235 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP
Bericht
des Familienausschusses
über den Antrag 150/A der Abgeordneten Peter Rosenstingl und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird
Die Abgeordneten Peter Rosenstingl und Genossen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 21. März 1996 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
"Die von der Regierung beabsichtigten Gesetzesänderungen bringen
eine grundlegende Änderung der Einkommenssituation für
Hochschüler. Viele Studenten werden künftig gezwungen sein, den
entstehenden Einkommensverlust durch einen Nebenverdienst auszugleichen. Die
derzeitige Regelung, welche für das Übersteigen der Einkünfte in
der Höhe von 3 500 S monatlich den Verlust der Kinderbeihilfe vorsieht,
stellt eine bedeutende Hürde dar. Darüber hinaus liegt seit 1.
Jänner 1996 die Geringfügigkeitsgrenze für eine Vollversicherung
nach ASVG mit 3 600 S erstmals über der oben genannten Höchst-
grenze nach FLAG und erschwert damit den Hochschülern die Möglichkeit
zur Vollversicherung."
Der Familienausschuß hat diesen Initiativantrag in seiner Sitzung am 2. Juli 1996 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuß war Abgeordneter Sigisbert Dolinschek. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Karl Öllinger, Klara Motter sowie der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag nicht die Zustimmung der Ausschußmehrheit.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 1996 07 02
Hannelore Buder Dr. Ilse Mertel
Berichterstatterin Obfrau