328 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales


über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen betreffend Aussetzung der bestehenden Werkvertragsregelung und Frist für arbeits- und sozialrechtliche Regelung prekärer Arbeitsverhältnisse [292/A (E)]

Die Abgeordneten Karl Öllinger und Genossen haben diesen Entschließungsantrag am 20. September 1996 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die gegenwärtige Regelung auch und teilweise erst recht unter Berücksichtigung der nun akkordierten Änderungen ist ungerecht, unsozial, schwer administrierbar, für Betriebe mit hohen Umstellungskosten verbunden und führt vor allem nicht zu dem, was ursprünglich quer über Parteien und Interessenorganisationen Übereinstimmung bildete, nämlich die Flucht aus dem Arbeits- und Sozialrecht zu verhindern.

Die Regelung betrifft nur das Sozialrecht, enthält aber keinerlei arbeitsrechtliche Bestimmungen, die als ,Unterfutter‘ notwendig wären.

Die Regelung ermöglicht bzw. erzwingt geradezu Umgehungsvarianten, da sie sonst gerade bei niedrigen Einkommen zu großen Einkommenseinbußen führt.

Gerade die Werkverträge mit den niedrigsten Einkommen sind von jeder sozialen Absicherung ausgenommen und durch den fehlenden Unfallversicherungsschutz sogar noch schlechter gestellt als die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse.“

In seiner Sitzung am 20. September 1996 hat der Nationalrat beschlossen, dem Ausschuß für Arbeit und Soziales eine Frist zur Berichterstattung bis 1. Oktober 1996 zu setzen.

Der Ausschuß für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Antrag [292/A (E)] in seiner Sitzung am 25. September 1996 in Verhandlung genommen. Berichterstatter im Ausschuß war der Abgeordnete Karl Öllinger. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Gottfried Feurstein, Karl Öllinger, Dr. Volker Kier, Mag. Herbert Haupt, Eleonore Hostasch, Edith Haller, Dipl.-Kfm. Dr. Günter Stummvoll, Elfriede Madl sowie der Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Hums. Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Ausschuß für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1996 09 25

                              Eleonore Hostasch                                                         Annemarie Reitsamer

                                 Berichterstatterin                                                                          Obfrau