378 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Ausschusses für Wissenschaft und Forschung


über den Antrag 279/A (E) der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen betreffend fehlendes aktives und passives Wahlrecht in Kollegialorganen für externe LektorInnen nach UOG 1993

Die Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen haben am 12. Juli 1996 den gegenständlichen Entschließungsantrag im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„An österreichischen Universitäten und Kunsthochschulen lehren derzeit etwa 5 400 externe Lehrbeauftragte. In vielen Studienrichtungen wird die Lehre heute in hohem Ausmaß von externen Lehrbeauftragten getragen. So werden etwa am Philosophischen Institut der Universität Wien rund 30 Prozent des gesamten Lehrangebots durch Externe abgedeckt, am Institut für Zeitgeschichte sogar 40 Prozent. Notwendig geworden ist dieser hohe Anteil an externen Lehrbeauftragten durch die Öffnung der Universitäten, die zu einem enormen Anwachsen der StudentInnenzahl geführt hat. Dieses Anwachsen war aber nicht begleitet von einem proportionalen Anwachsen des Stammpersonals der Universitäten.

Trotz dieser enormen Bedeutung der externen Lehrbeauftragten für die Aufrechterhaltung der Lehre an Österreichs Universitäten wurde ihre rechtliche Stellung im UOG 1993 erheblich verschlechtert. Während die externen Lehrbeauftragten laut UOG 1975 das aktive und passive Wahlrecht für Kollegialorgane innehatten (vgl. z. B. § 76 Abs. 1: ,Dem Universitätskollegium gehören an: . . . f) ein Mitglied aus dem Kreise der Universitätslektoren‘), verlieren sie mit der Implementierung des UOG 1993 sowohl das passive als auch das aktive Wahlrecht, denn wahlberechtigt sind nur mehr jene Personen, ,die in einem der betreffenden Organisationseinheit der Universität zugeordneten aktiven Dienstverhältnis zum Bund stehen oder gemäß § 37 Abs. 3 gleichgestellt sind‘ (UOG 1993, § 14 Abs. 1 Z 1).

Dieser Regelung bedeutet einen demokratisch nicht zu rechtfertigenden Ausschluß der externen Lehrbeauftragten von den Kollegialorganen der Universitäten, da sie auf Grund dieser Gesetzgebung keinerlei Mitbestimmungsmöglichkeiten mehr haben und nicht in der Lage sind, ihre Interessen angemessen zu vertreten. Dieser Ausschluß wiegt um so schwerer, als die externen Lehrbeauftragten in vielen Studienrichtungen, wie erwähnt, einen hohen Anteil der Lehre bestreiten und daher ein notwendiger Bestandteil der Universität sind.“

Der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 23. Oktober 1996 in Verhandlung genommen.

Als Berichterstatterin für den Ausschuß fungierte Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic.

An der sich an die Ausführungen der Berichterstatterin anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch, MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Dr. Gertrude Brinek.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschußmehrheit.

Der Ausschuß für Wissenschaft und Forschung stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1996 10 23

                   MMag. Dr. Madeleine Petrovic                                                Dr. Michael Krüger

                                 Berichterstatterin                                                                         Obmann