402 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Gleichbehandlungsausschusses


betreffend den Bericht über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes im Jahr 1995, vorgelegt von der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und vom Bundesminister für Arbeit und Soziales (III-37 der Beilagen)

Der gegenständliche Bericht ist in drei Teile gegliedert:

         –   den Tätigkeitsbericht der Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen, der sich unter anderem mit Beratungen und Interventionen, mit dem Thema sexueller Belästigung am Arbeitsplatz, mit der praktischen Auslotung der Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes über das Gebot der geschlechtsneutralen Stellenausschreibung, mit dem Themenbereich Information – Kooperation – Öffentlichkeitsarbeit, mit der Weiterentwicklung des Gleichbehandlungsgesetzes und mit verschiedenen Projekten auseinandersetzt,

         –   den Tätigkeitsbericht der Gleichbehandlungskommission über erledigte und offene Anträge und

         –   den Bericht über die Weiterentwicklung des Gleichbehandlungsgesetzes.

Am Beginn stellt der Tätigkeitsbericht der Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen fest, daß der Beratungsbedarf auch im fünften Jahr des Bestehens der Anwaltschaft weiter angestiegen ist. Die Zahl der Erstkontakte hat sich gegenüber dem Vorjahr weiter erhöht und seit der Einrichtung der Anwaltschaft nahezu verdoppelt. Betrachtet man die regionale Aufteilung der Anfragen, zeigt sich eine erkennbare Tendenz einer Ostverlagerung mit Schwerpunkt Wien, da bereits drei Viertel der Erstkontakte aus Wien und fast vier Fünftel aus Wien und Niederösterreich kommen.

Weiters wird berichtet, daß die Zusammenarbeit zwischen den ArbeitnehmerInnenvertretungen und der Gleichbehandlungsanwaltschaft in den letzten Jahren im Sinne einer optimalen Unterstützung von benachteiligten Frauen im Betrieb ausgebaut werden konnte. So werden die ratsuchenden Frauen sowohl ergänzend als auch gemeinsam betreut, je nachdem welche Strategie für die Durchsetzung der Rechte der Arbeitnehmerinnen als am effizientesten angesehen wird. In den westlichen Bundesländern haben die Fraueneinrichtungen der ArbeitnehmerInnenvertretungen mangels Regionalanwältinnen eine tragende Rolle als Anlaufstelle von diskriminierten Frauen übernommen.

In seinem letzten Kapitel stellt der Tätigkeitsbericht der Anwaltschaft verschiedene Projekte, unter anderem jenes mit dem Titel „Arbeitsdruck“, vor. So wird hier ausgeführt, daß vom allgemein festgestellten steigenden Arbeitsdruck und Streß am Arbeitsplatz der Bereich Handel besonders stark betroffen ist. In letzter Zeit klagen Frauen vor allem über die langen Öffnungszeiten, die damit verbundene Notwendigkeit, praktisch „rund um die Uhr“ und am Wochenende zur Verfügung zu stehen, die Überlastung durch Personaleinsparungen, die damit zusammenhängende Angst um den Arbeitsplatz, mangelnde Qualifikationsmöglichkeiten und schlechte Bezahlung. Das Thema des immer massiver werdenden Arbeitsdruckes wurde vom Ausschuß für Automation und Arbeitsgestaltung in der Gewerkschaft der Privatangestellten aufgegriffen, und es wurde eine Frauenarbeitsgruppe eingerichtet mit dem Ziel, Gegenmaßnahmen zu erarbeiten. Nach Ansicht dieser Frauenarbeitsgruppe soll besonderes Gewicht auf die Stärkung von Frauenausschüssen gelegt werden, auf deren verpflichtende Einrichtung in Angelegenheiten der Gleichbehandlung, und auf die Qualifizierung von Arbeitnehmerinnen, vor allem für Wiedereinsteigerinnen nach Karenz oder Berufsunterbrechung. Die Frauenarbeitsgruppe fordert weiters eine Arbeitszeitbilanz, Pausenbeschränkung und die Mitwirkung bei Betriebsänderungen und Beförderungen.

Dem Bericht über die Tätigkeit der Gleichbehandlungskommission ist zu entnehmen, daß im Berichtszeitraum vor allem Tatbestände sexueller Belästigungen, Entgeltfestsetzungen und Beendigung von Arbeitsverhältnissen im Sinne des § 2 Gleichbehandlungsgesetz behandelt wurden.


Des weiteren stellt der Bericht über die Weiterentwicklung des Gleichbehandlungsgesetzes fest, daß durch die Novellen zum Gleichbehandlungsgesetz in den Jahren 1990 und 1992 wichtige rechtliche Voraussetzungen für die Verbesserung der Situation berufstätiger Frauen geschaffen wurden. Das Gleichbehandlungsgesetz weist jedoch, dessenungeachtet – wie vor allem die Vollziehung des Gesetzes durch die Gleichbehandlungsanwältin und die Gerichte zeigt – einige Schwachpunkte auf. Es sind in diesem Bericht die vom Bundeskanzleramt und von der Bundesarbeitskammer an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales herangetragenen Verbesserungsvorschläge – unter anderem die Regionalisierung der Gleichbehandlungsanwaltschaft durch das Einrichten von Regionalbüros der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen und Bestellung von Regionalanwältinnen als Leiterinnen der Regionalbüros – angeführt.

Schließlich wird im Rahmen der Europäischen Union das Bundesministerium für Arbeit und Soziales an Beratungen von Richtlinienvorschlägen, die sich mit der Gleichbehandlung von Frau und Mann nach dem EU-Recht beschäftigen, teilnehmen.

Der Gleichbehandlungsausschuß hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 25. Oktober 1996 in Verhandlung genommen.

Vor Eingang in die Debatte beschloß der Ausschuß auf Antrag der Abgeordneten Dr. Elisabeth Hlavac und Rosemarie Bauer gemäß § 28 Absatz 4 GOG, den gegenständlichen Bericht nicht endzuerledigen. Berichterstatterin im Ausschuß war die Abgeordnete Heidrun Silhavy.

Nach einer Debatte, an der sich die Abgeordneten Edith Haller, Mag. Doris Kammerlander, Rosemarie Bauer, Hannelore Buder, Dr. Elisabeth Hlavac, Heidrun Silhavy, Maria Schaffenrath, Dr. Gertrude Brinek, Katharina Horngacher, Anna Elisabeth Aumayr sowie die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten Dr. Helga Konrad und der Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Hums beteiligten, wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des Berichtes zu empfehlen.

Der Gleichbehandlungsausschuß stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Bericht über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes im Jahr 1995, vorgelegt von der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und vom Bundesminister für Arbeit und Soziales (III-37 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1996 10 25

                                Heidrun Silhavy                                                             Dr. Elisabeth Hlavac

                                 Berichterstatterin                                                                          Obfrau