42 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XX. GP

Bericht

des Justizausschusses


über die Regierungsvorlage (10 der Beilagen): Protokoll Nr. 2 zum Europäischen Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe

Die Mitglieder des durch das Europäische Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (in der Folge „Übereinkommen“) eingesetzten Ausschusses werden für die Dauer von vier Jahren gewählt. Sie können derzeit nur einmal wiedergewählt werden. Mit Protokoll Nr. 2 zum Übereinkommen soll die zweimalige Wiederwahl der Ausschußmitglieder ermöglicht und eine ordnungsgemäße Neuwahl der Mitglieder des Ausschusses durch deren regelmäßige Hälfteerneuerung garantiert werden.

Der Justizausschuß hat diesen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 6. Februar 1996 in Verhandlung genommen. An der sich an die Ausführungen des Berichterstatters anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Walter Schwimmer, Dr. Willi Fuhrmann, Mag. Terezija Stoisits, Mag. Dr. Heide Schmidt, Peter Schieder, Dr. Liane Höbinger-Lehrer sowie der Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek.

Bei der Abstimmung wurde das gegenständliche Protokoll Nr. 2 einstimmig angenommen.

Weiters war der Justizausschuß der Meinung, daß es bei gegenständlichem Staatsvertrag keines besonderen Bundesgesetzes im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG zur Überführung des Vertragsinhaltes zur innerstaatlichen Rechtsordnung bedarf.

Als Ergebnis seiner Beratung stellt der Justizausschuß somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluß des Staatsvertrages: Protokoll Nr. 2 zum Europäischen Übereinkommen zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (10 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 1996 02 06

                                    Anna Huber                                                              Mag. Dr. Maria Fekter

                                 Berichterstatterin                                                                          Obfrau