401 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Gleichbehandlungsausschusses


betreffend den Bericht über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes im Jahr 1994, vorgelegt von der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und vom Bundesminister für Arbeit und Soziales (III-22 der Beilagen)

Der gegenständliche Bericht ist in drei Teile gegliedert:

         –   den Tätigkeitsbericht der Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen, der sich unter anderem mit Beratungen und Interventionen, dem Themenbereich sexuelle Belästigung, die Überprüfung der Gestaltung von Stelleninseraten, der Gleichbehandlungskommission, der Regionalisierung der Gleichbehandlungsanwaltschaft und der Weiterentwicklung des Gleichbehandlungsgesetzes auseinandersetzt.

         –   den Tätigkeitsbericht der Gleichbehandlungskommission über erledigte und offene Anträge und

         –   den Bericht über die Weiterentwicklung des Gleichbehandlungsgesetzes.

Einleitend stellt der Tätigkeitsbericht der Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen fest, daß die Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen als Einrichtung anerkannt ist und daher die Kontaktaufnahme der Anwaltschaft mit Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, die das Gleichbehandlungsgesetz verletzen, zunehmend einfacher und für benachteiligte Frauen erfolgreicher ist. Um den hohen Bekanntheitsgrad insbesondere bei Betriebsrätinnen und Betriebsräten zu erhalten, nimmt die Gleichbehandlungsanwaltschaft die Gelegenheit wahr, in den Aus- und Fortbildungseinrichtungen dieser Zielgruppe regelmäßig über das Gleichbehandlungsgesetz zu informieren.

In der Beratungsarbeit im Berichtszeitraum war ein stark steigender Beratungs- und Begleitungsbedarf sexuell belästigter Frauen auffallend. Auf Grund der Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes im Jahr 1993 wurde eine positive Veränderung des Erscheinungsbildes der Inseratenseiten in den Tageszeitungen erreicht. In diesem Zusammenhang sind aber neue Probleme aufgetreten. Vor allem haben die Versuche zugenommen, Stelleninserate so zu gestalten, daß sie zwar formal, nicht aber dem Sinn nach dem Gleichbehandlungsgesetz entsprechen.

Durch das „Gutachten über Fragen der Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes bei der Begründung von Lehrverträgen mit Lehrstellenwerberinnen“ und die diesbezügliche Information der Mädchen- und Frauenberatungsstellen sollen deren Mitarbeiterinnen in ihrer Argumentation gegenüber Arbeitgebern, die Mädchen in technischen Lehrberufen ablehnen, unterstützt und gestärkt werden. Praktisch kaum wirksam ist nach wie vor die Bestimmung des Gleichbehandlungsgesetzes, daß Frauen bei einer Bewerbung nicht benachteiligt werden dürfen. Sich in Form eines Individualantrages gegen Diskriminierung zur Wehr zu setzen, bedeutet, gegen den allgemein akzeptierten Anschein zu argumentieren. Anträge von Frauen, die kaum über Information verfügen, weil sie noch nicht im Betrieb tätig sind, haben daher wenig Erfolgsaussichten.

Eine Änderung des Gleichbehandlungsgesetzes als Grundlage für die Regionalisierung der Gleichbehandlungsanwaltschaft würde es ermöglichen, in den Bundesländern Regionalanwältinnen für Gleichbehandlungsfragen einzurichten, deren Hauptaufgabe die Schaffung eines Beratungsangebots für beruflich benachteiligte Frauen ihrer Region wäre. Daß ein solches Beratungsangebot über Sprechstunden nicht hergestellt werden kann, ist in den vergangenen Jahren deutlich geworden, nicht zuletzt dadurch, daß ein prozentuell immer geringerer Anteil der Anfragen aus den westlichen Bundesländern kam und ein immer größerer aus Wien und Niederösterreich.


Schwerpunkte der Grundlagenarbeit der Gleichbehandlungsanwaltschaft in den letzten Jahren waren die versteckte Diskriminierung und Fragen der Arbeitsbewertung.

Der Gleichbehandlungsausschuß hat den vorliegenden Bericht in seiner Sitzung am 25. Oktober 1996 in Verhandlung genommen. Vor Eingang in die Debatte beschloß der Ausschuß auf Antrag der Abgeordneten Dr. Elisabeth Hlavac und Rosemarie Bauer gemäß § 28b Absatz 4 GOG, den gegenständlichen Bericht nicht endzuerledigen. An der Debatte beteiligten sich die Berichterstatterin und die Abgeordneten Edith Haller, Mag. Doris Kammerlander, Rosemarie Bauer, Hannelore Buder, Dr. Elisabeth Hlavac, Heidrun Silhavy, Maria Schaffenrath, Katharina Horngacher, Anna Elisabeth Aumayr sowie die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten Dr. Helga Konrad und der Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Hums.

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle den von der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und vom Bundesminister für Arbeit und Soziales vorgelegten Bericht über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes im Jahr 1994 (III-22 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1996 10 25

                            Dr. Gertrude Brinek                                                        Dr. Elisabeth Hlavac

                                 Berichterstatterin                                                                          Obfrau