327 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über den Antrag der Abgeordneten Hermann Böhacker und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Einkommensteuergesetz 1988 geändert werden (287/A)

Die Abgeordneten Hermann Böhacker, Mag. Herbert Haupt und Genossen haben diesen Initiativantrag (287/A) am 19. September 1996 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit dem Strukturanpassungsgesetz 1996 beschlossen die Koalitionsfraktionen die Sozialversicherungspflicht und die Abzugsteuer für Werkverträge.

Schon unmittelbar nach dem Inkrafttreten mit 1. Juli 1996 war eine umfangreiche Novelle notwendig, um die Neuregelung wenigstens halbwegs vollziehbar zu machen und den Betroffenen eine ,Gnadenfrist‘ bis Oktober zu verschaffen.

Trotz der Novellierung riß die Diskussion während des Sommers aber nicht ab: Fachleute sprachen sich für eine rückwirkende Beseitigung der Neuregelung und ein gründliches Überdenken alternativer Lösungen aus, die Opposition machte geschlossen klar, daß sie gewillt ist, jedes zur Verfügung stehende Mittel einzusetzen, um die unsinnigen Maßnahmen zu Fall zu bringen, und sogar Mitglieder der Koalitionsregierung und mitbeschließende Nationalratsabgeordnete rückten deutlich von der mißglückten ,Sparmaßnahme‘ ab.

Gestern wurde nun – nach wochenlangem Verhandlungsgeplänkel – von der Koalition eine weitere ,Reform‘ angekündigt, die aber leider nur Kleinigkeiten ändert und in keiner Weise geeignet ist, folgende (nur beispielhaft genannte) Probleme zu beseitigen:

         –   soziale Verschlechterung für die Dienstnehmer durch das Ausweichen der Unternehmen auf die für sie billigeren, neuen Vertragstypen mit weniger sozialer Sicherheit (Krankengeld, Abfertigung, Lohnfortzahlung, 13. und 14. Monatsgehalt, Kündigungsfrist . . .);

         –   Vernichtung von Arbeitsplätzen durch die von zusätzlichen Kosten und Verwaltungsaufwand erzwungene Abwanderung einzelner Wirtschaftszweige ins Ausland (zB Direktvertrieb);

         –   dramatische zusätzliche Belastung für Wirtschaftszweige, die viele Werkverträge schließen;

         –   spürbare finanzielle Belastung von Kleinverdienern aus Werkverträgen bei gleichzeitiger ,Abschaffung‘ der Mitversicherung durch die Hintertür;

         –   hoher Verwaltungsaufwand für Auftraggeber, Auftragnehmer, Krankenversicherungsträger und Finanzämter;

         –   Verfassungswidrigkeit durch unsachliche Ausnahmeregelungen (Kolporteure, Erwachsenenbildner . . .);

         –   Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen den nunmehr vier statt bisher zwei Vertragskategorien;

         –   Rechtsunsicherheit durch unklare Auswirkungen in anderen Rechtsbereichen;

         –   großer weiterer Änderungsbedarf auf Kosten der Betroffenen durch das überhastete Inkraftsetzen der unausgegorenen Gesetzesinitiative;

         –   Abzugsteuer als kostenloser Kredit für den Finanzminister;

         –   sinnloser Verwaltungsaufwand durch die Abzugsteuer bei gleichzeitiger Einkommensteuervorauszahlung;

         –   Kosten von Sub-Auftragnehmern und sonstige Nebenkosten können – bis zur nächsten Steuerveranlagung – die Werkvertrags-Tätigkeit zu einem unbezahlten ,Hobby‘ machen.


Die Antragsteller schlagen daher – nur noch kurz vor dem endgültigen Wirksamwerden mit Anfang Oktober 1996 – die gänzliche rückwirkende Beseitigung der unbrauchbaren Regelungen vor.“

In seiner Sitzung am 20. September 1996 hat der Nationalrat beschlossen, dem Ausschuß für Arbeit und Soziales eine Frist zur Berichterstattung bis 1. Oktober 1996 zu setzen.

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Antrag (287/A) in seiner Sitzung am 25. September 1996 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuß war der Abgeordnete Mag. Herbert Haupt. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Gottfried Feurstein, Karl Öllinger, Dr. Volker Kier, Mag. Herbert Haupt, Eleonore Hostasch, Edith Haller, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll, Elfriede Madl sowie der Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Hums. Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Initiativantrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1996 09 25

                              Eleonore Hostasch                                                         Annemarie Reitsamer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obfrau