlußfassung einer Wohnrechts­novelle 1999 – WRN 1999 zum Ziele hatte. Der Bautenausschuß hat mehrheitlich diesem Antrag zugestimmt, wodurch es neben anderen Verbesserungen auch zu wesentlichen Verbilligungen der Mieten im Bereich des WGG kommt.”


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Bautenausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.


Wien, 1999 07 06

                                      Kurt Eder                                                                Dr. Walter Schwimmer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann