353 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Umweltausschusses


über die Regierungsvorlage (342 der Beilagen): Bundesgesetz über die Gründung und Beteiligung an der Nationalparkgesellschaft Donau-Auen G.m.b.H.
und
über den Antrag der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Otmar Brix und Genossen betreffend Nationalpark Donau-Auen [270/A(E)]

Ziel der gegenständlichen Regierungsvorlage ist die Einrichtung einer effizienten Nationalparkverwaltung gemeinsam mit den Ländern Wien und Niederösterreich für die Errichtung und Verwaltung des Nationalparks Donau-Auen. In diesem Zusammenhang soll der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie ermächtigt werden, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen, die Nationalparkgesellschaft Donau-Auen G.m.b.H. zu errichten.

Die Abgeordneten Karlheinz Kopf, Otmar Brix und Genossen haben den Entschließungsantrag 270/A(E) am 10. Juli 1996 im Nationalrat eingebracht. Dem Antrag wurde die nachstehende Begründung entnommen:

„Die Donau-Auen in und östlich von Wien sind auf Grund der besonderen Vegetation als regelmäßig von der Donau überflutetes Gebiet und ihrer Artenvielfalt von hohem ökologischen Wert. Diese Feststellung ist nicht nur durch zahlreiche gewässerkundliche und pflanzensoziologische Studien erwiesen worden, sie ist auch zum Allgemeingut all derer geworden, die sich für die Erhaltung und naturnahe Gestaltung dieses Gebietes interessieren.

Im Jahre 1990 wurden daher mit der Vereinbarung zwischen dem Bund, dem Land Niederösterreich und Wien zur Vorbereitung der Schaffung eines Nationalparks Donau-Auen die Arbeiten für die Errichtung dieses Nationalparks aufgenommen und die notwendigen Grundlagen für die weiteren Planungen geschaffen.

Die Länder Wien und Niederösterreich haben bereits diesbezügliche Nationalparkgesetze vorgelegt und auch beschlossen, es fehlen aber noch die Art. 15a-Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern und die Grundlagen für die Organisation des Nationalparkmanagement.“

Der Umweltausschuß hat die beiden Beratungsgegenstände in seiner Sitzung am 16. Oktober 1996 in Verhandlung gezogen. An der sich an die Ausführungen des Berichterstatters anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Ing. Monika Langthaler, Robert Wenitsch, Otmar Brix, Karlheinz Kopf, Mag. Thomas Barmüller, Dipl.-Ing. Werner Kummerer, Anna Elisabeth Aumayr, Dr. Stefan Salzl sowie der Ausschußobmann Mag. Karl Schweitzer und der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit angenommen. Der Antrag 270/A(E) gilt durch diese Beschlußfassung als miterledigt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Umweltausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf über die Gründung und Beteiligung an der Nationalparkgesellschaft Donau-Auen G.m.b.H. (342 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 1996 10 16

                               Georg Wurmitzer                                                         Mag. Karl Schweitzer

                                   Berichterstatter                                                                          Obmann