222 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft


über die Regierungsvorlage (199 der Beilagen): Bundesgesetz über den Verkehr mit Reben (Rebenverkehrsgesetz 1996)

Das derzeit geltende Rebenverkehrsgesetz stammt aus dem Jahr 1948 (BGBl. Nr. 108) und entspricht in weiten Bereichen nicht den Anforderungen der Europäischen Gemeinschaft.

Mit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union ist es erforderlich, die derzeit in der Gemeinschaft geltenden Rechtsvorschriften über Vermehrungsgut von Reben im Detail zu übernehmen.

Im übrigen ist das derzeitige Rebenverkehrsgesetz bereits seit beinahe 50 Jahren (unverändert) in Geltung, sodaß auch aus diesem Grund eine Überarbeitung dringend erforderlich wäre.

Die Richtlinie 68/193/EWG des Rates über den Verkehr mit vegetativem Vermehrungsgut von Reben enthält eine klare Trennung zwischen der Zulassung von Ausgangsmaterial für Vermehrungsgut und der Anerkennung von Vermehrungsgut.

Soweit Rebsorten nicht bereits durch entsprechende Klassifizierung in der Verordnung (EWG) Nr. 3800/81 der Kommission zur Aufstellung der Klassifizierung der Rebsorten als zugelassen gelten, ist die Durchführung eines eigenen Zulassungsverfahrens vorgesehen, welches mit der Aufnahme der Rebsorte im Rebsortenverzeichnis endet.

Bei der Verkehrsfähigkeit von Vermehrungsgut wird unterschieden zwischen der Anerkennung von Vorstufen-, Basis- und Zertifiziertem Vermehrungsgut, das phytopathologisch geprüft und einem Anerkennungsverfahren unterzogen wird, und Standardvermehrungsgut, das einem Kontrollverfahren unterliegt.

Die gegenständliche Regierungsvorlage wurde vom Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft in seiner Sitzung am 2. Juli 1996 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Andreas Wabl, Ing. Mathias Reichhold, Rudolf Schwarzböck, Robert Wenitsch, Dr. Stefan Salzl, Mag. Reinhard Firlinger, Jakob Auer, Heinz Gradwohl sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer.

Bei der Abstimmung wurde die gegenständliche Regierungsvorlage mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (199 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 1996 07 02

                               Franz Kampichler                                                       Georg Schwarzenberger

                                   Berichterstatter                                                                          Obmann