294 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ute Apfelbeck und Genossen betreffend Einbeziehung aller Tätigkeiten freiwilliger Hilfsorganisationen in den Unfallversicherungsschutz [131/A(E)]


Die Abgeordneten Ute Apfelbeck und Genossen haben diesen Entschließungsantrag am 13. März 1996 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Aufgaben, die freiwillige Hilfsorganisationen, zB freiwillige Feuerwehren, Rotes Kreuz oder Bergrettung, im Dienste der Allgemeinheit übernehmen, werden seit Jahren immer mehr erweitert. Neben Ausbildung, Übung und Einsatzfall müssen auch umfangreiche Arbeiten für Behörden, in der Prävention, bei Nachbarschaftshilfe, Gemeinschaftspflege und Geldbeschaffung verrichtet werden. Viele dieser Tätigkeiten sind aber nach § 176 Abs. 1 Z 7 ASVG nicht unfallversicherungsgeschützt.“

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Antrag [131/A(E)] in seiner Sitzung am 4. Juli 1996 in Verhandlung genommen.

Berichterstatter im Ausschuß war der Abgeordnete Sigisbert Dolinschek.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Gottfried Feurstein, Eleonore Hostasch, Karl Öllinger, Dr. Volker Kier, Dr. Alois Pumberger, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll, Mag. Dr. Josef Trinkl, Mag. Herbert Haupt, Edith Haller, Elfriede Madl, Dr. Elisabeth Pittermann, Mag. Walter Guggenberger, Heidrun Silhavy und Karl Donabauer sowie der Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Hums.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Antrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1996 07 04

                        Dr. Elisabeth Pittermann                                                   Annemarie Reitsamer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obfrau