307 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Umweltausschusses


über den Entschließungsantrag 32/A (E) der Abgeordneten Anna Elisabeth Aumayr und Genossen betreffend Nationaler Umweltplan und Bundes-Abfallwirtschaftsplan als strategische Instrumente der österreichischen Abfallwirtschaft


Der Entschließungsantrag 32/A (E) wurde am 30. Jänner 1996 im Nationalrat eingebracht.

Dem gegenständlichen Antrag wurde folgende Begründung entnommen:

„Die derzeit in Österreich betriebene Abfallwirtschaftspolitik ist von kurz- und mittelfristigen Überlegungen und Maßnahmen gekennzeichnet. Das Müllaufkommen in Österreich ist im Ansteigen begriffen, langfristig tragfähige Lösungen zur Abfallvermeidung, -verwertung und -entsorgung liegen nicht oder nur in Ansätzen vor.

Gesicherte und genaue Zahlenangaben über das Abfallaufkommen in Österreich fehlen, wodurch eine langfristig aussagekräftige Tendenzabschätzung nicht ermöglicht wird.

Eine strategische Planung in Hinblick auf das Abfallaufkommen und der daraus entstehende Entsorgungs- bzw. Verwertungsbedarf innerhalb Österreichs ist jedoch die Grundvoraussetzung für eine langfristig tragfähige Abfallwirtschaftspolitik.

Derzeit hat der Bundes-Abfallwirtschaftsplan, unbeschadet der den Ländern zustehenden Planungsbefugnis, gemäß § 5 Abs. 2 AWG einen Mindestumfang auszuweisen, der ua. eine Bestandsaufnahme der Situation der Abfallwirtschaft und die geplanten Maßnahmen des Bundes zur Erreichung der formulierten Ziele umfaßt. In der Praxis hat sich jedoch gezeigt, daß Theorie und tatsächliche Situation in vielen Bereichen weit auseinanderklaffen.

Bereits mehrfach angekündigt soll für den Umweltbereich ein strategisches Instrument geschaffen werden, das eine langfristige Planung der österreichischen Umweltpolitik durch Einbindung aller Kompetenzträger, Verursachergruppen und Interessenvertretungen ermöglichen kann. Dieser sogenannte Nationale Umweltplan (NUP) wäre damit das wesentliche Planungsinstrument für eine tragfähige Umweltpolitik, die auch langfristig konkrete Ziele zur Abfallwirtschaft festzuschreiben hätte.

Bundes-Abfallwirtschaftsplan und NUP wären somit in Hinblick auf eine geordnete und auf langfristige Ziele ausgerichtete Abfallwirtschaftspolitik als komplementäre Instrumente zu betrachten, die in gegenseitiger Abstimmung Ziele der österreichischen Abfallwirtschaftspolitik verbindlich formulieren sollten.“

Der Umweltausschuß hat den Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 4. Juli 1996 in Verhandlung gezogen. Als Berichterstatterin zum Antrag fungierte Abgeordnete Anna Elisabeth Aumayr. An der sich an die Ausführungen der Berichterstatterin anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller, Ing. Monika Langthaler, Karlheinz Kopf, Dr. Stefan Salzl, Hermann Kröll, Dr. Maria Fekter sowie der Ausschußobmann Mag. Karl Schweitzer und der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein.

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 32/A(E) nicht die Zustimmung der Ausschußmehrheit.


Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuß den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1996 07 04

                                    Willi Sauer                                                               Mag. Karl Schweitzer

                                   Berichterstatter                                                                          Obmann