403 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Gleichbehandlungsausschusses


betreffend den Gleichbehandlungsbericht (VII/1990 bis VI/1995), vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit und Soziales gemeinsam mit der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten (III-43 der Beilagen)

Mit der Novelle 1990 wurde im Gleichbehandlungsgesetz die Verpflichtung zur Berichtslegung an den Nationalrat eingeführt. Durch diese Berichte sollen die Abgeordneten zum Nationalrat jährlich über die Wirksamkeit des Gesetzes und alle fünf Jahre über den Zustand und Entwicklung der Gleichbehandlung in Österreich informiert werden.

Neben den jährlichen Berichten, die seit 1990 dem Nationalrat vorgelegt werden, wird nunmehr erstmals der fünfjährliche Gleichbehandlungsbericht über Zustand und Entwicklung der Gleichbehandlung in Österreich, der sich auf den Zeitraum Juni 1990 bis Juni 1995 bezieht, erstattet. Im Gegensatz zu den jährlichen Berichten, in denen im wesentlichen über Gesetzgebung und Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes informiert wird, soll der fünfjährliche Bericht einen umfassenden – über das Gleichbehandlungsgesetz hinausgehenden und mit einem wissenschaftlichen Teil verbundenen – Überblick über die Gleichbehandlung von Frauen und Männern im Arbeitsleben in der Privatwirtschaft geben und für die nächsten fünfjährlichen Berichte objektivierbare Vergleichsdaten schaffen.

Der gegenständliche Bericht gliedert sich in drei Teile:

         –   Regierungsteil

         –   Beiträge der Interessenvertretungen

         –   Wissenschaftlicher Teil

Einleitend bietet im Regierungsteil der Bundesminister für Arbeit und Soziales einen Überblick über die Entstehung und Weiterentwicklung des Gleichbehandlungsgesetzes seit 1979. Ausführlich werden die 2. Novelle (BGBl. Nr. 410/1990) und die 3. Novelle, die im Rahmen des Arbeitsrechtlichen Begleitgesetzes (BGBl. Nr. 833/1992) erlassen wurde, behandelt. Es folgt eine zusammenfassende Darstellung der Sanktionen bei Verletzung des Gleichbehandlungsgebotes und der Rechtssetzungsmöglichkeiten auf Grund der geltenden Rechtslage. Breiten Raum nimmt die Darstellung der einzelnen Entscheidungen im Rahmen der Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes durch die Gerichte seit 1990 ein. Den Abschluß des Kapitels über das Gleichbehandlungsgesetz bildet eine Zusammenstellung der Probleme bei der Vollziehung dieses Gesetzes in der Praxis und die Darstellung legistischer Verbesserungsmöglichkeiten. Als weitere Maßnahmen zur Gleichbehandlung von Frauen und Männern im Arbeitsleben erfolgten eine Novellierung des Arbeitsverfassungsgesetzes im Jahr 1992, das Betriebspensionsgesetz (BGBl. Nr. 282/1990), eine Novellierung des Angestelltengesetzes im Jahre 1992 und das Eltern-Karenzurlaubsgesetz sowie die damit zusammenhängende Novelle des Mutterschutzgesetzes.

Seit dem EWR-Beitritt mit 1. Jänner 1994 gilt für Österreich auch das Gleichbehandlungsrecht der EU, das einen zentralen Bereich des EG-Rechts bildet und vor allem durch die dazu ergangene Judikatur des EuGH weiterentwickelt wurde. Der Bundesminister für Arbeit und Soziales gibt einen umfangreichen Überblick über die Gleichbehandlung nach dem EU-Recht, sowohl was die Lohngleichheit, die Gleichbehandlung bei den sonstigen Arbeitsbedingungen als auch die Gleichbehandlung bei den betrieblichen Systemen der Sozialen Sicherheit anlangt.

Im letzten Kapitel behandelt der Bundesminister für Arbeit und Soziales die Maßnahmen außerhalb des Arbeitsrechtes, und zwar sowohl gesetzliche (Arbeitsmarktverwaltung, Sozialversicherung) als auch sonstige Maßnahmen (Grundsatzfragen hinsichtlich Gleichstellung und Gleichbehandlung von Frau und Mann, Maßnahmen im Rahmen der Arbeitsmarktpolitik für Frauen und internationale Angelegenheiten).

Im Tätigkeitsbericht der Gleichbehandlungskommission für die Jahre 1991 bis 1995, vorgelegt von der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten im Bundeskanzleramt, ist eine ausführliche tabellarische Darstellung der 71 im Berichtszeitraum eingebrachten Anträge mit Auszügen aus den Entscheidungen der Gleichbehandlungskommission zu finden. Weiters erstellte die Gleichbehandlungskommission drei Gutachten (Kollektivverträge Banken/Sparkassen, Lehrverträge, Teilzeit und Vorrückung bei Apothekerinnen), drei weitere betreffend „sexuelle Belästigung“, „geschlechtsneutrale Stellenausschreibung“ sowie „Teilzeitarbeit“ sind zum Stichtag 31. Dezember 1995 noch anhängig.

