336 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft


über den Bericht der Bundesregierung über die Lage der österreichischen Landwirtschaft 1995 gemäß § 9 Landwirtschaftsgesetz 1992 (37. Grüner Bericht)
(III-48 der Beilagen)

Der gegenständliche Bericht, der im Nationalrat am 11. September 1996 eingebracht wurde, besteht aus folgenden Teilen:

         –   Österreich im Europäischen Binnenmark

         –   Gesamtwirtschaft und Agrarsektor 1995

         –   Landwirtschaft und Umwelt

         –   Agrarstruktur sowie vor- und nachgelagerte Wirtschaftsbereiche

         –   Agrarproduktion und Märkte 1995

         –   Auswertungsergebnisse von Buchführungsunterlagen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe

         –   Empfehlungen der § 7-Kommission an den Bundesminister

         –   Forderungen für die Land-, Forst- und Wasserwirtschaft

         –   soziale Sicherheit in der Landwirtschaft

Darüber hinaus enthält der Lagebericht 1995 ua. einen ausführlichen Tabellenteil.

Für die österreichische Agrarwirtschaft brachte der EU-Beitritt einschneidende Veränderungen. Das EU-Förderungssystem bedingt in Österreich – in Verbindung mit den Beitrittsvereinbarungen – eine wesentliche Ausweitung der öffentlichen Gelder für die Landwirtschaft. Der Anteil der Strukturförderung stieg 1995 auf zirka ein Drittel des Gemeinschaftshaushaltes, wobei auch die Landwirtschaft entsprechend profitierte.

Österreich hat mit dem Beitritt zur Europäischen Union sofort die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) übernommen. Für die Bauern bedeutete dies tiefgreifende Änderungen in der Organisation der Märkte, der Preispolitik, der Agrarförderung und der Wettbewerbsverhältnisse. Obwohl die Erträge zwar nur geringfügig schlechter waren als 1994, kam es durch den GAP-übernahmebedingten starken Preisrückgang zu Rohertragseinbußen. Dem stand eine starke Ausweitung der Direktzahlungen gegenüber. Der Beitrag der Land- und Forstwirtschaft zum BIP ist von 2,3% 1994 auf 1,6% gefallen. Die landwirtschaftlichen Erzeugerpreise sind um 22% zurückgegangen. Auf dem Holzsektor führte der EU-Beitritt zu keinen schwerwiegenden Auswirkungen. Die Agrarquote sank bei gestiegener Abwanderung auf 4,6%.

Für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft war 1995 ein weiteres schwieriges Jahr.

Die ökologischen Probleme werden global immer größer (zB Klimaänderung) und bedingen akuten Handlungsbedarf. Die vom Wald ausgehenden Wirkungen (Nutz-, Schutz-, Wohlfahrts- und Erholungsfunktion) werden durch das Zusammenwirken bestehender und neu hinzukommender Belastungen zunehmend gefährdet. Großer wirtschaftlicher Schaden entsteht auch durch einen überhöhten Wildbestand. Besondere Dringlichkeit für den Siedlungsraum hat die Sanierung der Schutzwälder.

Für die Wasserwirtschaft zählen die langfristige Sicherung der Wasserversorgung und die Erhaltung der Gewässer als funktionsfähige Lebensräume zu den Schwerpunktaufgaben. Zur Sorge gibt die Belastung bedeutender Grundwasservorkommen in intensiven Ackerbaugebieten Anlaß. Durch gezielten Einsatz von Instrumenten der Agrarförderung (insbesondere des „ÖPUL-Programmes“) erscheinen die Ziele eines flächendeckenden Grundwasserschutzes erreichbar.


Hinsichtlich der Agrarstruktur führt der vorliegende Bericht aus, daß in Österreich 267 444 Betriebe bewirtschaftet werden, wovon rund ein Drittel Bergbauernbetriebe sind. Die landwirtschaftliche Nutzfläche umfaßt 3,4 Millionen Hektar. Durch die vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbereiche (Betriebsmittel, Verarbeitungssektor) ist die Landwirtschaft eng in die intersektorale Arbeitsteilung eingebunden.

