234 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Familienausschusses


über den Antrag 24/A(E) der Abgeordneten Edith Haller und Genossen betreffend Än­derung des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967


Die Abgeordneten Edith Haller und Genossen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 15. Jänner 1996 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der dem Familienlastenausgleichsfonds ursprünglich zugrundeliegende Gedanke, nämlich die Leistungen der Familien, die sie durch die Erhaltungspflicht ihrer Kinder im Interesse der Gesellschaft erbringen, von staatlicher Seite finanziell anzuerkennen, dh. einen Ausgleich ihrer finanziellen Mehrbelastungen zu bewirken, wurde im Laufe der Zeit mehr und mehr verändert. Einerseits wurden die zweckgebundenen Mittel des Fonds für Fremdleistungen verwendet, andererseits wurden sozial-, bildungs-, gesundheits- und arbeitsmarktpolitische Maßnahmen dem Fonds aufgebürdet.

Eine kürzlich erschienene Statistik der Bundeswirtschaftskammer untermauert diese Entwicklung eindrucksvoll: Aus einem Vergleich der Jahre 1983 und 1992 geht hervor, daß mittlerweile nur mehr zwei Drittel der Mittel aus dem FLAF unmittelbar für Familienbeihilfe (66,7%) verwendet werden. Der Rest entfällt auf Geburtenbeihilfe (3,2%), Freifahrten (7,5%), Schulbücher (2,2%) ua. auf die sonstigen Leistungen (20,4%), die in den letzten zehn Jahren überproportional zugenommen haben. Das ist zB der Beitrag zum Karenzurlaubsgeld, die Beiträge zu den Mutter-Kind-Paß-Untersuchungen, die Wiedereinstellungsbeihilfe usw. 1983 wurden noch rund drei Viertel des FLAF für die Familienbeihilfe verwendet.

Das Karenzurlaubsgeld war mit seiner Einführung 1961 eine reine Leistung der Arbeitslosenversicherung in Abhängigkeit vom Einkommen. Die Leistung konnte und kann bis heute nur nach Erfüllung bestimmter versicherungsrechtlicher Voraussetzungen in Anspruch genommen werden. Es ist daher sachlich nicht begründbar, weshalb eine derart in das Arbeitslosenversicherungsrecht eingebettete Leistung zu mehr als 50% aus dem Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen finanziert werden sollte.

Die Arbeitslosenversicherung wird durch einen Konjunkturaufschwung sowohl einnahmen- als auch ausgabenseitig entlastet. Der Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen allenfalls nur einnahmenseitig.
Außerdem ist zu bedenken, daß bei einer dauerhaften Finanzierung des Karenzurlaubsgeldes aus dem Familienlastenausgleichsfonds dessen Anknüpfung an eine außerhäusliche Erwerbsarbeit der Mutter vor der Entbindung nicht haltbar wäre.

Der Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen wurde in zwei Etappen (1978 und 1981) von 6% auf 4,5% reduziert. Die 1,5%-Punkte werden von den Arbeitgebern an die Pensionsversicherung überwiesen.

Der Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen leistet somit seit den 80er-Jahren in zweifacherweise einen erheblichen Beitrag zur Finanzierung der Pensionen. Damit tritt eine Entlastung der Pensionsversicherungsanstalten ein, die wiederum nach Ausschöpfung ihrer Mitteln aus dem Bundesbudget entlastet werden.

Aus der Gebarung der Pensionsversicherung ist derzeit nicht erkennbar, ob und in welchem Ausmaß die vom Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen geleisteten Beiträge für tatsächlich entstandene Kindererziehungszeiten Verwendung gefunden haben.

Darüber hinaus war die Abschaffung des 10%igen Selbstbehaltes bei den Schulbüchern und die eigenverantwortliche Anschaffung und Verwaltung aller Unterrichtsmaterialien durch die einzelnen Schulen bisher auch Ziel der ministeriellen Novellierungsentwürfe.“


Der Familienausschuß hat den gegenständlichen Antrag in seiner Sitzung am 2. Juli 1996 in Verhandlung genommen.

Als Berichterstatter für den Ausschuß fungierte Abgeordnete Edith Haller. An der anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Karl Öllinger, Klara Motter sowie der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschußmehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1996 07 02

                              Matthias Ellmauer                                                               Dr. Ilse Mertel

                                   Berichterstatter                                                                           Obfrau