246 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Wirtschaftsausschusses


über den Antrag 136/A(E) der Abgeordneten Helmut Haigermoser und Genossen betreffend die Abschaffung der Eintragungsgebühren in der Wirtschaftskammer

Die Abgeordneten Helmut Haigermoser und Genossen haben am 14. März 1996 den gegenständlichen Entschließungsantrag im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

Um in Österreich ein Gewerbe ausüben zu können, muß man nicht nur Mitglied der Wirtschaftskammer werden und in der Folge auch die vorgeschriebenen Zwangsbeiträge entrichten, sondern, quasi als Eintrittspreis, auch noch die Eintragungsgebühr (früher Einverleibungsgebühr) bezahlen.

Diese Gebühr beträgt in fast allen Fachgruppen 5 000 S je Gewerbeberechtigung, zur Ausübung mehrerer Gewerbe ist sie auch mehrfach zu leisten. Für GesmbH und AG, unabhängig von der Höhe deren Stammkapital, das Doppelte.

Dadurch wird die eigentlich absurde Einschreibegebühr für die ohnehin verpflichtende und kostspielige Zugehörigkeit zu einer Kammer eine weitere Belastung für österreichische Jungunternehmer und zum Hindernis für dringend nötige Betriebsgründungen. Dies vor allem für kleine und vielseitige Unternehmen.

Darüber hinaus spielen die Einkünfte aus diesen Zahlungen, die für den einzelnen Unternehmer, vor allem beim Betreiben von mehreren Gewerben in Form einer Kapitalgesellschaft, zu einer beachtlichen Belastung werden können, keine bemerkenswerte Rolle im Rahmen der Gesamtfinanzierung der Wirtschaftskammer.

Der Wirtschaftsausschuß hat den Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 2. Juli 1996 in Verhandlung genommen. Zum Gegenstand sprachen außer dem Berichterstatter Peter Rosenstingl die Abgeordneten Helmut Haigermoser, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Puttinger, Dr. Volker Kier, Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn und Dr. Kurt Heindl sowie der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten Dr. Johann Farnleitner.

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 136/A(E) nicht die Zustimmung der Ausschußmehrheit.

Auf Antrag gemäß § 27 Abs. 3 GOG der Abgeordneten Dipl.-Kfm. Dr. Günter Puttinger, Dr. Kurt Heindl und Genossen beschloß der Ausschuß mit Stimmeneinhelligkeit, dem Nationalrat einen Entschließungsantrag betreffend eine Überprüfung der Kosten des Gewerbeantritts vorzulegen.

Dieser Antrag ist wie folgt begründet:

Wer in Österreich ein Gewerbe ausüben will, muß die von der Gewerbeordnung vorgeschriebenen Antrittsvoraussetzungen erfüllen. Die Erbringung dieser Voraussetzungen, wie der Besuch von Kursen, die Ablegung von Prüfungen, die Eingaben an die Behörden und die Eintragungsgebühr an die Wirtschaftskammer (welche bei Anmeldung mehrerer Gewerbe mehrfach zu leisten ist), verursachen insgesamt hohe Kosten, die für Jungunternehmer eine große finanzielle Belastung darstellen. Eine Reform der Zugangsvoraussetzungen erfordert auch eine Überprüfung der Kosten des Gewerbeantritts.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Wirtschaftsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle

        1.   den gegenständlichen Bericht zur Kenntnis nehmen;

        2.   der angeschlossenen Entschließung die Zustimmung erteilen.

Wien, 1996 07 02

                              Johann Kurzbauer                                                        Ingrid Tichy-Schreder

                                   Berichterstatter                                                                           Obfrau

Entschließung

Der Wirtschaftsausschuß wolle beschließen:

Der Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten wird ersucht, im Zuge der geplanten Reform der gesetzlichen Antrittsvoraussetzungen zur Gewerbeausübung die dabei anfallenden Gründungsauflagen und Kosten (zB die Eintragungsgebühr) im einzelnen dem Grunde und der Höhe nach zu überprüfen.