Der Tätigkeitsbericht der Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen für die Jahre 1991 bis 1995 weist auf die gesetzliche Hauptaufgabe dieser Institution für die Beratung und Unterstützung von Personen, die sich im Sinne des Gleichbehandlungsgesetzes diskriminiert fühlen, hin. Die Notwendigkeit dieser Einrichtung belegt die Statistik der Beratungen im Berichtszeitraum, die eine deutliche Steigerung der Beratungsfälle nachweist. Auffallend ist ein starker Überhang der Beratungen in Wien, was die Anwaltschaft zur Empfehlung einer Installierung ständiger Beratungseinrichtungen in den Ländern veranlaßt. Inhaltliche Schwerpunkte der Beratung waren Gleichbehandlungsgesetz, öffentlicher Dienst, sexuelle Belästigung (diese mit stark steigender Tendenz von sieben Fällen im Jahr 1991 auf 87 Fälle im Jahr 1995), Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und sonstige Gleichbehandlungsfragen. Weitere Aufgaben der Anwaltschaft für Gleichbehandlungsfragen sind jene als Informationseinrichtung (Informations- und Diskussionsveranstaltungen, Information von FunktionärInnen der ArbeitnehmerInnenorganisation, Schulungen für WiedereinsteigerInnen und die Publikation von Artikeln in Fachzeitschriften und Broschüren) sowie zur Erstellung von Grundlagenmaterial im Bereich der geschlechtsspezifischen Arbeitsbewertung (inhaltliche Begleitung von drei Forschungsprojekten seit 1991).

Die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte stellt in ihrem Beitrag, in den auch die Ansicht des Österreichischen Gewerkschaftsbundes eingeflossen ist, fest, daß es durch den EWR- bzw. EU-Beitritt zu einer Verstärkung des Gleichbehandlungsgedankens in der Gesetzgebung gekommen ist. Die Wahrnehmungen in den Wirkungsbereichen der Interessenvertretungen der ArbeitnehmerInnen stimmen im wesentlichen mit jenen der Gleichbehandlungskommission und der Gleichbehandlungsanwaltschaft überein. In weiterer Folge befaßt sich die Bundesarbeiterkammer in ihrer Stellungnahme mit den Themenkreisen Zugang zur Ausbildung und Frauenförderung, mit dem Stand der Durchführungsgesetzgebung in den Ländern zur Gleichbehandlung im Bereich der Land- und Forstwirtschaft und dem legistischen Anpassungsbedarf.

Sowohl die Wirtschaftskammer Österreich als auch die Vereinigung Österreichischer Industrieller bekennen sich in ihren Stellungnahmen zur Umsetzung des Gleichbehandlungsgebotes durch das Gleichbehandlungsgesetz, weisen aber auf die Problematik der Tätigkeit der Gleichbehandlungskommission hin: da in vielen Fällen gleichzeitig mit der Anrufung der Kommission ein Verfahren bei Gericht anhängig ist, sind Vermittlungsversuche von vornherein zum Scheitern verurteilt. Daher wird eine eindeutige verfahrensrechtliche Absicherung der Kommissionstätigkeit bzw. eine sachgerechte Abgrenzung des Kommissionsverfahrens gegenüber gerichtlichen Verfahren angeregt. Ferner enthalten die Stellungnahmen die Aufforderung an den Gesetzgeber, nicht EU-konforme Diskriminierungen (Frauennachtarbeitsgesetz, Arbeitszeitgesetz) zu eliminieren.

Der abschließende wissenschaftliche Teil enthält Aufsätze zu den Themen „Entwicklung der Situation von Frauen im Berufsleben“ sowie „5-Jahres-Bericht über den Zustand und Entwicklung der Gleichbehandlung in Östereich. Internationaler Vergleich“.

Der Gleichbehandlungsausschuß hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 25. Oktober 1996 in Verhandlung genommen.

Vor Eingang in die Debatte beschloß der Ausschuß auf Antrag der Abgeordneten Dr. Elisabeth Hlavac und Rosemarie Bauer gemäß § 28 Absatz 4 GOG, den gegenständlichen Bericht nicht endzuerledigen. Berichterstatterin im Ausschuß war die Abgeordnete Edeltraud Gatterer.

Nach einer Debatte, an der sich die Abgeordneten Edith Haller, Mag. Doris Kammerlander, Rosemarie Bauer, Hannelore Buder, Dr. Elisabeth Hlavac, Heidrun Silhavy, Maria Schaffenrath, Dr. Gertrude Brinek, Katharina Horngacher, Anna Elisabeth Aumayr sowie die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten Dr. Helga Konrad und der Bundesminister für Arbeit und Soziales Franz Hums beteiligten, wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des Berichtes zu empfehlen.


Der Gleichbehandlungsausschuß stellt somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Gleichbehandlungsbericht (VII/1990 bis VI/1995), vorgelegt vom Bundesminister für Arbeit und Soziales gemeinsam mit der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten (III-43 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

Wien, 1996 10 25

                              Edeltraud Gatterer                                                          Dr. Elisabeth Hlavac

                                 Berichterstatterin                                                                          Obfrau