231 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Außenpolitischen Ausschusses


über die Regierungsvorlage (153 der Beilagen): Bundesverfassungsgesetz, über den Verlauf der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien in den Grenzabschnitten II, IV bis VII und in Teilen der Grenzabschnitte IX und X (regulierter Glanzbach) sowie XIX (regulierter Rischbergbach)

Am 24. Oktober 1995 wurde in Ljubljana ein Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über den Verlauf der Staatsgrenze in den Grenzabschnitten II, IV bis VII und in Teilen der Grenzabschnitte IX und X (regulierter Glanzbach) sowie XIX (regulierter Rischbergbach) unterzeichnet. Durch diesen Vertrag wird die verfassungsrechtlich festgelegte Grenze zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien in einzelnen Grenzabschnitten geändert.

Gemäß Artikel 3 Abs. 2 B-VG sind für die vereinbarten Gebietsänderungen übereinstimmende Verfassungsgesetze des Bundes und der jeweils betroffenen Länder Kärnten und Steiermark erforderlich.

Durch die Vollziehung dieses Bundesverfassungsgesetzes erwachsen dem Bund hinkünftig keine Mehrkosten, da die notwendigen Vermessungs- und Vermarkungsarbeiten schon in den letzten Jahren durchgeführt worden sind.

Auch für die durch die vereinbarten Gebietsänderungen betroffenen Länder Kärnten und Steiermark entstehen keine Kosten.

Der Außenpolitische Ausschuß hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 2. Juli 1996 in Verhandlung genommen.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmeneinhelligkeit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Außenpolitische Ausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (153 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 1996 07 02

                        Dipl.-Ing. Richard Kaiser                                                         Peter Schieder

                                   Berichterstatter                                                                          Obmann