241 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Wirtschaftsausschusses


über die Regierungsvorlage (100 der Beilagen): Internationales Kaffee-Übereinkommen 1994

Österreich ist ungleich den anderen Mitgliedstaaten der EU noch nicht Mitglied des Internationalen Kaffee-Übereinkommens 1994. Der Beitritt zum neuen Übereinkommen ist auf Grund der verpflichtenden Übernahme des ,,acquis communautaire“ für Österreich erforderlich.

Ziel dieses Übereinkommens ist die Stärkung der Handlungsführung der Europäischen Kommission auf dem Internationalen Kaffeemarkt und in ihren Beziehungen zu den Hauptproduktionsländern.

Bei dem Übereinkommen handelt es sich um einen gesetzändernden und gesetzesergänzenden Staatsvertrag, sodaß die Genehmigung des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 1 B-VG erforderlich ist. Das Übereinkommen hat nicht politischen Charakter und enthält keine verfassungsändernden Bestimmungen.

Die Bundesregierung hat beschlossen, dem Nationalrat vorzuschlagen, anläßlich der Genehmigung des vorliegenden Staatsvertrages gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG zu beschließen, daß die authentischen Texte samt der im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (Beschluß des Rates 94/570/EG vom 18. Juli 1994) kundgemachten vorliegenden deutschen Übersetzung dadurch kundzumachen sind, daß diese beim Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegen.

Daran anknüpfend wurde mit Rücksicht auf eine sparsame und zweckmäßige Verwaltung gemäß § 23 Abs. 2 GOG-NR von der Vervielfältigung und Verteilung dieser Teile der Vorlage Abstand genommen. Die gesamte Regierungsvorlage liegt in der Parlamentsdirektion zur Einsicht auf.

Der Wirtschaftsausschuß hat die Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 2. Juli 1996 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter der Abgeordnete Helmut Haigermoser sowie der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Johann Farnleitner.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmeneinhelligkeit beschlossen, dem Hohen Hause die Genehmigung des Abschlusses des gegenständlichen Staatsvertrages zu empfehlen.

Der Wirtschaftsausschuß vertritt die Ansicht, daß das gegenständliche Übereinkommen der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich ist, sodaß eine Erlassung von Gesetzen gemäß Art. 50 Abs. 2 B-VG nicht erforderlich ist.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wirtschaftsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

        1.   Der Abschluß des Staatsvertrages: Internationales Kaffee-Übereinkommen von 1994 (100 der Beilagen) wird genehmigt.

        2.   Die authentischen Texte samt der im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (Beschluß des Rates 94/570/EG vom 18. Juli 1994) kundgemachten vorliegenden deutschen Übersetzung sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, daß diese im Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegen.

Wien, 1996 07 02

                            Helmut Dietachmayr                                                      Ingrid Tichy-Schreder

                                   Berichterstatter                                                                           Obfrau