Das Jahr 1995 war einkommensmäßig durchwegs günstiger als vor dem EU-Beitritt prognostiziert. Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft betrugen im Bundesmittel 306 149 S (+19%) je Betrieb bzw. 175 871 S (+22%) je Familienarbeitskraft. Hauptfaktoren für die gute Entwicklung 1995 waren die Einsparungen auf der Aufwandseite und bei den Arbeitskräften sowie die Flächenaufstockung.

Das gesamte Förderungsvolumen 1995 für die Land- und Forstwirtschaft betrug 36,8 Milliarden Schilling, wovon auf die EU 13,6 Milliarden Schilling, den Bund 14,7 Milliarden und die Länder 8,5 Milliarden entfielen. Die wichtigsten Ausgabenpositionen dabei sind Ausgleichszahlungen und Prämien der GAP, ÖPUL, Strukturmaßnahmen, degressiver Preisausgleich und Lagerabwertung.

Die soziale Situation der Bauern hängt nicht nur vom Einkommen, sondern auch wesentlich von anderen Faktoren ab. Eine wichtige Funktion hat diesbezüglich die soziale Absicherung. 1995 betrug der Versichertenstand in der Pensionsversicherung 206 762, in der Krankenversicherung inklusive Pensionisten 221 432 und in der Unfallversicherung 1 138 405 Personen.

Der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 26. September 1996 in Verhandlung genommen.

Vor Eingang in die Debatte beschloß der Ausschuß auf Antrag des Abgeordneten Jakob Auer mit Stimmeneinhelligkeit gemäß § 28b Abs. 4 GOG, den gegenständlichen Bericht nicht endzuerledigen.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Ing. Mathias Reichhold, Mag. Reinhard Firlinger, Rudolf Schwarzböck, Andreas Wabl, Heinz Gradwohl, Robert Wenitsch, Anna Elisabeth Aumayr, Franz Koller, Jakob Auer, Georg Schwarzenberger, Marianne Hagenhofer, Katharina Horngacher, Matthias Achs sowie der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Mag. Wilhelm Molterer.

Im Zuge der Debatte brachten die Abgeordneten Georg Schwarzenberger und Heinz Gradwohl einen Entschließungsantrag ein, der wie folgt begründet war:

,,Die österreichische Bundesregierung hat sich im Koalitionsübereinkommen das Ziel gesetzt, daß die Gemeinsame Agrarpolitik stärker sozial und ökologisch orientiert wird.

In diesem Zusammenhang sind eine soziale Staffelung der Agrarförderungen sowie durchgehend ökologische Förderungsvoraussetzungen für Agrarförderungen notwendig. Ein erster Schritt wurde im Umweltprogramm durch eine soziale Staffelung gesetzt. Im Bergbauernmemorandum hat Österreich als einen wesentlichen Bestandteil einer zukünftigen Entwicklung in den benachteiligten Betrieben die Einführung eines betriebsbezogenen Sockelbetrages gefordert.“

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen. Der erwähnte Entschließungsantrag wurde ebenfalls mit Stimmenmehrheit angenommen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle

        1.   den Bericht der Bundesregierung über die Lage der österreichischen Landwirtschaft 1995 gemäß § 9 Landwirtschaftsgesetz 1992 (Grüner Bericht 1995) (III-48 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen und

        2.   die beigedruckte Entschließung annehmen.

Wien, 1996 09 26

                           Mag. Dr. Josef Trinkl                                                   Georg Schwarzenberger

                                   Berichterstatter                                                                          Obmann

Entschließung

Österreich wird darauf hinwirken, daß die EU bei der Konzeption von Agrarförderungen wesentlich stärker als bisher soziale Kriterien berücksichtigt. In diesem Sinne wird sich Österreich bei der Weiterentwicklung der EU-Förderprogramme dafür einsetzen, daß insbesondere im Bereich der Berg- und sonstigen benachteiligten Gebiete sowie der biologischen Landwirtschaft Sockelbeträge möglich sein sollen, bei der Förderung großer Betriebe sollen entweder die Effekte der Kostendegression berücksichtigt werden oder bei einzelnen Maßnahmen Förderungsobergrenzen gelten.

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft wird ersucht, bis zum 31. Dezember 1996 Vorschläge im obigen Sinne vorzulegen