404 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Rechnungshofausschusses


betreffend den Sonderbericht des Rechnungshofes über das Beschaffungswesen des Bundesheeres; Dritter Teilbericht (III-34 der Beilagen)

Der gegenständliche Sonderbericht erfolgt aufgrund des Prüfungsauftrages des Nationalrates gemäß § 99 Abs. 1 GOG vom 8. Februar 1995, mit dem der Rechnungshof mit der Prüfung aller vom Bundesministerium für Landesverteidigung im Zeitraum 1. Jänner 1987 bis dato durchgeführten wesentlichen Beschaffungen auf Einhaltung aller für Bundesdienststellen jeweils geltenden Bestimmungen beauftragt wurde.

Das der nunmehrigen Beschaffungsüberprüfung zugrundeliegende Verlangen des Nationalrates hat neben der zeitlichen Eingrenzung der zu untersuchenden Beschaffungsvorgänge auch die Prüfungsschwerpunkte klar vorgegeben. Besondere Aufmerksamkeit ist demgemäß

         –   der Einhaltung aller jeweils geltenden Bestimmungen,

         –   der Effizienz der Entscheidungsstrukturen,

         –   der Effizienz interner und externer Kontrollmechanismen und

         –   der Überprüfung von Verdachtsmomenten in Richtung illegaler Zahlungen zu widmen.

Auf Grund des Umfanges der vom Prüfungsverlangen umfaßten Vorgänge sieht sich der Rechnungshof, wie in der Einleitung des Berichtes ausgeführt wird, im Interesse einer zeitnahen Berichterstattung an den Nationalrat veranlaßt, über das Ergebnis der von ihm verlangten Gebarungsüberprüfung Teilberichte vorzulegen, wobei der Erste Teilbericht III-39 der Beilagen in der XIX. GP, der Zweite Teilbericht III-12 der Beilagen in der XX. GP vorlag.

Wie im Allgemeinen Teil des Ersten und Zweiten Teilberichtes werden auch in der Einleitung des Dritten Teilberichtes der Umfang der Bestellungen sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen dargestellt. Weiters wurde EDV-unterstützt eine Auswahlmethode geschaffen, um im Auftrag des National­rates die wesentlichen Beschaffungsfälle (aus einer Gesamtzahl von rund 38.000 Geschäftsfällen) zu überprüfen. Hiebei wurden unterschiedliche Parameter berücksichtigt und auch die Grundlagen für Beschaffungen im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung dargestellt.

Ferner sind im Allgemeinen Teil die Kontrolleinrichtungen in bezug auf Beschaffungsvorgänge erläutert.

Im Besonderen Teil ist die Überprüfung dreier konkreter Beschaffungsvorgänge, und zwar hinsichtlich der Beschaffung von leichten Fliegerabwehrlenkwaffen, von Fahrernachtsichtgeräten und von schweren Granatwerfern sowie weitere Beschaffungsvorgänge eingehend dargestellt. Dabei waren bei annähernd der Hälfte der dem gegenständlichen Teilbericht zugrundegelegten Beschaffungsvorgänge laut den Ausführungen im Bericht keine Mängel feststellbar. Hinweise auf illegale Zahlungen ergaben sich bei den überprüften Beschaffungsfällen nicht.

In den Schlußbemerkungen empfahl der Rechnungshof zusammenfassend:

(1) für eine vollständige Erarbeitung jener Planungsdokumente zu sorgen, die als Grundlage für Beschaffungsvorhaben erforderlich sind;

(2) wesentliche Einzelheiten über den Fortgang der Beschaffungsplanung und die Bewertung von Angeboten zu dokumentieren, um Vergabeentscheidungen schlüssig ableiten zu können;


(3) die für die Entscheidungsfindung bei Beschaffungsvorhaben maßgeblichen Vorgaben grundsätzlich bereits bei der Beschaffungseinleitung zu bestimmen und bei nachträglichem Bekanntwerden neuer maßgeblicher Umstände möglichst eine neuerliche nachvollziehbare Bewertung vorzunehmen;

(4) betriebswirtschaftliche Kennzahlen insbesondere beim Betrieb von Waffensystemen anzuwenden;

(5) der Preiswürdigkeit von Angeboten besonderes Augenmerk zu schenken sowie Beschaffungen mit dem Zeitpunkt der beabsichtigten Verwendung abzustimmen;

(6) bei Anforderungen an Produkte darauf Bedacht zu nehmen, daß auch serienreife Erzeugnisse diese erfüllen können;

(7) bei der Vertragsgestaltung verstärkt auf die Interessen der Republik Österreich zu achten.

Der Rechnungshofausschuß hat den gegenständlichen Sonderbericht, der dem Ausschuß am 28. Juni 1996 zugewiesen wurde, in seinen Sitzungen am 3. Juli und 3. Oktober sowie am 18. Oktober und 24. Oktober 1996 unter Beiziehung von Auskunftspersonen aus den zuständigen Ressortbereichen gemäß § 40 Abs. 1 GOG behandelt.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Anton Leikam, Georg Wurmitzer, Dr. Karl Maitz, Herbert Scheibner, Mag. Thomas Barmüller, Josef Edler, Dipl.-Vw. Dr. Dieter Lukesch, Ute Apfelbeck, Mag. Herbert Haupt, Dipl.-Ing. Leopold Schöggl, Hans Helmut Moser, Mag. Reinhard Firlinger, Peter Rosenstingl, Walter Murauer und der Präsident des Rechnungshofes Dr. Franz Fiedler sowie die Bundesminister Dr. Werner Fasslabend und Dr. Hannes Farnleitner und der Ausschußobmann Abgeordneter Andreas Wabl.

Mit Stimmenmehrheit wurde beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Sonderberichtes zu empfehlen. Zum Berichterstatter für das Haus wurde Abgeordnete Gabriele Binder gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Sonderbericht des Rechnungshofes über das Beschaffungswesen im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung, Dritter Teilbericht (III-34 der Beilagen), zur Kenntnis nehmen.

                                Gabriele Binder                                                                  Andreas Wabl

                                 Berichterstatterin                                                                         Obmann